#121  

Member

Member hat gesagt:
Wir haben dieses Jahr Anfang Oktober geheiratet und gemeldet hier ist sie auch ab Oktober. Das habe ich dem Finanzamt auch so kommuniziert und rückwirkend ab Oktober die Steuerklasse 3 bekommen.

Die anderen Monate gibt es dann vermutlich mit dem Lohnsteuer Jahresausgleich zurück.
Vermutlich eher nicht, da es nur 3 Monate sind. Probier es aber gerne aus. Vielleicht klappt das ja.
 
        #122  

Member

Member hat gesagt:
Vermutlich eher nicht, da es nur 3 Monate sind. Probier es aber gerne aus. Vielleicht klappt das ja.
Wenn ich noch daran denke, werde ich berichten.
 
        #123  

Member

Sobald ihr in Deutschland geheiratet habt, kann die Steuerklasse sofort geändert werden. Hatten an einem 25. geheiratet und für diesen Monat gab es schon die neue Steuerklasse.
Hatte es dem Lohnbüro mitgeteilt und sie haben es dann veranlasst.
 
        #124  

Member

Member hat gesagt:
Sobald ihr in Deutschland geheiratet habt, kann die Steuerklasse sofort geändert werden. Hatten an einem 25. geheiratet und für diesen Monat gab es schon die neue Steuerklasse.
Hatte es dem Lohnbüro mitgeteilt und sie haben es dann veranlasst.
Hallo
ja mit dem Finatzamt hatte ich auch meinen Ärger? Lach ........
Also hab voriges Jahr im Dezember geheiratet dann dieses Jahr im September die Steuerklasse gewechselt und für letztes Jahr Jahresausgleich gemacht !
Brauchst die Anlage Bescheinigung ausserhalb EU/EWR und die Anlage WA-ESt
Also bei der Anlage WA-ESt ist das unkomliziert musst nur ihren Namen und Adresse in Thailand eintragen
bei der Anlage Bescheinigung ausserhalb EU/EWR wird es interessant
da wollen sie eine Besätigung vom Thailändischen Finanzamt was sie Verdiehnt hat!
das hat bei mir etwas gedauert den in Thailand gibt es kein Finatzamt und keine Behörde die sowas ausstellt! HAb ich ein paar mal mit der Sachbearbeiterin telefoniert.
Am Schluß hat sie dann ihren Chef gefragt der das entscheiden muss ! ABer was es nicht gibt kann man auch nicht beibringen hab ich gesagt und wen sie mir sagen woher ich das bekomme mache ich das natürlich!
Am Ende wurde alles anerkannt :) und zwar für das ganze letzte Kalenderjahr 2020 !
Für das Jahr 2021 ist es dann nicht mehr so da sie ja das ganze Jahr in Deutschland war!
Mfg Gerry1
 
        #125  

Member

Member hat gesagt:
Nein ne Richtige Quelle hab ich da nicht ! Meine Quelle war meine Nichte die im Ausländeramt Arbeitet aber in einer anderen Stadt!
Habe diese Mail vom Ausländeramt dann bekommen

Sehr geehrter Herr .........
ich darf Ihnen im Auftrag von Herrn Landrat ........ Folgendes mitteilen:

Die Rechtslage als solche stellt sich bei den Eheleuten völlig unkompliziert dar. Aufgrund der Eheschließung bzw. des Bestehens einer ehelichen Lebensgemeinschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen besteht für Frau.......... ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG. Diese Aufenthaltserlaubnis ist nach VwV zu § 28, Nr. 28.1.6. in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren zu befristen.

Hab die Gesetze aber nicht nachgelesen da ich es ja bekommen habe nach der Zusage!
Hoffe konnte dir damit etwas helfen.

