Beides hat eben seine vor und Nachteile. Ein Vorteil bei DK ist eben dass bei einem Heiratsvisum eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden muss, wo die Anforderungen an das Gehalt oft deutlich höher sind als bei einem Schengen Visum . Beim anschließenden Visum zur Familienzusammenführung ist es dann egal das Gehalt her wenn. Man in DK geheiratet hat.
Davon abgesehen finde ich ja dass die Dame schonmal Deutschland gesehen haben sollte vor der Hochzeit ob es ihr überhaupt hier gefällt .