Member
Also anmelden in D kann sie meines Wissens erst wenn sie einen Wohnsitz in D hat. Dafür braucht muss sie mit dem FzF Visum einreisen . Das gleiche gilt für die Krankenkasse. Soweit mein Stand jedenfalls
Für die Apostille hab ich die eine Heiratsurkunde gerade die Tage nach DK geschickt, sollte demnächst dann mit Apostille wieder bei mir eintreffen, ist schon alles bezahlt.Member hat gesagt:Paare, die mit einem Besuchsvisum nach Deutschland eingereist und in Dänemark die Ehe geschlossen haben, erhalten von dem dänischen Standesamt eine mehrsprachige dänische Heiratsurkunde, die jedoch für die Verwendung im thailändischen Rechtsbereich und für die Registrierung der Ehe in Thailand folgende Beglaubigungen auf deren Rückseite beinhalten muss:
- Beglaubigung dänischer Heiratsurkunde durch das dänische Aussenministerium bzw. (Udenrigsministeriet) mit der dänischen APOSTILLE gem. Convention de La Haye du 5 October 1961
- Beglaubigung dänischer Heiratsurkunde durch die Königlich thailändische Botschaft in Kopenhagen
- Überbeglaubigung dänischer Heiratsurkunde (mit thailändischer Übersetzung) beim Aussenministerium in Bangkok
Es wird empfohlen, nach der Eheschließung in Dänemark bei dem für Sie zuständigen deutschen Standesamt einen Antrag auf Beurkundung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe im deutschen EHEREGISTER zu stellen. Danach erhalten Sie vom Standesamt eine deutsche Eheurkunde.
Diese Papiere sind dann in der Botschaft Berlin oder den Konsulaten in Frankfurt oder München (je nach Zuständigkeit) zu beglaubigen.
Alle Papiere müssen von ein zugelassen Übersetzer in Thailändischer Sprache vorliegen.
Bei Namensänderung das entsprechende Dokument auch übersetzen und beglaubigen lassen.
Die Ehe in Thailand eintragen lassen. Wenn neuer Name neue Papiere machen lassen, Pass, ID cart und Hausbuch
Dann mit den neuen Papieren Visum beantragen. Von Vorteil wenn schon ein Arbeitsvertrag oder Bescheinigung eines Arbeitgebers über geplante Anstellung vorliegt. A1 muss ebenfalls vorhanden sein. Prüfung beim Goethe Institut in BKK oder Nachweis das der Kurs in einer deutschen Schule während des Aufenthaltes in D zur Hochzeit gemacht wurde. Darf nicht älter als ein Jahr sein.
Bei Fragen gerne auch eine PN
Meine Frau hat das Visum Kategorie D (Familiennachzug zum Ehegatten) jetzt erhalten.Member hat gesagt:
Hier ist die Checkliste, dummerweise behandelt diese nur Hochzeit in Thailand und in D. Da D aber die Hochzeit in DK anerkennt denke ich es ist nichts weiter nötig, ich würde aber nochmal warten hier auf andere Erfahrungen oder du fragst einfach in BKK bei der Botschaft nach.
Der ämterspass kommt dann nach Einreise 1) Einwohnermeldeamt 2) Ausländerbehörde, 3) Krankenkasse 4) ggf. Integrationskurs ;)
Member hat gesagt:Meine Frau hat das Visum Kategorie D (Familiennachzug zum Ehegatten) jetzt erhalten.
Soweit ich gelesen habe, ist keine Versicherung zur Einreise nötig.
Meine Frau ist über mich ja dann Familienversichert, nach der Einreise. Das Ganze muss man dann natürlich erstmal beantragen, was eine Zeit dauert.
Ist es daher sinnvoll dass sie sie erstmal privat versichere, wie ich es bei den vorherigen Schengenvisas auch gemacht habe?
Bei der Einreise nach Deutschland benötigt sie nichts, außer eben das Visum oder? Kein Einladungsschreiben, Nachweis über Versicherung usw? Werde mit ihr zusammen in 2 Wochen zurück nach Deutschland fliegen und keine Probleme bei der Einreise haben.
"Im Falle des Familiennachzuges kann der Nachweis dadurch erbrachtwerden, dass die Krankenversicherung des Familienangehörigen, zu demder Nachzug erfolgt, vorgelegt wird sowie ein Schreiben derKrankenversicherung, dass der Einreisende mit Einreise in die Familienversicherung aufgenommen wird."
Habe das hier gefunden und das hört sich eben so an, als ob doch eine Versicherung benötigt wird.
Ich denke das Du keine Extra Versicherung brauchst. Bei mir war es nur ein Telefonanruf bei der Krankenkasse, schnell Dokumente (Heiratsurkunde) online uploaden und 2 Tage später hatte ich die Bestätigung, das sie ab Zeitpunkt der Einreise versichert ist.Member hat gesagt:Meine Frau hat das Visum Kategorie D (Familiennachzug zum Ehegatten) jetzt erhalten.
Soweit ich gelesen habe, ist keine Versicherung zur Einreise nötig.
Meine Frau ist über mich ja dann Familienversichert, nach der Einreise. Das Ganze muss man dann natürlich erstmal beantragen, was eine Zeit dauert.
Ist es daher sinnvoll dass sie sie erstmal privat versichere, wie ich es bei den vorherigen Schengenvisas auch gemacht habe?
Bei der Einreise nach Deutschland benötigt sie nichts, außer eben das Visum oder? Kein Einladungsschreiben, Nachweis über Versicherung usw? Werde mit ihr zusammen in 2 Wochen zurück nach Deutschland fliegen und keine Probleme bei der Einreise haben.
"Im Falle des Familiennachzuges kann der Nachweis dadurch erbrachtwerden, dass die Krankenversicherung des Familienangehörigen, zu demder Nachzug erfolgt, vorgelegt wird sowie ein Schreiben derKrankenversicherung, dass der Einreisende mit Einreise in die Familienversicherung aufgenommen wird."
Habe das hier gefunden und das hört sich eben so an, als ob doch eine Versicherung benötigt wird.