Thailändisch lernen

führerschein in thailand gekauft

        #11  

Member



Member hat gesagt:
^^ Es geht auch anders.....
Kann zwar nicht garantieren das es immer so geht ... zumindest "hätte" es bei mir geklappt (2009) :)

Also vorab.. ich hab hier in D einen internationalen Führerschein geholt. Den hab ich allerdings in Thailand irgendwo in Singburi verloren.... meine Freundin meinte ist kein Problem wenn wir nach Patty fahren regelt Sie das. Naja wir sind in Patty zur Polizei gedackelt und haben denen gesagt, das ich meinen I-Führerschein verloren habe oder er mir halt irgendwie entwendet wurde (so abends an ner Bar oder so). Ich habe ohne Probleme einen "thailändischen" Ersatz bekommen (500 thb) mit dem ich nun überall Fahren darf. Der Clou an der Sache war... ich bin weder nach Personalausweis noch orginal Führerschein gefragt worden...


Genau sowas ist mir auch schon passiert :yes:

Ich war bei einer Policestation in der Pampa (Prachantakham).
Mir wurde zwar kein Führerschein ausgestellt, aber ein Dokument, das mir den Besitz eines Führerscheins bescheinigt hat.
Hat nichts gekostet.

Wie das als Farang halt so ist, wird man ja immer wieder mal angehalten. Jedesmal wurde nur ein kurzer Blick auf das Dokument geworfen und es hieß, weiterfahren.

Einen Nachweis, ob ich überhaupt einen Führerschein besitze, bzw. jemals besaß musste ich keinen bringen :yes:
 
        #12  

Member



Einen Nachweis, ob ich überhaupt einen Führerschein besitze, bzw. jemals besaß musste ich keinen bringen

Tatsächlich war es so, dass mir in Khon Khaen in einer Disko, mein Geldbeutel geklaut wurde. Diesen Verlust hatte ich bei der Polizei gemeldet und neben Kreditkarten-, Bargeld, & Ec-kartenverlust halt auch den Führerscheinverlust mit angegeben, obwohl ich garkeinen Führerschein verloren hatte :hehe:

Meinen Führerschein hatte ich bei einer Bekannten in der Bude :yes:
 
        #13  

Member



also führerschein habe ich den nationalen und internationalen, aber gut zu wissen dass man da ohne problem für ersatz sorgen kann, falls mal was wegkommt.

Nen Studentenausweis lass ich mir vieleicht machen, bringt ja viele Preis-Vorteile in D.
 
        #14  

Member



Es ist doch relativ einfach warum der öfters kontrollierte Schweizer mit seinem gefälschten Führerschein nicht aufgeflogen ist:

sehr wahrscheinlich haben die Polizisten keine Halterabfrage (heisst in der CH anders) vorgenommen, dadurch wäre aufgefallen das er keinen Führerschein mehr hat.

Dies ist übrigens auch in D so. Wenn der kontrollierente Beamte keine Halterabfrage macht, dann merkt man die fälschung unter umständen nicht.
 
        #15  

Member



Was hat den der Halter mit dem Fahrer zu tun? Mann kann auch ohne führerschein ein Fahrzeug anmelden...
 
        #16  

Member



genauso ist es und bei einer polizeikontrolle ist das überprüfen des lappens obligatorisch und sollte eigentlich als fake erkennbar sein.
 
        #17  

Member



Ich habe mir das mal von 'nem Verkehrspolizisten und dem Leiter der Führerscheinstelle erklären lassen. Demnach gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:

1. Keine Abfrage (ist der Regelfall, wenn nichts Besonderes vorliegt oder die Jungs keine Lust zum Arbeiten haben)

2. Einfache Abfrage (hier geht es darum, ob der Führer des Fahrzeugs im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Ist die Fahrerlaubnis entzogen worden, wird das festgestellt. Ist gegen den Führerscheinbesitzer allerdings "nur" ein Fahrverbot verhängt worden, merken sie es nicht, wenn der Fahrer eine Zweitausfertigung vorzeigt, da die Tagebuch-Nr. nicht überprüft wird. Wie das mit den neuen Führerscheinen im Scheckkartenformat ist, weiß ich allerdings nicht. Mit den alten grauen Lappen klappt es jedenfalls).

