TH --> DE Heirat Visum Deutschland/Thai

  • Ersteller
        #431  

Member

Member hat gesagt:
Dann zählt das Heiratsvisum vermutlich auch zu einem langfristigen Aufenthalt.

Das weiss ich nicht.
Findet man auch schlecht direkte Zahlen im Netz.
In München trifft zu was du schreibst.
1.480€ egal ob Besuch oder zur Eheanbahnung.

Dänemark/Hongkong/Singapore
ist ja auch deswegen lukrativ weil man anschliessend, beim Ehegattennachzug,
kein Einkommen nachweisen muss.
 
        #434  

Member

Ja richtig. Es gibt aber nur 2 listen online die eine ist für Kurzzeit Aufenthalte bis 90 Tage und die andere ist diese. Welche wird beim Heiratsvisum wohl gelten ?
 
        #436  

Member

Wenn ihr meint dass gerade München so "nett" ist und für ein Heiratsvisum nur die Einkommensgrenzen für ein Besuchervisum veranschlagt ok ;). Ich bin sicher man wird die Grenzen bzgl langfristiges Visum nehmen. Aber probiert es ruhig ;).

Selbst ein Visum für Studium wird i.d.r nur für 3 monate ausgestellt. Das ist aber ja nur das Einreisevisum danach beantragt man einen AT bei der ABH.

Übrigens wurde unser Heiratsvisum für 6 Monate ausgestellt, da die ABH die Botschaft wegen überlastung darum gebeten hat ..
 
        #437  

Member

Ein D Visum wird für den Zweck eines längerfristigen Aufenthahlt erteilt.Dem dann ein AT folgt.

Gruss

Utm
 
        #438  

Member

Member hat gesagt:
Übrigens wurde unser Heiratsvisum für 6 Monate ausgestellt, da die ABH die Botschaft wegen überlastung darum gebeten hat ..
Übrigens ...
Ich hatte bereits ein paar Post vorher geschrieben:
Jede ABH macht da ihr eigenes Ding
und darf es auch.
Deswegen ist der ganze Sch... ja kaum vergleichbar.

Member hat gesagt:
gerade München so "nett" ist
Für eine 90 Tage VE nur 1.480€ Einkommen nachweisen zu müssen
ist vielleicht nicht nett, aber am unterem
Ende der Fahnenstange.

Member hat gesagt:
Aber probiert es ruhig ;).
Ich hatte, kann man auch im Forum nachlesen, gleich auf die besch...
deutsche Bürokratie verzichtet und
Dänemark war unser Favorit.

Member hat gesagt:
Ein D Visum wird für den Zweck eines längerfristigen Aufenthahlt erteilt.Dem dann ein AT folgt.

Gruss

Utm
Hast du 100% Recht.
Nach 90 Tagen muss man die Dinge im Inland geregelt haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #439  

Member

Member hat gesagt:
Jede ABH macht da ihr eigenes Ding
und darf es auch.

Klugsch.....modus an : Die ABH erteilt keine Visa,das macht immer die Auslandsvertretung ,evtl. hast du dich nur verschrieben.

Gruss
Utm
 
        #440  

Member

Da ging es nicht um Visa sondern um die nötige Verpflichtungserklärung und das macht die AHB, das die Botschaft das Visum erteilt ist allen klar .
Klugsch...,modus aus
 
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