Spielt es nicht auch eine Rolle , ob derjenige einen festen Wohnsitz in D angemeldet hat?
"Quelle:bussgeldkatalog.org
Anders verhält es sich jedoch bei Personen aus anderen Staaten. Begründen diese einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland, verliert ihre alte Fahrerlaubnis nach spätestens sechs Monaten ihre Gültigkeit, was eine Umschreibung des Führerscheins nötig macht.
Spätestens nach sechs Monaten müssen Betroffene also die ausländische Fahrerlaubnis umschreiben lassen. Es gelten jedoch keine einheitlichen Regelungen bezüglich der Umschreibung. Ein ausländischer Führerschein aus Drittstaaten wird anders behandelt als ein solcher, der in einem Land ausgestellt wurde, welche in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) genannt werden.