Thailändisch lernen

TH --> DE Heirat Visum Deutschland/Thai

        #11  

Member

Member hat gesagt:
Ich hab extra nochmal bei der Botschaft nachgefragt, die Aussage war mind 8 Wochen (hoffe natürlich das es schneller geht).
Das geht schneller.
Member hat gesagt:
Bezüglich des OLG, habe expliziert und extra nachgefragt, bei meinem zuständigen wollen die das alles haben, und meine war noch nie verheiratet.
Das verstehe ich nicht.Das OLG überprüft ja lediglich die ordnungsmäße Scheidung.
Member hat gesagt:
Das gleiche mit der VE, habe bei 2 verschiedenen Sachbearbeiterinnen nach gefragt, beide die gleiche Aussage.
Das ist definitiv falsch.Bei einem Hochzeitsvisum wird keine VE verlangt.
Macht auch keinen Sinn weil deine Ausländerbehörde dich vorher nochmal durchleuchtet-also Hosen runter.
 
        #12  

Member

Das OLG braucht die ganzen sachen da es in Thailand bzw aus Thailand kein s.g. Ehefähigkeitszeugnis gibt, daher die Unterlagen, um zu prüfen DAS sie Heiraten kann und keine rechtlichen Gründe im Weg stehen.
 
        #13  

Member

Member hat gesagt:
Das geht schneller.

Das verstehe ich nicht.Das OLG überprüft ja lediglich die ordnungsmäße Scheidung.

Das ist definitiv falsch.Bei einem Hochzeitsvisum wird keine VE verlangt.
Macht auch keinen Sinn weil deine Ausländerbehörde dich vorher nochmal durchleuchtet-also Hosen runter.

Die deutsche Botschaft in BKK benötigt für den Antrag des Eheschließungsvisums in der Tat keine VE. Aber die Ausländerbehörde in Deutschland möchte diese haben.
Und wie Lamber schon richtig schreibt, prüft das OLG die Dokumente und erteilt die Befreiung vom Erforderniss des Ehefähigkeitszeugnisses, dass es so in Thailand nicht gibt aber in Deutschland zur Eheschließung benötigt wird.
 
        #14  

Member

Member hat gesagt:
Aber die Ausländerbehörde in Deutschland möchte diese haben.
Von mir wollten die keine VE haben.
Macht meiner Meinung nach auch keinen Sinn.
 
        #15  

Member

Member hat gesagt:
Von mir wollten die keine VE haben.
Macht meiner Meinung nach auch keinen Sinn.

Natürlich macht das für die Ausländerbehörde Sinn. Von der Einreise bis zur tatsächlichen Eheschließung kann ja so einiges passieren. Da sichert sich die Behörde bzw. die BRD ab.
 
        #16  

Member

Hier mal eine kleine Übersicht für euch, wie unsere Beschaffung der Dokumente für die Eheschließung in Deutschland zeitlich abgelaufen ist (wir haben keine Agentur in Anspruch genommen, die erforderlichen Dokumente wurden von meiner Verlobten beschafft und vom Goethe Institut in Bangkok übersetzt. Bestandene A1-Prüfung und A1-Zertifikat lag bereits vor.).

03.07.2018: Beantragung der Legalisierung der übersetzten Dokumente bei der deutschen Botschaft in Bangkok.

07.08.2018: Erhalt der Dokumente von der deutschen Botschaft per Post bei meiner Verlobten in Thailand.

08.08.2018: Aufgabe der Dokumente als Express-Post bei Thailand Post nach Deutschland.

12.08.2018: Erhalt der Dokumente per DHL-Express in Deutschland.

15.08.2018: Termin Standesamt (beim Standesbeamten) zum Vorbereiten und Versandt der Dokumente an das OLG.

21.08.2018: Dokumente vom OLG zurückerhalten inkl. Bescheinigung Anmeldung Eheschließung zum 08.12.2018 vom Standesamt.

21.08.2018: Dokumente zur Post gebracht und per DHL Express International inkl. Dokumentenversicherung für 73,90 EUR nach Thailand verschickt.

21.08.2018: Auf der Webseite der Botschaft online für den 07.09.2018 (war der frühestmögliche verfügbare Termin) Termin für Antrag Eheschließungsvisum reserviert.

25.08.2018: Dokumente in Thailand per Post bei meiner Verlobten angekommen.

07.09.2018: Termin Deutsche Botschaft für Antrag Visum zur Eheschließung.

10.09.2018: E-Mail der Deutschen Botschaft, dass Gebühr noch in der KW 37. in bar bezahlt werden muss. Beim Antragsverfahren wurde extra 2 x gefragt ob nicht jetzt bezahlt werden muss (es wurde sogar nochmal ein offizieller Angestellter telefonisch vom Antrags-Mitarbeiter angerufen) und es hieß nein, erst beim Abholen des Visums in der Botschaft muss bezahlt werden!

12.09.2018: Verlobte fährt nochmal (6 Stunden) nach Bangkok zur Deutschen Botschaft um die Visa-Gebühr in bar zu entrichten.

13.09.2018: Telefonische Nachfrage der Deutschen Botschaft nach gemeinsamen Fotos, Hotelbestätigungen und Flugtickets mit beiden Namen, diese wurden per E-Mail sofort übermittelt.

18.09.2018: E-Mail von der Ausländerbehörde erhalten, dass der Visa-Antrag der Deutschen Botschaft Bangkok zur Zustimmung nun bei der Ausländerbehörde vorliegt, mit der Bitte um Nachweis von Wohnraum. Per E-Mail erforderliche Unterlagen übermittelt. Im Nachgang wurde von der Ausländerbehörde eine E-Mail mit der Info verschickt, dass die Zustimmung auf elektronischem Wege versandt wurde und nach Einreise um eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde gebeten wird.

19.09.2018: Anruf von der Deutschen Botschaft Bangkok bei meiner Verlobten, dass das Visum erteilt wurde und (unter Vorlage der Bestätigung der Flugbuchung und Auslandskrankenschutzversicherung) abgeholt werden kann!

04.10.2018: Abholung des Visums zur Eheschließung bei der Deutschen Botschaft in Bangkok.

Ohne die, meiner Meinung nach Schikane bei der Bezahlung und nachreichen von Fotos (die im übrigen auch bei der Beantragung schon hätten vorgezeigt werden können) etc., hätte es zeitlich sogar noch etwas schneller laufen können. Aber alles in allem war das schon ok! Zusätzlich muss ich sagen, dass ich auch schon im Vorfeld auf eigene Initiative persönlichen Kontakt mit der Ausländerbehörde hatte und einiges vorher schon regeln wollte/konnte (VE usw.).
 
        #17  

Member

@Shaved72
in welchem Bundesland hast du geheiratet?
 
        #20  

Member

Typisch deutscher komplizierter und langwieriger Papierkram, habe deshalb in Hongkong geheiratet. Dort geht es wesentlich entspannter, genau wie in Daenemark. Und es wird einfach anerkannt und man hat noch einen Trip nach HK inclusive.
 
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