Versucht es wenn ihr das möchtet, den die meisten Storys der bösen Botschaft stimmen so nicht wirklich und meistens ist der Hintergrund bei einem der beiden Antragsteller das Problem! Stichwort Strafregister, Finanzierung, oder sonstige Unwahrheiten welche halt nicht gerne erzählt werden bei so einer Story.
Das sehe ich auch so.
Ich habe ende Januar 2018 das Visa mit meiner Mia beantragt. Das Ziel war, dass sie nach meinen Ferien ende April direkt mit mir zusammen in die Schweiz fliegen kann. Sie wollte ums verrecken nicht alleine in die Schweiz fliegen und hatte eine Höllenangst vor der Passkontrolle in der Schweiz. Irgendwie hat sie bis zum Schluss geglaubt, sie werde da abgewiesen und mit dem nächsten Flieger wieder heimgeschickt. Wir haben das Visa mit Hilfe vom Swiss Helping Point gemacht. Ich habe mich vorher schon länger informiert und bin überzeugt das wir es auch ohne Agentur geschafft hätten. Für die Agentur habe ich mich entschieden, weil ich zu faul bin und gedacht habe das es für Mia besser ist wenn sie in ihrer Muttersprache unterstützt wird.
Ich bin eigentlich mit dem Ablauf sehr zufrieden, musste ich mich doch zu Beginn um nichts kümmern, ausser gegenlesen der Unterlagen. Mia war dann einen Tag vor dem Interview beim SHP und wurde dort auf das Interview vorbereitet. Das Interview beim TLS wurde dann in Englisch abgehalten und am nächsten Morgen hatten wir schon den Bescheid, das dass Visum abgelehnt wurde.
Zum Hintergund: Mia hatte damals keinen Job, keine Kinder, kein Hausbuch und nix dergleichen. Also fehlte eigentlich so ziemlich alles was einen Rückreisegrund sein könnte. Ich gehe davon aus, dass wir deshalb negativen Bescheid bekommen haben.
Wir haben dann Einsprache beim SEM Staatssekretariat für Migration im Bern eingereicht. Da kriegst du dann als Antowrt als erstes einen Einzahlungsschein für CHF 200.-.
Sobald das Geld dort eingetroffen ist, wird die Sache ans Kantonale Migrationsamt weitergeleitet. Da bekommt man dann einen 3-seitigen Fragebogen welchen man beantworten muss.. Fragen wie wo habt ihr euch kennengelernt, wie oft seht ihr einander, wieviel Zeit habt ihr zusammen verbracht und wie du garantieren kannst das dein Besucher sicher pünktlich wieder ausreist. Hinzu musst man eine Verpflichtungserklärung mit Betreibungsregisterauszug sowie den Lohnausweisen der letzten 3 Monaten einreichen. So itst das zumindest im Kt. ZH, gut möglich das sich das in anderen Kantonen etwas unterscheidet. Am Anfang zieht sich das etwas in die Länge, aber am Schluss gings dann doch ziemlich Fix bis wir positiven Bescheid hatten. Es scheint als malen die staalichen Mühlen etwas langsamer als die kantonalen. Gemäss SHP kann man die Einsprache auch auf der Botschaft in BKK einreichen, die Erfolgsaussichten seien da aber erheblich kleiner.
Mia konnte dann mit +/- 15 Tagen Verspätung gegenüber unserer Planung einreisen. Sie hatte dann sogar noch das Glück, dass sie mit einer Freundin von uns, welche noch in den Thailandferien war, in die Schweiz fiegen konnte. Sie war nun 90 Tage in der Schweiz und nun ist sie bereits wieder zurück in TH.
Übrigens, die CHF 200.- für die Einsprache bekommt ihr retour, sofern die Einsprache erfolgreich war.