Die "Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschafsbegründung" habe ich übersetzt ins Deutsche sowie von der Botschaft in BKK beglaubigt. Diese wurde auch vorgelegt, aber meine Verlobte soll trotzdem persönlich erscheinen beim Standesamt.
Hier der wortwörtliche noch offene Punkt 7) wo es noch hängt: "Eigene eidesstattliche Versicherung zum Familienstand und zur Anzahl der Vorehen, abgegeben vor dem deutschen Standesbeamten." Mit dem Hinweis das die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung formal lediglich zur Anmeldung reicht, aber nicht um das Befreiungsverfahren beim Oberlandesgericht zu beantragen......
Die einzigste Möglichkeit, die es laut dem Standesbeamten gibt, ist es über die Deutsche Botschaft diesen Antrag zu stellen. Oder eben persönlich vorbeizuschauen.
Ich drehe mich hier im Kreis... Kein Heiratsvisum ohne Ehe-Anmeldung.