TH --> DE Heiraten in Dänemark mit Schengen Visum im Juli 2019

  • Ersteller
        #31  

Member

Die Regionalstellen des BAMF sind nicht die abhs, siehe

Uns hat das Arbeitsamt kein B2 Kurs bezahlt weil ich zu viel verdienen würde..

Auf das Argument mit dem Uni Abschluss hätte ich mich eingelassen wenn sie diesen denn dann auch als "deutsch nachweis" für die NE und Einbürgerung akzeptieren 🤣

P.s. ich bin aber auch der Meinung dass der int. Kurs nicht soo viel gebracht hat. Sie hat nebenbei noch bei mcD gearbeitet ( mit a1)und da mehr deutsch gelernt ;)
 
        #32  

Member

Ich hätte noch eine Frage zum Ehegattennachzugvisum:

Wenn ich mir den Videx Antrag (https://videx.diplo.de/videx/visum-erfassung/#/videx-langfristiger-aufenthalt) anschaue, steht dort folgendes:

"Beabsichtigte Dauer des Aufenthaltes in Deutschland"

Von (TT.MM.JJJJ:(
Bis (TT.MM.JJJJ:(

-> von ist ja noch irgendwie machbar, wann wir nach Thailand zurückgehen ist jedoch noch unsicher, evtl ende 2024 oder erst 2025

"Ich beabsichtige, mich nicht länger als zwölf Monate im Bundesgebiet aufzuhalten und beantrage ein Visum mit einer Gültigkeit für den gesamten Aufenthaltszeitraum:"
->Was ist wenn Frau länger als 12 Monate bleiben möchte? Wird zwar nicht der Fall sein, da wir 6 Monate Thailand/6 Monate Deutschland im Wechsel immer anstreben, aber warum wird das überhaupt gefragt?

Lebensunterhalt und Aufenthaltsdetails
Gibt es eine förmliche Verpflichtungserklärung?

->Brauche ich jetzt eine Verpflichtungserklärung oder nicht?

Haben Sie eine Krankenversicherung (längerer Aufenthalt) für die Bundesrepublik Deutschland?
->Frau ist doch Familienversichert mit mir dann, wozu also eine Krankenversicherung?
Oder einfach eine abschließen für z.B. 6 Monate und dann kündigen, nachdem man das Visum bekommen hat?
 
        #33  

Member

Im nächsten Leben heirate ich eine mit arabischer Herkunft. Kein Visumprobleme, jeden Tag Döner und sie bringt einen fliegenden Teppich mit in die Ehe.
 
        #34  

Member

Wenn wir gerade dabei sind, habe bei vfs global jetzt mal geschaut, was benötigt wird (bin jedoch noch nicht zu 100% sicher, also meine Fragen oben bleiben offen).
Bearbeitungszeit steht, dass 6+ Wochen wohl normal sind.
Muss meine Frau ihren Reisepass dann für 6 Wochen abgeben?
Wir wollten eigentlich noch in ein Nachbarland reisen, aber ohne Reisepass geht das dann ja nicht oder wird das Visum per "Ausdruck" den man bei der Einreise in Deutschland dabei haben muss erteilt und ausgegeben, so wie z.B. das 60 Day Touristenvisum für Thailand?
 
        #35  

Member

1. Frage bis ist kein Datumfeld - kannst auch "für immer" reinschreiben . Wir hatten "until die" eingetragen fanden sie ganz lustig 🤣

2. Mit nein antworten = länger als 12 Monate

3. Kannst schreiben LU nicht notwendig da mit D verheiratet oder du schreibst durch Mann. Brauchst keine VE!.

4. Schreib nach Einreise Familienversicherung.

6 Wochen ist normal da deine ABH formal zustimmen muss.. Pass muss normal abgegeben werden du kannst da fragen ob es sich anders geht. Das Visum muss in den Pass eingeklebt werden.

Wenn ihr plant 6 Monaten D und 6 Thai im Wechsel musst drauf achten dass der Aufenthaltstitel nach 6 Monaten erlischt also paar Tage mehr im Jahr in D bleiben. Nach Einreise unbedingt vor Ablauf des Visa einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen .

Das Visa Formular ist deswegen so blöd weil es halt ein Standard für alle Visa ist also auch für Visa für Arbeit etc.
 
        #36  

Member

Super, alle Fragen die ich hatte beantwortet. Das mit den 6 Monaten wusste ich bereits, eigentlich auch lächerlich, aber was will man machen...
Da können wir das ja jetzt ohne Hindernisse angehen.
 
        #37  

Member

Ich finde das mit den 6 Monaten nicht lächerkich .. sie hat gratis Krankenversicherung.. du hast Steuervorteile etc.. gibt es das im Gegenzug wenn du in Thailand wohnst ? ;)
 
        #38  

Member

miz
Member hat gesagt:
Ich habe im September 2021 in Dänemark geheiratet. Die Trauung und alles war toll und Kopenhagen ist eine wunderbare Stadt. Zurück in Deutschland war dann aber schnell Ende mit der Freude. Wir wollten unsere Trauung im deutschen Bürgerbüro eintragen lassen, aber das machte uns ordentlich einen Strich durch die Rechnung.

