Flugverspätungen

  • Ersteller
        #61  

Member

Member hat gesagt:
Flightright scheibt dazu folgendes:

"Tragen Sie bis zu 3 Jahre rückwirkend Ihren Flug in unseren Entschädigungsrechner ein, um kostenlos Ihren Anspruch auf Entschädigung zu prüfen."

Ob das auch für OmanAir gilt weiß ich nicht. Gib doch einfach mal Deine Daten in die Flightright-Maske ein und lass das prüfen.

Gruß, Sorglos



Hab mal geschaut, beim Flug steht "Gestrichen" dort. "Aufgrund der aktuellen Lage der Fluggesellschaft können wir leider keine Ansprüche entgegennehmen."

Bin wie gesagt 12 Stunden später dann mit Lufthansa in Deutschland gelandet. Das war der frühste Flug, den sie mir/uns anbieten konnten.
 
        #62  

Member

Annulierung oder IDB = Involuntary Denied Boarding: Weigerung der Airline, einen Passagier auf seinem gebuchten Flug zu befördern (z.B. Flug wird annuliert oder ist überbucht), in der Regel mit einer behördlich festgelegten Mindestentschädigung (DBC) und kostenloser Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug verbunden (wobei die Airline rechtlich dann auch zur Umbuchung auf Fremdairlines verpflichtet ist).

Höhe der Entschädigung bei Annulierung oder IDB:
250 EUR für eine Flugstrecke kürzer gleich 1.500 km
400 EUR für eine weitere Strecke innerhalb der EU oder kleiner gleich 3.500 km
600 EUR bei Flügen über 3.500 km außerhalb der EU

Die Entschädigung kann nur die Hälfte betragen, wenn sich Ihre Reise, je nach Entfernung, nicht länger als 2, 3 , 4 Stunden verzögert.

Nützt dir aber nichts, da, wie bereits in #59 erklärt, VO 261/2004 in deinem Fall nicht greift.
 
        #63  

Member

bei Problemen mit den Airlines kann ggf. auch die Europäische Verbraucher Zentrale (EVZ) helfen
so wie es aussieht kostenlos

ungültiger Link entfernt
 
        #64  

Member

EuGH urteilt über Voraussetzung zu Entschädigungen bei Flugverspätungen



Fazit:
Falls der Flug verspätet stattfindet und nicht gestrichen wurde, müssen Fluggäste zur Abfertigung kommen!

Wenn die Verspätung einsehbar ist und ich mich nicht zum Flughafen begebe, da z.B. mein Termin am Zielort nicht mehr erreichbar ist, bekomme ich keine Entschädigung.
Wenn die Verspätung einsehbar ist und ich mir eigenständig einen alternativen Flug buche und so ggf. früher als die zu erwartende 3h-Mindest-Verspätung ... ankomme, bekomme ich keine Entschädigung.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #65  

Member

Rubrik: TAF-ler fragen - TAF-ler antworten

Hätte mal eine Frage:

Würdet ihr einen Flug von Zürich nach Frankfurt und dann via Mumbai nach Bangkok empfehlen...?
Mich beunruhigt die ewige Streikerei in Deutschland!
Oder ist das alles halb so schlimm. Nach dem Motto: wird schon klappen!
 
        #66  

Member

Ab Zürich fliegen ist wohl sicherer zumal wir Schweizer praktisch nie streiken..... in Deutschland scheint mir aktuell häufig gestreikt zu werden, Bodenpersonal, Cockpit, Kabine usw. - kannst es natürlich nach Deinem Motto "wird schon klappen" versuchen und lass Dich überraschen! Mit welchen Airlines ist denn diese Variante via Mumbai?
 
        #67  

Member

Eigentlich wäre ich jetzt auf dem Weg nach Thailand. Ja wäre, hätte, würde, könnte.... Aber es hat sich aus persönlichen Gründen anders ergeben. So hocke ich jetzt bei Regenwetter zu Hause und träume von den verpassten Ferien. Wie ist es jetzt genau mit dem Flugstreik in Deutschland, Hätte ich meine Anschlussflüge verpasst oder nicht? Aber egal, ich bin ja nicht vor Ort.

Der Urlaub hat sich vorerrst einmal erledigt, vielleicht im März oder April (Songkran). Gesehen habe ich ein konkurrenzloses Angebot bei der Saudi Airlines. Das wär dann quasi zum halben Preis.
Flug ist mir eigentlich immer egal, Hauptsache ich komme am Ziel an...
 
        #68  

Member

Jetzt machst du uns ja neugierig!

Saudia ... konkurrenzloses Angebot

(?)

Hatte letztes Jahr einige Flüge mit Saudia und war in Ordnung.

Ggf. muss man bei der Saudia-Buchung beim Zwischenstopp sehr genau hinschauen. Teilweise gibt es Schnäppchen, bei denen auf dem Hin - oder Rückweg nur noch Verbindungen verfügbar sind, bei denen 96 h ... 52 h ... usw. Zwischenaufenthalt in Riad oder Dschidda Bedingung sind. Gibt zwar dann sogar in den güstigsten Eco-Klassen 1 Nacht kostenlose Hotel-Übernachtung und Stop-over-4-Tage Visa für ca. 25 €, aber ist halt speziell.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #69  

Member

Wir sitzen gerade am Flughafen in DUS und warten auf unseren Flug nach Dubai, planmäßig 15.25 ab, 23.55 an, nun verschoben auf 20.30 ab, 4.37 an, da der vorherige Flug aus Dubai verspätet ist. Grund unbekannt, könnte mit dem regnerischen Wetter in Dubai zusammenhängen? Für uns ist damit eigentlich der erste Urlaubstag gelaufen. Ich denke, wir haben Anspruch auf eine Entschädigung oder könnte Emirates sich auf höhere Gewalt berufen?
 
        #70  

Member

Member hat gesagt:
Ich denke, wir haben Anspruch auf eine Entschädigung oder könnte Emirates sich auf höhere Gewalt berufen?
Wenn andere Flüge gestartet sind kann sich die Fluggesellschaft nicht auf höhere Gewalt berufen.
Zudem muss bewiesen werden, dass es nicht möglich war, eine Umbuchung vorzunehmen (auch auf andere Airlines).

Ersteres kann man selber herausfinden mit etwas Arbeit. Ansonsten kann man natürlich auch ein Portal beauftragen, was am Ende 20-30% Provision kassiert von der Entschädigung.
 
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