TH --> DE Heirat Visum Deutschland/Thai

Beides hat eben seine vor und Nachteile. Ein Vorteil bei DK ist eben dass bei einem Heiratsvisum eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden muss, wo die Anforderungen an das Gehalt oft deutlich höher sind als bei einem Schengen Visum . Beim anschließenden Visum zur Familienzusammenführung ist es dann egal das Gehalt her wenn. Man in DK geheiratet hat.

Davon abgesehen finde ich ja dass die Dame schonmal Deutschland gesehen haben sollte vor der Hochzeit ob es ihr überhaupt hier gefällt .
 
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Davon abgesehen finde ich ja dass die Dame schonmal Deutschland gesehen haben sollte vor der Hochzeit ob es ihr überhaupt hier gefällt .
Mein Mia war seit 2018 6x hier bei mir in Deutschland, jeweils für mehrere Monate.
Und ca. genauso häufig, vielleicht etwas öfter, war ich in Thailand bei Ihr.😉
 
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Beides hat eben seine vor und Nachteile. Ein Vorteil bei DK ist eben dass bei einem Heiratsvisum eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden muss, wo die Anforderungen an das Gehalt oft deutlich höher sind als bei einem Schengen Visum . Beim anschließenden Visum zur Familienzusammenführung ist es dann egal das Gehalt her wenn. Man in DK geheiratet hat.

Davon abgesehen finde ich ja dass die Dame schonmal Deutschland gesehen haben sollte vor der Hochzeit ob es ihr überhaupt hier gefällt .

Faniliennachzug zu Deutschen Gehalt uninteressant, geht auch mit Bürgergeldbezug

Familiennachzug zu Ausländern ausreichendes Gehalt erforderlich in der Regel 25 % über Bürgergeld Regelsatz
 
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Erstmal mehrere Jahre 6x ....nach DE was ist denn morgen anders als heute gewesen gleich da zu bleiben ?
Die Zeit ob und wann man heiratet ist sehr individuelle. Wir haben uns bisher Zeit gelassen, mit diesem Schritt.
Hier sollte jeder sein eigenes Tempo gehen.

Zwischendurch war Corona, das war einer der wenigen externen Einflüsse, warum es länger dauerte.
 
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Ein Vorteil bei DK ist eben dass bei einem Heiratsvisum eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden muss, wo die Anforderungen an das Gehalt oft deutlich höher sind als bei einem Schengen Visum .
Im Normalfall ist es doch nicht ausschlaggebend für welches Visum die Verpflichtungserklärung abgegeben wird. Die Grundlage für die Berechnung der Leistungsfähigkeit sollte die gleiche sein...
 
Im Normalfall ist es doch nicht ausschlaggebend für welches Visum die Verpflichtungserklärung abgegeben wird. Die Grundlage für die Berechnung der Leistungsfähigkeit sollte die gleiche sein...

Es sollte so sein.
Ist es aber nicht.
Jedes AA kocht sein eigenes Süppchen.
In der einen Stadt braucht man nicht viel mehr als den Bürgergeldsatz, in der nächsten Stadt, selbst für einen gut situierten Rentner, keine Chance.

Ein AA ist mit Vermögensnachweis/ hinterlegen einer Kaution zufrieden.
Andere akzeptieren nur Gehalt/Pension.

"Aufzählung unvollständig"

Beispiele:

München bis 90 Tage
Anhang anzeigen Screenshot_2024-08-20-10-58-28-984_com.mi.globalbrowser-edit.jpg

Darmstadt bis 90 Tage

Anhang anzeigen Screenshot_2024-08-20-11-01-39-769_com.android.chrome-edit.jpg

Darmstadt über 90 Tage

Anhang anzeigen Screenshot_2024-08-20-11-03-00-185_com.android.chrome-edit.jpg
 
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Es sollte so sein.
Ist es aber nicht.
Jedes AA kocht sein eigenes Süppchen.
In der einen Stadt braucht man nicht viel mehr als den Bürgergeldsatz, in der nächsten Stadt, selbst für einen gut situierten Rentner, keine Chance.

Ein AA ist mit Vermögensnachweis/ hinterlegen einer Kaution zufrieden.
Andere akzeptieren nur Gehalt/Pension.

"Aufzählung unvollständig"

Beispiele:

München bis 90 Tage
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Darmstadt bis 90 Tage

Anhang anzeigen Screenshot_2024-08-20-11-01-39-769_com.android.chrome-edit.jpg

Darmstadt über 90 Tage

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Ah du hast recht danke für die Beispiele. Dann zählt das Heiratsvisum vermutlich auch zu einem langfristigen Aufenthalt.

Ich habe diese Jahr bereits 2 Verpflichtungserklärungen abgegeben, sowohl für Schengen- als auch Heiratsvisum und bin davon ausgegangen, dass die Bonitätsprüfung identisch ist (also innerhalb der gleichen Ausländerbehörde). Die Anforderungen für einen langfristigen Aufenthalt sind ja nicht gerade ohne. Gerade wenn man dann noch unterhaltspflichtige Kinder hat, ist das geforderte Mindesteinkommen dann schon eine Hürde...
 
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