#141  

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Member hat gesagt:
ja, aber die Prüfung und der Sprachkurs muss nicht in TH absolviert werden
Hat sich das geändert? Meine Frau musste, um das Heiratsvisum zu bekommen, den Kurs und die Prüfung in Thailand machen.
 
        #142  

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Member hat gesagt:
Hat sich das geändert? Meine Frau musste, um das Heiratsvisum zu bekommen, den Kurs und die Prüfung in Thailand machen.

Sie hätte ihn auch sonstwo machen können.
Z.B. bei einem Besuch, vorher, in Deutschland. 😉
Das meint @Rechtsamwald
 
        #144  

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am geilsten finde ich folgende Regelung:

Generell ausgenommen von der gesetzlichen Erfordernis der einfachen Deutschkenntnisse sind Familienangehörige von in Deutschland lebenden Freizügigkeitsberechtigten. Darunter fallen Angehörige der EU-/EWR-Staaten (nicht Deutschland!)
d.h. der in DE lebende Ausländer aus Rumänien oder Bulgarien kann seine Frau aus der ganzen Welt einfliegen und die müssen nichts nachweisen.
 
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        #145  

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Member hat gesagt:
am geilsten finde ich folgende Regelung:


d.h. der in DE lebende Ausländer aus Rumänien oder Bulgarien kann seine Frau aus der ganzen Welt einfliegen und die müssen nichts nachweisen.

EU ist ein besonderes Ding...
Aber auch türkische Nachzieher sind vom A1 ausgenommen
🤷🏼
 
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        #146  

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Ich finde die Aufenthalts Regelungen für Deutschland teilweise nicht nachvollziehbar.
Wir werden im Oktober ( wenn bis dahin der Deutsch Bürokratie wahnsinn abgeschlossen ist) in Thailand Heiraten. Wir planen unseren Lebensmittelpunkt wenn ich in Rente bin in Thailand zu haben. Ich liebe Thailand möchte aber jedes Jahr im nach Deutschland kommen . Habe hier Kinder und viele Freunde die ich nicht verlieren möchte.
Das auch nach der Hochzeit für meine Frau keine einfache Einreise nach Deutschland möglich ist, bleibt mir unverständlich. Sie möchte jetzt in Thailand bleiben wegen ihrer Kinder.
Ich würde mir eine einfache Einreise Möglichkeit für sie wünschen, die gibt es anscheinend auch nach der Hochzeit nicht.
Sollte ich Mal ins Krankenhaus für längere Zeit müssen kann sie mich nicht Mal besuchen.
 
        #147  

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Member hat gesagt:
Ich finde die Aufenthalts Regelungen für Deutschland teilweise nicht nachvollziehbar.
Wir werden im Oktober ( wenn bis dahin der Deutsch Bürokratie wahnsinn abgeschlossen ist) in Thailand Heiraten. Wir planen unseren Lebensmittelpunkt wenn ich in Rente bin in Thailand zu haben. Ich liebe Thailand möchte aber jedes Jahr im nach Deutschland kommen . Habe hier Kinder und viele Freunde die ich nicht verlieren möchte.
Das auch nach der Hochzeit für meine Frau keine einfache Einreise nach Deutschland möglich ist, bleibt mir unverständlich. Sie möchte jetzt in Thailand bleiben wegen ihrer Kinder.
Ich würde mir eine einfache Einreise Möglichkeit für sie wünschen, die gibt es anscheinend auch nach der Hochzeit nicht.
Sollte ich Mal ins Krankenhaus für längere Zeit müssen kann sie mich nicht Mal besuchen.

Ich kann das 100% nachvollziehen...
Bei mir und MIA kommt noch erschwerend hinzu, Laotin. 🤷🏻
Heiraten in Dänemark ist easy...
Wir wollen nicht in D leben.
A1 wird so nicht gebraucht.
Der Rest ist zwischenstaatliches HickHack...
 
        #148  

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Member hat gesagt:
Ich finde die Aufenthalts Regelungen für Deutschland teilweise nicht nachvollziehbar.

Sollte ich Mal ins Krankenhaus für längere Zeit müssen kann sie mich nicht Mal besuchen.
Doch, theoretisch mit Touristenvisum.
 
        #149  

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Member hat gesagt:
Doch, theoretisch mit Touristenvisum.

Member hat gesagt:
Ich würde mir eine einfache Einreise Möglichkeit für sie wünschen, die gibt es anscheinend auch nach der Hochzeit nicht.
Sollte ich Mal ins Krankenhaus für längere Zeit müssen kann sie mich nicht Mal besuchen.
Der Kollege hat ein ernsthaftes Problem. Da hilft solche Antwort garantiert nicht. Obwohl zur Zeit wahrscheinlich nichts anderes möglich ist. Da sind die deutschen Behörden sehr unbeweglich. Bei vielen Ausnahmen ist die Entscheidung politisch bedingt.
Aber warum bei Deutschen andere Maßstäbe angesetzt werden ist nicht leicht zu verstehen.
 
        #150  

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Eine kurze Frage einmal in die Runde:

Habe vor ein paar Wochen meine Maus in Thailand geheiratet und alle erforderlichen Dokumente eingereicht. Die Hochzeit ging auch durch und nach der Hochzeit versah die deutsche Botschaft die Dokumente der geschlossenen Ehe mit einer Apostille.

Jetzt wollen wir die Familienzusammenführung beantragen in Bangkok und der erste Antrag wurde abgelehnt weil sie noch ein Studienvisum in Italien hat. Sie studiert nämlich noch bis zum Ende September theoretisch in Italien weiter. Nun ist sie aktuell ja wegen der Hochzeit aber in Bangkok und dort lehnte man den Antrag ab weil sie keine Bestätigung der Ausreise aus Italien (exit letter) hat. Das haben wir nun über die Uni bekommen, dass sie nicht mehr einreisen wird weil die letzte Prüfung mündlich abgeschlossen wird.

A1 hat sie und sie hat sogar schon eine Meldebestätigung und Krankenkasse aus Deutschland weil sie hier einen Teil vom Studium absolvierte.

Was könnte die Botschaft noch an Dokumenten fordern und wie lange dauert es in der Regel mit dem Visum zur Familienzusammenführung?

Tausend Dank für jede Hilfe.
 
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