TH --> DE Heirat Visum Deutschland/Thai

  • Ersteller
        #411  

Member

Member hat gesagt:
...

Selbst wenn es Wege gibt, mit Schengenvisum in einem anderen Land der EU zu heiraten, bleibt die Frage, aus welchem Grund sollte man bewusst diesen Weg beschreiten? ...
Wir werden es bewusst so machen.
1. Man benötigt für diesen Schritt noch kein A1.
2. Wir werden in (vermutlich) 3 Etappen heiraten. Dänemark als formaler Akt, danach in Thailand traditionell und zuletzt irgendwie (only Party?) in Deutschland für die hier wohnenden Familien&Freunde.
 
        #412  

Member

Traditionell in Thailand zu heiraten ist auf jeden Fall eine tolle Erfahrung. Wir hatten unsere Feier vor ca. 8 Wochen :)
 
        #413  

Member

Member hat gesagt:
Dänemark als formaler Akt,

Warum noch einen dritten Rechtskreis dazunehmen ? A1 muss sowieso gemacht werden,im Zuge der FZF .Das nur am Rande bemerkt.

Gruss
Utm
 
        #414  

Member

In DK heiraten braucht es keine Fristen für die Gültigkeit von Übersetzungen etc. - und in DE muss danach nichts genehmigt sondern nur angemeldet werden.

Absolut keine Rennerei.

Und Schengen in Daueraufenthalt umzuwandeln geht sowieso nur im Ausnahmefall, egal ob in DK oder DE geheiratet.

Aber wie dem auch sei. Wir haben da keine Eile, klappt auch so.

Der einzige Nachteil ist das verschenkte Steuergeld, das man in Steuerklasse 1 im Vergleich zu 3 hat.
 
        #415  

Member

das mag ja sein so mit den Fristen,DK hat die Anforderungen auch angehoben.In wiefern kann ich nicht beurteilen.

Ich wollt damit einfach nur sagen ,das mit einem Heiratsvisum in D,nach der Heirat der AT beantragt werden kann. Diesen Umweg anscheinend nur wegen A1 verstehe ich daher nicht.

Aber gut ,sollte auch jeder für sich entscheiden welchen Weg oder Umweg er geht.

Gruss
Utm
 
        #416  

Member

A1 hat nichts mit einer Eheschließung zu tun sondern ist Voraussetzung für den Ehegattennachzug.
 
        #417  

Member

Member hat gesagt:
A1 hat nichts mit einer Eheschließung zu tun sondern ist Voraussetzung für den Ehegattennachzug.

Habe auch nichts anders behauptet.Wo habe ich das geschrieben ?
 
        #418  

Member

Du schreibst oben von Umweg wegen A1. Habe dich vermutlich missverstanden.
 
        #420  

Member

Member hat gesagt:
A1 hat nichts mit einer Eheschließung zu tun sondern ist Voraussetzung für den Ehegattennachzug.
Für das Visum zur Eheschließung muss A1 Sprachnachweis bereits vorgelegt werden.
 
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