3. Komplett-Abfrage (hier fällt es auf, wenn ein gefälschter Führerschein oder eine Zweitausfertigung vorgezeigt wird, weil anhand der Tagebuch-Nr. festgestellt werden kann, dass der Führerschein als verloren gemeldet wurde bzw. das der Führerschein gefälscht ist, weil die entsprechende Tagebuch-Nr. gar nicht existiert. Diese Komplettabfragen funktionieren aber nur tagsüber, da die Tagebuchnummern nicht zentral, sondern nur in der Führerscheinstelle der ausstellenden Kommune erfasst sind.)

Aber auch hier gilt wieder: Diese Info bezieht sich nur auf den alten grauen Lappen. Ob das bei den neuen Plastikkärtchen inzwischen anders ist, weiß ich nicht, kann ich aber gerne nochmal nachfragen, da ich den ehemaligen Leiter der Führerscheinstelle meines Heimatortes und ehemaligen Nachbar von Atze gut kenne.

Dann gibt es noch den Fall eines Fahrverbots, bei dem der Führerscheininhaber seinen als verloren gemeldeten Führerschein abgibt (frech, aber möglich). Da kann ich mich leider nicht mehr erinnern, was mir gesagt wurde. Es könnte sein, dass dies dann auch bei einer Komplettabfrage nicht auffällt, da Fahrverbote nicht bei der Führerscheinstelle bekannt sind.

Ich merke gerade wie interessant das Thema ist und dass ich die Hälfte meiner Infos wieder vergessen habe (tja, das Alter). Es ist schon zwei, drei Jahre her, wo ich mir das mal hab' erklären lassen. Bei nächster Gelegenheit werde ich meine Kenntnisse auffrischen lassen und kann sie dann gerne hier posten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
        #18  

Member



@SABAI11 stimme Dir zu. Habe mich da etwas unklar ausgedrückt

@ONKEL das was er schreibt ist soweit in ordnung. Ergänzend möchte ich nur sagen:
Es gibt über 50 verschiedene PolizeiDatenbanken bei den verschiedenen Behörden (LKA,BKA,Stadt etc.). Deshalb ist es auch schon vorgekommen das leute ohne Führerscheinbesitz(mit gefälschtem Führerschein) nicht aufgeflogen sind, etc.

Beispiel: Autofahrer wird kontrolliert und der Beamte geht mit dem Lappen(Karte) zum Auto zurück um die Abfrage zu tätigen. Wenn er jetzt eine Standartabfrage startet, dann wird er die Fälschung nicht merken, da ein OK zurückkommt. Wenn er aber die Abfrage über NADIS startet dann ist die Fälschung aufgeflogen, denn er erfährt hier:
Name, Adresse usw. + Führerschein beantragt am; Führerschein ausgestellt am; Führerschein gesperrt J/N usw.
Nur: für diese Abfrage muss er eine begründung angeben: da reicht nicht einfach: kontrolle; einzugeben. Und diese mehrzeit wird eben manchmal umgangen bzw. gespart.
 
        #19  

Member



Ja, so ähnlich wurde mir das auch erklärt. Die können auch deshalb nicht andauernd eine Komplettabfrage machen, weil sonst irgendwann einmal gefragt wird, warum sie das ständig machen. Denn für jede Abfrage muss ein berechtigter Grund vorhanden sein. Wer was abfragt wird gespeichert und wenn zu häufig "sinnlose" Abfragen gemacht werden, kann der Beamte auch schnell mal in den Focus von internen Ermittlungen rücken.
 
        #20  

Member



In der Schweiz gibt es nur eine Datenbank; FABER.

Egal ob man den neuen oder alten Ausweis vorweist. Wenn der Beamte den Führerschein mit der nationalen Datenbank abgleicht, gibt es drei Varianten:

1. Der FA ist i.O.

2. Der FA ist gesperrt (der Lenker hat Entzug, hat aber seinen FA nie dem Amt für Administrativmassnahmen beigebracht, hat ein Duplikat oder eine Fälschung)

3. Der FA erscheint nirgends in der Datenbank und dann sollten beim Beamten die Alarmglocken zu läuten beginnen und den Ausweis einer genauen Kontrolle unterziehen.


Somit kann gesagt werden, wenn die Polizei sauber arbeitet, sollte ein solcher Beschiss ans Tageslicht kommen. Und zwar bei der ersten Kontrolle.......
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten