Das liegt doch schon in der Definition des Begriffes "Heiratsvisum". Das Heiratsvisum ist ein rein zweckgebundenes Visum und hat nur nationale Gültigkeit. Das schließt ja nicht aus, dass man auch andere Wege wählen kann. Normal als Adjektiv sehe ich in diesem Kontext angebracht, weil ein Heiratsvisum halt zweckgebunden ist und damit den normalen Weg zu einer Heirat aufzeichnet. Alle anderen, nicht zweckgebundenen Wege in eine Ehe, weichen halt von dieser Norm ab, auch wenn sie zulässig, legal und gangbar sind. Festgelegt ist es wohl über das BMI, welches für die Verfahren für die Vergabe von Visa verantwortlich zeichnet. Ich will mich da aber nicht festlegen.
Ich halte den Weg über ein Schengenvisum und Heirat damit in Deutschland, Dänemark oder einem anderen Staat des Schengenraums für umständlicher, aber halt auch offiziell gangbar, allerdings kann es vorkommen, dass "deutsche Behördengründlichkeit (Starrsinn)" zu kostenintensiven Problemen führt, so wie bei einem befreundeten Paar, die in Italien geheiratet haben und jetzt in einem Rechtsstreit um die Anerkennung liegen. Folgendes Zitat bezieht sich zwar auf Deutschland, aber die dargestellten Probleme können auch auftreten, wenn man in einem anderen Schengenstaat heiratet.
Kann ich mit einem Touristen- oder Besuchervisum heiraten?
Die Einreise mit einem Schengen-Visum berechtigt Sie zu einem Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten aus touristischen oder beruflichen Gründen und ist nicht mit einem Heiratsvisum für Deutschland gleichzusetzen. Rein theoretisch können Sie natürlich mit einem Touristen- oder Besuchervisum in Deutschland heiraten, doch werden Sie im Anschluss Schwierigkeiten haben eine von der Ausländerbehörde ausgestellte Aufenthaltsgenehmigung zum Ehegattennachzug zu erhalten. Im Regelfall wird die Ausländerbehörde darauf bestehen, dass das Visumverfahren nachgeholt wird. Am besten stellen Sie also von Beginn an ein Antrag auf ein Heiratsvisum.
Quelle:
Was braucht man für ein Heiratsvisum für Deutschland? | AXA Schengen
Gegen eine Heirat in Thailand spricht ja auch nichts, lediglich das Visum nach der Heirat hat dann einen anderen Namen und für Deutschland fällt das dann unter Familienzusammenführung.
Ich verstehe nach wie vor nicht, warum andere Wege beschritten werden (Heirat in Thailand ausgenommen).