TH --> DE Heirat Visum Deutschland/Thai

Dann zählt das Heiratsvisum vermutlich auch zu einem langfristigen Aufenthalt.

Das weiss ich nicht.
Findet man auch schlecht direkte Zahlen im Netz.
In München trifft zu was du schreibst.
1.480€ egal ob Besuch oder zur Eheanbahnung.

Dänemark/Hongkong/Singapore
ist ja auch deswegen lukrativ weil man anschliessend, beim Ehegattennachzug,
kein Einkommen nachweisen muss.
 
  • Like
Reactions: 1 user
Ja richtig. Es gibt aber nur 2 listen online die eine ist für Kurzzeit Aufenthalte bis 90 Tage und die andere ist diese. Welche wird beim Heiratsvisum wohl gelten ?
 
  • Like
Reactions: 1 user
Wenn ihr meint dass gerade München so "nett" ist und für ein Heiratsvisum nur die Einkommensgrenzen für ein Besuchervisum veranschlagt ok ;). Ich bin sicher man wird die Grenzen bzgl langfristiges Visum nehmen. Aber probiert es ruhig ;).

Selbst ein Visum für Studium wird i.d.r nur für 3 monate ausgestellt. Das ist aber ja nur das Einreisevisum danach beantragt man einen AT bei der ABH.

Übrigens wurde unser Heiratsvisum für 6 Monate ausgestellt, da die ABH die Botschaft wegen überlastung darum gebeten hat ..
 
  • Like
Reactions: 1 user
Ein D Visum wird für den Zweck eines längerfristigen Aufenthahlt erteilt.Dem dann ein AT folgt.

Gruss

Utm
 
  • Like
Reactions: 1 user
Übrigens wurde unser Heiratsvisum für 6 Monate ausgestellt, da die ABH die Botschaft wegen überlastung darum gebeten hat ..
Übrigens ...
Ich hatte bereits ein paar Post vorher geschrieben:
Jede ABH macht da ihr eigenes Ding
und darf es auch.
Deswegen ist der ganze Sch... ja kaum vergleichbar.

gerade München so "nett" ist
Für eine 90 Tage VE nur 1.480€ Einkommen nachweisen zu müssen
ist vielleicht nicht nett, aber am unterem
Ende der Fahnenstange.

Aber probiert es ruhig ;).
Ich hatte, kann man auch im Forum nachlesen, gleich auf die besch...
deutsche Bürokratie verzichtet und
Dänemark war unser Favorit.

Ein D Visum wird für den Zweck eines längerfristigen Aufenthahlt erteilt.Dem dann ein AT folgt.

Gruss

Utm
Hast du 100% Recht.
Nach 90 Tagen muss man die Dinge im Inland geregelt haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reactions: 1 user
Da ging es nicht um Visa sondern um die nötige Verpflichtungserklärung und das macht die AHB, das die Botschaft das Visum erteilt ist allen klar .
Klugsch...,modus aus
 
  • Like
Reactions: 1 users
Zurück
Oben Unten