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Dieses Handbuch ist vom AA,hat also mit der Bundesjustiz nichts zu tun.Member hat gesagt:Bundesjustizministerium
Dieses Handbuch ist vom AA,hat also mit der Bundesjustiz nichts zu tun.Member hat gesagt:Bundesjustizministerium
Kann man sicherlich machen.Member hat gesagt:Jetzt viel Spass beim verstehen und lesen > 150 Seiten + Ausnahmen
Member hat gesagt:Ich kann ja nachvollziehen das du keine Tipps geben willst da dein Fall genau wie meiner nur bedingt auf Deutschland anwendbar ist.
Das so zu machen wie du oder ich setzten halt einen Wohnsitz in den Ländern voraus.
Ist in der Schweiz genausoMember hat gesagt:Um es auf deutsch zu sagen , deutsche die im EU Ausland leben haben es viel einfacher wegen EU Recht.. genau das gleiche gilt wenn jemand aus dem EU Ausland in Deutschland lebt. ..
Aber warum macht man da jetzt ein Geheimnis draus ?
TE Sparefroh muss sich in das narionale Aufenthaltsrecht einlesen, die Arbeit wird ihm keiner abnehmen oder dafür bezahlen, gibt genug Agenturen die ein Komplett Paket bis zum Aufenthaltstitel für die ausländische Ehefrau anbieten.Member hat gesagt:Sorry @Kelle aber mit was hat er Recht ?
Ja das was in seinem letzten Beitrag steht stimmt. Aber was hat das mit dem TE zu tun ?
.hat hier jemand gefragt der im EU Ausland lebt ??
Dann kann ich auch schreiben die Sonne ist gelb.. stimmt auch aber wer hat danach gefragt ?