Mfg Gerry1

Member hat gesagt:
Nein ne Richtige Quelle hab ich da nicht ! Meine Quelle war meine Nichte die im Ausländeramt Arbeitet aber in einer anderen Stadt!
Habe diese Mail vom Ausländeramt dann bekommen

Sehr geehrter Herr .........
ich darf Ihnen im Auftrag von Herrn Landrat ........ Folgendes mitteilen:

Die Rechtslage als solche stellt sich bei den Eheleuten völlig unkompliziert dar. Aufgrund der Eheschließung bzw. des Bestehens einer ehelichen Lebensgemeinschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen besteht für Frau.......... ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG. Diese Aufenthaltserlaubnis ist nach VwV zu § 28, Nr. 28.1.6. in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren zu befristen.

Hab die Gesetze aber nicht nachgelesen da ich es ja bekommen habe nach der Zusage!
Hoffe konnte dir damit etwas helfen.

Mfg Gerry1
Ja danke, damit hast du mir geholfen. In deinem Text steht, die Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel auf einen Zeitraum von 3 Jahren zu befristen. Es ist also kein muss und die ABH kann entscheiden welchen Zeitraum sie bewilligt. Vielleicht hat meine Frau nur 1 Jahr bekommen, weil ich nicht mehr arbeite und somit kein regelmäßiges Einkommen habe.
 
        #126  

Member

Member hat gesagt:
Ja danke, damit hast du mir geholfen. In deinem Text steht, die Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel auf einen Zeitraum von 3 Jahren zu befristen. Es ist also kein muss und die ABH kann entscheiden welchen Zeitraum sie bewilligt. Vielleicht hat meine Frau nur 1 Jahr bekommen, weil ich nicht mehr arbeite und somit kein regelmäßiges Einkommen habe.
Na wenn ich helfen kann dann mache ich das auch! Ja wen nicht mehr Arbeitest bekommst ja auch ne Rente oder sowas ist auch ein Einkommen! Ok ob das die AHB entscheiden kann weis ich auch nicht ehrlich gesagt weis nur das die das machen . ABer wenn deine Frau jetzt ein Jahr hat bekommt sie das nächste mal denk ich 2 Jahre . Dann kommt es halt drauf an ob sie den B1 und Leben in Deutschland hat das entscheidet wie es weiter geht!
Ihr habt doch bestimmt auch die verplichtung das zu machen!
Mfg
 
        #127  

Member

Hallo Gerry1, nein Rente bekomme ich noch nicht, dauert noch 20 Jahre. Und ja, sie hat die Aufforderung bekommen einen Integrationskurs zu besuchen. Das macht sie zur Zeit.
MfG
 
        #128  

Member

Hallo Zusammen

Der Thread ist sehr informativ, vielen Dank dafür. Ich habe noch Verständnisfragen und Folgefragen:

Zum Verständnis, wenn ich meine Thai Freundin mit einem Heiratsvisum nach Deutschland holen möchte und hier in D heiraten:
1.) Muss Sie den A1 Sprachkurs in Thailand machen?

Folgefragen, mit den gleichen Voraussetzungen:
2.) Wie und wann kann ich Sie hier Krankenversichern?
3.) Nach der Heirat geht man zum Ausländeramt für die befristete Aufenthaltsgenehmigung, richtig?
4.) Wie und ab wann dürfte Sie hier in Deutschland arbeiten gehen?
 
        #129  

Member

Nicht zu vergessen deine Bonität die du nachweisen musst. Es gelten folgende Einkommensgrenzen: Als Single musst du mindestens 2.400 € netto / Monat verdienen. Falls du eine hohe monatliche Hypothekenzahlung hast dann wird die eventuell abgerechnet. Wenn deine Wohnung/Haus dein Eigentum ist, dann ist's leichter. Manche Behörden sind da "penny-picker"
 
        #130  

Member

1.Ja
2.zuerst Reiseversicherung, ab Hochzeitstag über deine Krankenversicherung
3. erst Einwohnermeldeamt dann Ausländeramt
4. Ab Hochzeit wenn sie den Aufenthaltstitel hat.
Viel Glück 🍀
 
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