Member hat gesagt:
Meines Wissens liegt hier die Grenze bei der eine Genehmigung nötig ist bei 12500 Euro. Wenn ich aber z.B. jeden Monat 500 Euro ins Ausland überweise hätte man ja nach 25 Monafen ebenfalls 12500 Euro überwiesen, das wäre dann aber nicht Genehmigungspflichtig oder?
Meldepflichtig nicht genehmigungspflichtig !!
"Gemäß § 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit §§ 67 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) haben Inländer (in Deutschland ansässige natürliche und juristische Personen) Zahlungen von mehr als 12 500 Euro oder Gegenwert zu melden, die sie von Ausländern (im Ausland ansässige natürliche und juristische Personen) oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen (eingehende Zahlungen) oder an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten (ausgehende Zahlungen)."
Übrigens sind auch eingehende Zahlungen über 12500 Euro meldepflichtig
"Als Zahlung gelten Überweisungen, Barzahlungen, Zahlungen mittels Lastschrift, Scheck sowie das Einbringen von Sachen und Rechten in Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten."
Näheres findest Du hier :
https://www.bundesbank.de/resource/...a7/mL/faqs-zur-awv-zahlungsmeldungen-data.pdf
"Achtung: Sollte man auf die Idee kommen, einen Betrag über 12.500 € in mehrere Geldbeträge aufzuteilen, um letztlich der Meldepflicht zu entgehen, begeht man eine Straftat, welche durchaus schmerzhaft sein kann für den Geldbeutel."
Deine 500 Euro im Monat musst Du nicht melden . Ausser es dient dazu die 12500 Euro zu umgehen.
Unabhängig davon gilt aber das Geldwäschegesetz.
Wer es sich das antun möchte kann hier die Ausführungshinweise lesen :
https://www.bafin.de/SharedDocs/Dow...dl_ae_auas_gw.pdf?__blob=publicationFile&v=17
Bedeutet Du musst im Zweifel ab dem 1. Euro nachweisen können, dass das Geld legal ist. Das Gilt für Eingänge und Ausgänge
ab 10K ist das Pflicht, egal ob bar oder ein und ausgehende Zahlung.
Bedeutet bei Überweisungen über 10K muss nachgewiesen werden, dass das Geld legal ist. Egal ob eingehende oder ausgehende Überweisung.
Auch unter 10K kann es verlangt werden. Die Bank ist verpflichtet eine Verdachtsmeldung zu machen. Das kann ab dem 1. Euro passieren
Aus den Phils besteht das Problem , dass es nicht möglich ist die Nachweise zu erbringen. Dank Wirecard sind die da noch sorgfältiger.
Eigentlich müssten die Nachweise durch die Deutsche Botschaft in Manila legalisiert werden. Das macht die Botschaft für privat nicht mehr nur noch für Behörden und da
regelmässig mit dem Hinweis, dass die Urkunde zwar von der Person ausgestellt wurde die dazu befugt ist, auch mit den richtigen Stempeln, auch auf dem richtigen Papier. Auch ist die Kopie der Urkunde dort wo sie sein soll. Dann aber kommt, dass der Botschaft regelmässig Urkunden vorgelegt werden, die unrichtig sind, aber von der dazu befugten Stelle ausgestellt wurden.
Damit kannst Du hier dann natuerlich nichts beweisen.
Das ist das Problem. Bei Überweisungen oder Bareinzahlungen über 10K Euro musst Du den Nachweis erbringen, was aber unmöglich ist. Darunter kann es verlangt werden.
Und wenn du nicht regelmässig mit den Phils zu tun hast, wird das dank Wirecard, fast immer verlangt.
Dazu gibt es noch Sanktionen gegen Banken und Personen. Von oder über die darf kein Geld kommen und noch einiges mehr .
Also sehr viel zu beachten.
Der sichere Weg ist eine Verbindliche Auskunft nach §89AO . Daran ist auch der Zoll gebunden. Und die Bafin vorher verbindlich fragen. Wenn die Bafin zufrieden ist ist es auch die Bank --)). Aber die erforderlichen Nachweise zu erbringen halte ich , mangels legalisierung durch die Botschaft, für unmöglich. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Mein Geschäftspartner in Clark hat seine Firma dort verkauft. Bis jetzt kein Weg das Geld nach D zu bekommen. Da keine legalisierten Nachweise wegen Herkunft des Geldes. Deshalb kenne ich mich etwas aus damit.