TH --> DE Heirat Visum Deutschland/Thai

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        #401  

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Ich habe es mal in einem Bericht beschrieben. Ist jetzt fast 5 Jahre her, hat sich aber nichts geändert glaube ich.
 
        #402  

Member

Member hat gesagt:
Auch der Weg über Dänemark ist ein ganz normaler offizieller Weg du Experte.

Argumentum ad hominem! Was soll das? Kannst du nicht einfach sachlich argumentieren?

Habe ich etwas anderes behauptet? Der normale und offizielle Weg in Deutschland zu heiraten, ist der, mit einem Heiratsvisum einzureisen. Damit habe ich den möglichen Weg über Dänemark oder einen anderen Staat der EU nicht ausgeschlossen. Konjunktion und Disjunktion in Bezug auf die deutsche Sprache sind dir ein Begriff?

Zumindest zu der Zeit, als meine Frau die Schengenvisa beantragt hatte, war es der Botschaft wichtig die Frage zu stellen, ob wir heiraten wollen. Warum, darüber habe ich mir nie Gedanken gemacht, hatte aber den Verdacht, dass hier eine Möglichkeit gegeben war, Rückkehrwilligkeit anzuzweifeln. :smiley emoticons my2cents: Ich habe jedenfalls versichert, dass wir im Falle einer Heirat dies mit einem Heiratsvisum machen würden. Probleme hat es da mit der Bewilligung nie gegeben.
 
        #403  

Member

Member hat gesagt:
@KingPing richtig ! .
Warum man in dänemark mit Schengen Visum eine thai heiraten will ist mir auch suspekt.

Das ist suspekt, weil Du nicht viel weisst.
Wenn Du mal DE rausnimmst, kannst Du ohne verheiratet zu sein deine SLT in EU/EFTA Länder mitnehmen dort zusammenleben, Sie erhält einen 5 Jahres Aufenthaltstitel, danach unbefristet dauerhaft. wenn man noch tiefer in den Gestzen gräbt, geht noch mehr, sogar in DE ohne A1

Aber,....der Beante stellte uns vor die Wahl ob ich viel oder wenig Arbeit für den Aufenthaltstitel meiner SLT haben will ?

Wenig Arbeit: 1 Seite Papier + Heiratsurkunde , es werden keine weiteten Fragen gestellt. Fliegt nach Dänemark, kommt in 4. Wochen wieder und gab uns einen neuen Termin.

Ohne Heiratsurkunde,; angefangen von Gehaltsnachsweisen, Bonitätsprüfumg, beglaubigte Dokumente aus Thailand ,etc.,

NEIN danke

,
 
Zuletzt bearbeitet:
        #404  

Member

Member hat gesagt:
Der normale und offizielle Weg in Deutschland zu heiraten, ist der, mit einem Heiratsvisum einzureisen.
Wer legt das fest.
Ich habe in Thailand geheiratet. @Nero53840 in Dänemark. Viele machen das wie er und ich.
Dein Weg ist nur einer von vielen und alle sind zuglässig und normal.
 
        #405  

Member

Wer legt das fest.


Das liegt doch schon in der Definition des Begriffes "Heiratsvisum". Das Heiratsvisum ist ein rein zweckgebundenes Visum und hat nur nationale Gültigkeit. Das schließt ja nicht aus, dass man auch andere Wege wählen kann. Normal als Adjektiv sehe ich in diesem Kontext angebracht, weil ein Heiratsvisum halt zweckgebunden ist und damit den normalen Weg zu einer Heirat aufzeichnet. Alle anderen, nicht zweckgebundenen Wege in eine Ehe, weichen halt von dieser Norm ab, auch wenn sie zulässig, legal und gangbar sind. Festgelegt ist es wohl über das BMI, welches für die Verfahren für die Vergabe von Visa verantwortlich zeichnet. Ich will mich da aber nicht festlegen.

Ich halte den Weg über ein Schengenvisum und Heirat damit in Deutschland, Dänemark oder einem anderen Staat des Schengenraums für umständlicher, aber halt auch offiziell gangbar, allerdings kann es vorkommen, dass "deutsche Behördengründlichkeit (Starrsinn)" zu kostenintensiven Problemen führt, so wie bei einem befreundeten Paar, die in Italien geheiratet haben und jetzt in einem Rechtsstreit um die Anerkennung liegen. Folgendes Zitat bezieht sich zwar auf Deutschland, aber die dargestellten Probleme können auch auftreten, wenn man in einem anderen Schengenstaat heiratet.

