TH --> DE Heirat Visum Deutschland/Thai

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        #371  

Member

Ich habe den Antrag auf Familienversicherung bei meiner GKV online runtergeladen und einfach per Scan per Mail geschickt. Habe das gar nicht in Frage gestellt ;)

Allerdings wurde eine Anmeldung Wohnsitz verlangt. Ich würde an deiner Stelle Heiratsurkunde schicken und um die Ausstellung eines formlosen Schreibens per Mail bitte dass sie ab Einreise versichert ist.

Man könnte das auch lassen also dass sie deine Frau ! Nicht einreisen lassen halte ich persönlich für ausgeschlossen.

Vorteil wäre aber dass der Antrag dann ja schon bei der GKV vorliegt und vllt noch Anmeldung Wohnsitz fehlt dann dürfte das schnell gehen :)

Wenn du aber wirklich 100 Prozent sicher gehen willst würde ich auch keinen Anwalt fragen sondern die Bundespolizei am Einreiseflughafen z.b. per Mail :)
 
        #372  

Member

Member hat gesagt:
Das Forum darf keine Rechtsberatungen erteilen, für Fragen bitte Fachanwalt aufsuchen.
Wenn du nicht helfen willst oder kannst sag einfach gar nichts.
Es handelt hierbei um keine Rechtsberatung sondern über eine Info.
 
        #373  

Member

@Kelle danke.

Wichtig ist halt dass bei Beantragung des Aufenthaltstitels eine KV nachgewiesen wird ..

Aber wie gesagt ich habe da schonmal ne Anfrage gestellt und gute Erfahrungen gemacht . Denke die sind ja froh wenn jemand vorher fragt.
Z.b. für Frankfurt
Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
Telefon: 069 6800-0
Fax: 030 204 561-4160
E-Mail bpold.frankfurt@polizei.bund.de

Aber wenn du meine ganz persönliche Meinung nochmal wissen willst - ich würde keine Versicherung machen und auch nicht fragen .. wenn du in der GKV bist ist ja ganz logisch dass deine Frau dann auch in der GKV familienversichert sein wird - glaube nicht dass das jemand in Frage stellen wird bei Einreise. Zumal ihr ja auch noch zusammen !! Einreisen werdet.
..

Vor einer Woche ist übrigens mein Schwiegervater aus den phils eingereist , er ist 67 mit Schengen Visum . Nur Passport gezeigt und die Frage wie lange er bleibt ...
 
        #374  

Member

Member hat gesagt:
Wenn du nicht helfen willst oder kannst sag einfach gar nichts.
Es handelt hierbei um keine Rechtsberatung sondern über eine Info.

@ Kalle

Ja und nein, ich finde eine professionelle Fachberatung ist besser anstatt sich Sparefroh Halbwissen aus Internet Foren anzueignen um alles selber machen zu wollen was am Ende meistens länger dauert, den Ärger und die Mühe nicht wert ist, als wenn eine Agentur deren Tagesgeschäft es ist, das alles übernimmt und weiss was zu tun ist.

Ich habe das alles hinter mir, kann davon nur abraten Sparefroh mit Internet Halbwissen alles selber machen zu wollen, das ganze ist zu komplex
 
        #376  

Member

Member hat gesagt:
Wichtig ist halt dass bei Beantragung des Aufenthaltstitels eine KV nachgewiesen wird ..

So kenn ich das auch.Wenn eine KV für das D Visum nötig gewesen wäre,hätte diese bei Beantragung des Visums vorgelegt werden müssen.
 
        #377  

Member

Member hat gesagt:
Aber erzähl doch mal deine Geschichte .. ist nix zu lesen bisher hier

Da wirst du leider keine vernünftige Antwort bekommen. Mehr als Klugscheißerkommentare sind bei dem Member nicht zu erwarten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
        #378  

Member

Member hat gesagt:
Aber erzähl doch mal deine Geschichte .. ist nix zu lesen bisher hier
Ich habe auch schon zwei mal gefragt.
Antwort kam nie.
Ab und an mal Andeutungen, ohne Heirat, ohne Sprachkurs, Malta oder so ähnlich.

Vielleicht will er ja nicht antworten da er kein Anwalt ist.
 
        #379  

Member

Member hat gesagt:
Ich habe auch schon zwei mal gefragt.
Antwort kam nie.
Ab und an mal Andeutungen, ohne Heirat, ohne Sprachkurs, Malta oder so ähnlich.

Vielleicht will er ja nicht antworten da er kein Anwalt ist.

@Kalle
@HansHansen

Es gibt keine One Stop Solution Antwort

Visa Handbuch aktuelle Ausgabe beim Bundesjustizministerium runterladen und einlesen, da wird Dir geholfen.

Sparefroh Fragen im Forum stellen bringt überhaupt nichts, zu komplex

Beim TS kommt wahrscheinlicg Kapitel 1 zur Anwendung, bei mir und wahrscheinlich auch bei Kalle Kapitel 3, wenn er Deutscher ist und im EU/EFTA Ausland wohnt.


Jetzt viel Spass beim verstehen und lesen > 150 Seiten + Ausnahmen
 
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