Member
Deine Interpretation haette aber mein damaliges Problem nicht aufgeloest, denn mein Hauptwohnsitz waere ein solcher Drittstaat ohne gegenseitge Anerkennung der Fahrerlaubnisse gewesen (nach seinen Regeln). Danach haette ich bei jeder zeitweiligen Rueckkehr in den Drittstaat meine Fahrerlaubnis umschreiben muessen. Gleichzeitig konnte ich bei Polizeikontrollen in D nicht nachweisen, dass ich weniger als die Haelfte des Jahres an der deutschen Adresse im Personalausweis lebe. Die Beamten schauen naemlich nur, wie lange man bereits an der deutschen Adresse gemeldet ist. Fuer die ist die deutsche Adresse dein Haupwohnsitz sobald du dort seit 6 Monaten gemeldet bist.Member hat gesagt:@dimbak,
okay, "andere Staaten" sind "nicht EU Staaten"(sog.Drittstaaten).(bzw. solche Länder mit denen keine entsprechenden Abkommen über die -gegenseitige-Anerkennung entsprechender Fahrerlaubnisse bestehen.)
"Ordentlicher Wohnsitz" bedeutet wohl, richtig mit Hauptwohnsitz in D gemeldet
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