Kann ich mit einem Touristen- oder Besuchervisum heiraten?​

Die Einreise mit einem Schengen-Visum berechtigt Sie zu einem Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten aus touristischen oder beruflichen Gründen und ist nicht mit einem Heiratsvisum für Deutschland gleichzusetzen. Rein theoretisch können Sie natürlich mit einem Touristen- oder Besuchervisum in Deutschland heiraten, doch werden Sie im Anschluss Schwierigkeiten haben eine von der Ausländerbehörde ausgestellte Aufenthaltsgenehmigung zum Ehegattennachzug zu erhalten. Im Regelfall wird die Ausländerbehörde darauf bestehen, dass das Visumverfahren nachgeholt wird. Am besten stellen Sie also von Beginn an ein Antrag auf ein Heiratsvisum.

Quelle: Was braucht man für ein Heiratsvisum für Deutschland? | AXA Schengen

Gegen eine Heirat in Thailand spricht ja auch nichts, lediglich das Visum nach der Heirat hat dann einen anderen Namen und für Deutschland fällt das dann unter Familienzusammenführung.

Ich verstehe nach wie vor nicht, warum andere Wege beschritten werden (Heirat in Thailand ausgenommen).
 
        #406  

Member

Member hat gesagt:
Quelle: Was braucht man für ein Heiratsvisum für Deutschland? | AXA Schengen

Gegen eine Heirat in Thailand spricht ja auch nichts, lediglich das Visum nach der Heirat hat dann einen anderen Namen und für Deutschland fällt das dann unter Familienzusammenführung.

Ich verstehe nach wie vor nicht, warum andere Wege beschritten werden (Heirat in Thailand ausgenommen).

Der Thread bezieht sich ja auf Heirat Visum Deutschland, ich kann dazu nichts sagen.

Da ich nicht in Deutschland gewohnt habe kam EU Recht zur Anwendung, mit dem deutschen Weg hätte ich damals finanziell keine Chance mit meinem Tirak gehabt.
 
        #407  

Member

Member hat gesagt:
Das liegt doch schon in der Definition des Begriffes "Heiratsvisum".
Damit hast du natürlich recht. Denn so heißt der Thread.
Ich hatte deinen Beitrag in dem Zusammenhang falsch verstanden. Von daher Asche auf mein Haupt.

Member hat gesagt:
für Deutschland fällt das dann unter Familienzusammenführung.
In Norwegen auch bzw. Familiegjenforening auf norwegisch.
Mir ging es dabei nach ausländischem Recht zu heiraten dies wurde hier auch so anerkannt. Im Falle einer Scheidung reicht es nach Thailand zu fliegen und dort eine Unterschrift zu tätigen sofern sie damit einverstanden ist.
 
        #408  

Member

Ich halte den Weg über das EU Recht den @Joseph aufgezeigt hat … Als EU Bürger im EU Ausland … tatsächlich in Einzelfällen für sehr interessant…. Auch wenn man aus unterschiedlichen Gründen nicht heiratet will / kann bietet sich da eine Alternative … gerade auch für Leute die zum Beispiel eh im grenznahen Gebieten leben ( in meinem Fall zum Beispiel DK )
Das man sich dann unter Umständen auch noch mal durch den deutschen Behörden Wust beißen muss ist klar … dem 08/15 Beamten auf der Ausländerbehörde sind diese Normen hier auch nicht unbedingt geläufig da es sicher Einzelfälle sind, die so ihr Recht durchsetzen wollen.
 
        #409  

Member

Member hat gesagt:
Ich hatte deinen Beitrag in dem Zusammenhang falsch verstanden. Von daher Asche auf mein Haupt.

Kein Problem, so etwas passiert mir auch. 🙏
 
        #410  

Member

Ich habe die Prozedur für ein Heiratsvisum gerade durch und bin der Meinung, dass der Aufwand zur Beschaffung aller notwendigen Dokumente absolut überschaubar ist (sofern man sich vorher proaktiv informiert).

Selbst wenn es Wege gibt, mit Schengenvisum in einem anderen Land der EU zu heiraten, bleibt die Frage, aus welchem Grund sollte man bewusst diesen Weg beschreiten? Vom Gesamtaufwand dürfte das kaum vorteilhaft sein. Problematisch ist selbst nach Heirat in einem anderen EU-Land dann auch die Umwandlung des deutschen Schengen-Visa in einen Aufenthaltstitel. Grundsätzlich ist das nämlich nicht möglich, außer es wird ein Kind (mit deutscher Staatsangehörigkeit) geboren. Das dürfte aber so ziemlich die einzige Möglichkeit sein mit Schengenvisum an einen Aufenthaltstitel zu gelangen.
 
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