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Ist inzwischen abgeschafft. Bei Ablehnung bleibt nur Klage (mit zweifelhaften Erfolgsaussichten) oder Neubeantragung eines (ggfls. anderen) Visums.Member hat gesagt:die Möglichkeit der Remonstration
Ist inzwischen abgeschafft. Bei Ablehnung bleibt nur Klage (mit zweifelhaften Erfolgsaussichten) oder Neubeantragung eines (ggfls. anderen) Visums.Member hat gesagt:die Möglichkeit der Remonstration
Dann ist die Ablehnung ja gut begründetMember hat gesagt:Ja, sie soll schon längerfristig bleiben und irgendwann natürlich auch arbeiten aber Schritt für Schritt.


Konntest du deine finanzielle Leistungsfähigkeit hinreichend nachweisen? Es geht bei der Verpflichtungserklärung ja darum, dass man für alle Kosten des Unterhalts und der ghfs. notwendigen Abschiebung aufkommt. Und das kann man nur, wenn man entsprechende Einkünfte nuw. Vermögen hatMember hat gesagt:Ja, sie soll schon längerfristig bleiben und irgendwann natürlich auch arbeiten aber Schritt für Schritt.
Auch wenn sie noch nicht arbeitet, möchte ich sie gerne hier haben.
An meinem Vorredner. Das Remondtrationsverfahren wurde der weltweit zum 1. Juli diesen Jahres abgeschafft. Du hast völlig recht mein Klageverfahren dauert natürlich unendlich lang, aber es ist zumindest eine Chance. Und anstelle des Remondtrations-Verfahrens wollen wir den gleichen Antrag auf einen schönen Visum noch einmal stellen mit einer verbesserten Argumentation.
Aber die klassischen Gründe einer Rückkehr Heiligkeit zu belegen, sind eben bei einer Studentin sehr schwierig. Hinzukommt dass sie sich extra für die Reise für das jetzt laufende Semester hat beurlauben lassen. Wie ich jetzt weiß war das ein Fehler… auch wenn die Buchung extra mit der Argumentation der Reise nach Deutschland begründet worden ist.
Wer das nicht kann bekommt die Verpflichtungserklärung von der ABH erst mal gar nicht.Member hat gesagt:Konntest du deine finanzielle Leistungsfähigkeit hinreichend nachweisen?