Gruß Kannix
das ist falsch.
eine in der eu erfolgte trauung gilt in der ganzen eu !!!!
ich habe 2016 die heiratsurkunde beim bezirksamt (bürgerbüro) in berlin spandau ohne probleme
eintragen lassen.
das ist eu recht und muss angewendet werden.
hast du die urkunde in kopenhagen legalisieren lassen ???
mit welcher begründung wurde die eintragung abgelehnt ?

Anhang anzeigen apostille.jpg

Member hat gesagt:
"Beabsichtigte Dauer des Aufenthaltes in Deutschland"
meine Frau hat 2016 von der Botschaft in Bangkok nur einen Monat Visum bekommen.
Auf meine Intervention wurde mir erklärt, das ist so üblich.
Den Rest macht die Ausländerbehörde in D .
Dem war auch so, in D hat sie dann einen Aufenthaltstitel für 3 Jahre bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #39  

Member

Member hat gesagt:
miz

das ist falsch.
eine in der eu erfolgte trauung gilt in der ganzen eu !!!!
ich habe 2016 die heiratsurkunde beim bezirksamt (bürgerbüro) in berlin spandau ohne probleme
eintragen lassen.
das ist eu recht und muss angewendet werden.
hast du die urkunde in kopenhagen legalisieren lassen ???
mit welcher begründung wurde die eintragung abgelehnt ?

Anhang anzeigen apostille.jpg


meine Frau hat 2016 von der Botschaft in Bangkok nur einen Monat Visum bekommen.
Auf meine Intervention wurde mir erklärt, das ist so üblich.
Den Rest macht die Ausländerbehörde in D .
Dem war auch so, in D hat sie dann einen Aufenthaltstitel für 3 Jahre bekommen.
Wir hatten uns das genauso vorgestellt, wie es bei dir gelaufen ist und wir wissen, dass es in 99 % aller Bürgerbüros so einfach läuft. Unsere Damen und Herren vom Bürgerbüro waren aber ganz schlau und kamen mit diesem Paragraphen 13 EGBGB um die Ecke. Ich hatte in meiner Verzweiflung ja dann auch eine offizielle deutsche Behörde angeschrieben, die dafür zuständig ist, angeschrieben. Antwort steht unter # 21.
Und dieser Auszug aus einer Email, kam direkt vom Bürgermeister, den ich auch angeschrieben hatte (Bürgermeister und ich kennen uns, deswegen ist der Text etwas weniger förmlich) :"Für die Eintragung in das Melderegister, welches Angelegenheit des Bürgerbüros ist, ist die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Eheschließung zu prüfen. Hierzu bedient sich das Bürgerbüro lediglich der fachlichen Hilfe des Standesamtes. Für die Prüfung der formellen Rechtmäßigkeit ist nach Art. 11 Absatz 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) der Eheschließung das Recht des Staates, in dem die Eheschließung stattgefunden hat, zu berücksichtigen. Die formelle Rechtmäßigkeit wird insbesondere aufgrund der Vorlage der Heiratsurkunde nicht in Frage gestellt.



Desweiteren ist meine Mitarbeiterin im Bürgerbüro aber verpflichtet zu prüfen, ob die Eheschließung materiell rechtmäßig ist. Hierbei ist nach Art. 13 EGBGB das Recht des Staates, dem die Verlobten angehören, zu berücksichtigen. Da Du die deutsche Staatsangehörigkeit und Deine Frau die philippinische Staatsangehörigkeit besitzt, sind die Rechte beider Staaten zur Überprüfung heranzuziehen. Das macht das ganze sowohl für Euch als auch für meine Mitarbeiterin kompliziert, ist aber leider unumgänglich.



Daher bitte ich um Euer Verständnis für die Nachforderung von Unterlagen zur Eintragung ins Melderegister, die Euch mit Schreiben vom 23.09. vom Standesamt benannt worden sind. Hier geht es keinesfalls um Diskriminierung oder unnötige bürokratische Hürden oder persönliche Vorbehalte – die Vorwürfe in diese Richtung muss ich deshalb auch deutlich zurückweisen. Es geht vielmehr darum, die Eintragung ins Melderegister korrekt und möglichst zügig mit Eurer Mithilfe abschließen zu können.



Ich würde mich freuen, wenn das ohne weiteren Ärger für alle gelingen würde. Für Rückfragen oder ein erläuterndes Gespräch stehe ich natürlich gerne zur Verfügung."

LG Kannix
 
Zuletzt bearbeitet:
        #40  

Member

Die Argumentation wäre auch richtig wenn man die Ehe in D nachbeurkunden lassen will zur Eintragung ins deutsche Eheregister. Was aber überhaupt nicht notwendig ist.

Bei Wohnsitzanmeldung gilt das Bundesmeldegesetzt

Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 17 Anmeldung, Abmeldung
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Wenn sie das nicht wollen sollen sie halt ledig eintragen... Dann stimmt deren Melderegister zwar nicht aber kann dir ja egal sein
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten