Thailändisch lernen

Allgemeine Frage Internationaler Führerschein in Thailand

        #551  

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Member hat gesagt:
@dimbak,
okay, "andere Staaten" sind "nicht EU Staaten"(sog.Drittstaaten).(bzw. solche Länder mit denen keine entsprechenden Abkommen über die -gegenseitige-Anerkennung entsprechender Fahrerlaubnisse bestehen.)
"Ordentlicher Wohnsitz" bedeutet wohl, richtig mit Hauptwohnsitz in D gemeldet
Deine Interpretation haette aber mein damaliges Problem nicht aufgeloest, denn mein Hauptwohnsitz waere ein solcher Drittstaat ohne gegenseitge Anerkennung der Fahrerlaubnisse gewesen (nach seinen Regeln). Danach haette ich bei jeder zeitweiligen Rueckkehr in den Drittstaat meine Fahrerlaubnis umschreiben muessen. Gleichzeitig konnte ich bei Polizeikontrollen in D nicht nachweisen, dass ich weniger als die Haelfte des Jahres an der deutschen Adresse im Personalausweis lebe. Die Beamten schauen naemlich nur, wie lange man bereits an der deutschen Adresse gemeldet ist. Fuer die ist die deutsche Adresse dein Haupwohnsitz sobald du dort seit 6 Monaten gemeldet bist.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #552  

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Member hat gesagt:
das ist dort, wo du mindestens 185 Tage im Jahr wohnst--
Genau, die Meldung ist nicht relevant. Es zählen nur die tatsächlichen Verhältnisse
 
        #553  

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Das eigentliche Thread Thema ist ein anderes.
 
        #556  

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Kann es sein,dass wegen Corona bei der Verlängerung eine Ausnahme gemacht wird?
Wie geschrieben im Mai abgelaufen und ich bin erst wieder Ende Dec. in Pattaya.
Eine Verlängerung wäre ja wieder für 5 Jahre.
Eine neue Umschreibung gilt nur für zwei Jahre.
Sicherheitshalber nehme ich den österreichischen Fs und einen internationalen Fs mit.
 
        #557  

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Hallo zusammen

Ich habe ne Frage bzgl. der Klasse A1. Damit darf man ja Hobel bis 125ccm fahren. Gilt das auch in TH wenn die Klasse im internationalen eingetragen ist, oder braucht man grundsätzlich Klasse A um nen Roller o.ä. zu fahren?
Weil in TH gibt's wenn ich mich nicht irre, keine Unterteilung zwischen A und A1.

Kennt da jemand die Rechtslage? Für ne Kontrolle mag der A1 je nach Laune der Braunen vllt. noch ausreichend sein, aber ob das bei nem Unfall der Richter auch so sieht?
 
        #558  

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Der neue 125iger Führerschein denn Mann ohne Prüfung sondern nur mit 6 Fahrstunden und 6 Theoriestunden fahren kann ( ich glaube 196b) ist nur in Deutschland gültig

Der alte a1 wohl International
 
        #559  

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Ich lebe in der Schweiz, da gibt's den A1 auch nach 12 Std. Wüsste aber nicht, dass der international nicht gültig ist. Beschwören kann ich's aber nicht.

Bin grad auf ein ganz anderes, viel größeres Problem gestoßen. In der Schweiz werden internationale Führerscheine nur nach dem Abkommen von 1968 ausgestellt. Rechtlich ist in TH aber nur der internationale nach dem Abkommen von 1926 gültig. Scheint so das ich juristisch gesehen nur mit nem TH-Führerschein die Möglichkeit habe, legal nen Roller zu bewegen.
 
        #560  

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Member hat gesagt:
Bin grad auf ein ganz anderes, viel größeres Problem gestoßen. In der Schweiz werden internationale Führerscheine nur nach dem Abkommen von 1968 ausgestellt.
Offenbar hat man sich geeinigt. In Zusammenhang mit dem Internationalen Führerausweis wird der Schweizer Führerausweis akzeptiert. (EDA) Es laufen übrigens auch bilaterale Gespräche zwischen Thailand, Deutschand und der Schweiz den jeweiligen Führerausweis zu akzeptieren. Das Beschaffen des Internationalen Führerausweises wäre dann nicht mehr nötig..
 
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