TH --> DE Heirat Visum Deutschland/Thai

  • Ersteller
        #422  

Member

Beides hat eben seine vor und Nachteile. Ein Vorteil bei DK ist eben dass bei einem Heiratsvisum eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden muss, wo die Anforderungen an das Gehalt oft deutlich höher sind als bei einem Schengen Visum . Beim anschließenden Visum zur Familienzusammenführung ist es dann egal das Gehalt her wenn. Man in DK geheiratet hat.

Davon abgesehen finde ich ja dass die Dame schonmal Deutschland gesehen haben sollte vor der Hochzeit ob es ihr überhaupt hier gefällt .
 
        #423  

Member

Member hat gesagt:
...

Davon abgesehen finde ich ja dass die Dame schonmal Deutschland gesehen haben sollte vor der Hochzeit ob es ihr überhaupt hier gefällt .
Mein Mia war seit 2018 6x hier bei mir in Deutschland, jeweils für mehrere Monate.
Und ca. genauso häufig, vielleicht etwas öfter, war ich in Thailand bei Ihr.😉
 
        #424  

Member

Member hat gesagt:
Beides hat eben seine vor und Nachteile. Ein Vorteil bei DK ist eben dass bei einem Heiratsvisum eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden muss, wo die Anforderungen an das Gehalt oft deutlich höher sind als bei einem Schengen Visum . Beim anschließenden Visum zur Familienzusammenführung ist es dann egal das Gehalt her wenn. Man in DK geheiratet hat.

Davon abgesehen finde ich ja dass die Dame schonmal Deutschland gesehen haben sollte vor der Hochzeit ob es ihr überhaupt hier gefällt .

Faniliennachzug zu Deutschen Gehalt uninteressant, geht auch mit Bürgergeldbezug

Familiennachzug zu Ausländern ausreichendes Gehalt erforderlich in der Regel 25 % über Bürgergeld Regelsatz
 
        #425  

Member

Member hat gesagt:
Mein Mia war seit 2018 6x hier bei mir in Deutschland, jeweils für mehrere Monate..😉

Erstmal mehrere Jahre 6x ....nach DE was ist denn morgen anders als heute gewesen gleich da zu bleiben ?
 
        #426  

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Member hat gesagt:
1. Man benötigt für diesen Schritt noch kein A1.

Für eine Niederlassungserlaubnis ist der B1 gefordert, von daher kommt man um A1 nicht herum. Er muss abgeleistet und bestanden werden.
 
        #427  

Member

Member hat gesagt:
Erstmal mehrere Jahre 6x ....nach DE was ist denn morgen anders als heute gewesen gleich da zu bleiben ?
Die Zeit ob und wann man heiratet ist sehr individuelle. Wir haben uns bisher Zeit gelassen, mit diesem Schritt.
Hier sollte jeder sein eigenes Tempo gehen.

Zwischendurch war Corona, das war einer der wenigen externen Einflüsse, warum es länger dauerte.
 
        #428  

Member

Member hat gesagt:
Ein Vorteil bei DK ist eben dass bei einem Heiratsvisum eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden muss, wo die Anforderungen an das Gehalt oft deutlich höher sind als bei einem Schengen Visum .
Im Normalfall ist es doch nicht ausschlaggebend für welches Visum die Verpflichtungserklärung abgegeben wird. Die Grundlage für die Berechnung der Leistungsfähigkeit sollte die gleiche sein...
 
        #429  

Member

Member hat gesagt:
Im Normalfall ist es doch nicht ausschlaggebend für welches Visum die Verpflichtungserklärung abgegeben wird. Die Grundlage für die Berechnung der Leistungsfähigkeit sollte die gleiche sein...

Es sollte so sein.
Ist es aber nicht.
Jedes AA kocht sein eigenes Süppchen.
In der einen Stadt braucht man nicht viel mehr als den Bürgergeldsatz, in der nächsten Stadt, selbst für einen gut situierten Rentner, keine Chance.

Ein AA ist mit Vermögensnachweis/ hinterlegen einer Kaution zufrieden.
Andere akzeptieren nur Gehalt/Pension.

"Aufzählung unvollständig"

Beispiele:

München bis 90 Tage
Anhang anzeigen Screenshot_2024-08-20-10-58-28-984_com.mi.globalbrowser-edit.jpg

Darmstadt bis 90 Tage

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Darmstadt über 90 Tage

Anhang anzeigen Screenshot_2024-08-20-11-03-00-185_com.android.chrome-edit.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
        #430  

Member

Member hat gesagt:
Es sollte so sein.
Ist es aber nicht.
Jedes AA kocht sein eigenes Süppchen.
In der einen Stadt braucht man nicht viel mehr als den Bürgergeldsatz, in der nächsten Stadt, selbst für einen gut situierten Rentner, keine Chance.

Ein AA ist mit Vermögensnachweis/ hinterlegen einer Kaution zufrieden.
Andere akzeptieren nur Gehalt/Pension.

"Aufzählung unvollständig"

Beispiele:

München bis 90 Tage
Anhang anzeigen Screenshot_2024-08-20-10-58-28-984_com.mi.globalbrowser-edit.jpg

Darmstadt bis 90 Tage

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Darmstadt über 90 Tage

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Ah du hast recht danke für die Beispiele. Dann zählt das Heiratsvisum vermutlich auch zu einem langfristigen Aufenthalt.

Ich habe diese Jahr bereits 2 Verpflichtungserklärungen abgegeben, sowohl für Schengen- als auch Heiratsvisum und bin davon ausgegangen, dass die Bonitätsprüfung identisch ist (also innerhalb der gleichen Ausländerbehörde). Die Anforderungen für einen langfristigen Aufenthalt sind ja nicht gerade ohne. Gerade wenn man dann noch unterhaltspflichtige Kinder hat, ist das geforderte Mindesteinkommen dann schon eine Hürde...
 
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