Kenia Kenianerin nach Deutschland holen

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        #11  

Member

Member hat gesagt:
die Möglichkeit der Remonstration
Ist inzwischen abgeschafft. Bei Ablehnung bleibt nur Klage (mit zweifelhaften Erfolgsaussichten) oder Neubeantragung eines (ggfls. anderen) Visums.
 
        #12  

Member

Ja, sie soll schon längerfristig bleiben und irgendwann natürlich auch arbeiten aber Schritt für Schritt.

Auch wenn sie noch nicht arbeitet, möchte ich sie gerne hier haben.

An meinem Vorredner. Das Remondtrationsverfahren wurde der weltweit zum 1. Juli diesen Jahres abgeschafft. Du hast völlig recht mein Klageverfahren dauert natürlich unendlich lang, aber es ist zumindest eine Chance. Und anstelle des Remondtrations-Verfahrens wollen wir den gleichen Antrag auf einen schönen Visum noch einmal stellen mit einer verbesserten Argumentation.

Aber die klassischen Gründe einer Rückkehr Heiligkeit zu belegen, sind eben bei einer Studentin sehr schwierig. Hinzukommt dass sie sich extra für die Reise für das jetzt laufende Semester hat beurlauben lassen. Wie ich jetzt weiß war das ein Fehler… auch wenn die Buchung extra mit der Argumentation der Reise nach Deutschland begründet worden ist.
 
        #13  

Member

Also, mal ein Beispiel von meiner Filipina, ist aber schon mehr als 10 Jahre her: Schengenvisum abgelehnt trotz Vollzeitjob, regelmäßigem Einkommen, eigenem Haus, Kinder. Fehlende Rückkehrbereitschaft. Erst das zusätzliche Argument, dass das Einkommen auch dazu dient, die Studiengebühren der Kinder zu bezahlen, mit Belegen zu Einschreibung, Zahlungen an die Universität vom Konto der Filipina etc. hat im Remonstrationsverfahren schließlich zum Erfolg geführt.
 
        #14  

Member

Starte das neue Visumsverfahren mit einem erfahrenen Fachanawalt für Migrationsrecht. Am besten mit einem am Ort der Ausländerbehörde, der die Mitarbeiter dort kennt.
Das kostet ein paar Hundert Euro ist aber am erfolgsverprechenden.
 
        #16  

Member

Nun für den Anfang dann doch vielleicht das Au Pair Visum. Wenn sie dann damit wieder zurückgekehrt ist, hat sie damit ihre Rückkehr Bereitschaft ja bewiesen.

Des Weiteren mag es vielleicht Hilfreich sein, am Anfang nicht gleich die vollen 90 Tage zu beantragen sondern erst mal nur 4 Wochen.
Aber da solltest Du Dich mit einer Visum Agentur auseinandersetzen oder einen Fachanwalt befragen der sich mit so etwas auskennt.
 
        #17  

Member

Ich denke das ganze ist ziemlich suspekt.
Spar Dir das Geld und besuche sie öfters mal. Ich finde das ganze ziemlich naiv, als Mann in seinen 50ern ,eine 20jährige Kenianerin einladen zu wollen.
Wobei ich das mit der Einladung eher als kurzfristig verstehe was ich noch nachvollziehen könnte. Am Ende willst Du das sie länger hier bleiben soll. Das sind zweierlei Dinge für mich.
Am Ende wird man keine Rückkehrwilligkeit nachweisen können weil es keine gibt wenn man ehrlich ist. 🤔
Sorry für die direkten Worte aber isss so
 
        #18  

Member

Member hat gesagt:
Ja, sie soll schon längerfristig bleiben und irgendwann natürlich auch arbeiten aber Schritt für Schritt.

Auch wenn sie noch nicht arbeitet, möchte ich sie gerne hier haben.

An meinem Vorredner. Das Remondtrationsverfahren wurde der weltweit zum 1. Juli diesen Jahres abgeschafft. Du hast völlig recht mein Klageverfahren dauert natürlich unendlich lang, aber es ist zumindest eine Chance. Und anstelle des Remondtrations-Verfahrens wollen wir den gleichen Antrag auf einen schönen Visum noch einmal stellen mit einer verbesserten Argumentation.

Aber die klassischen Gründe einer Rückkehr Heiligkeit zu belegen, sind eben bei einer Studentin sehr schwierig. Hinzukommt dass sie sich extra für die Reise für das jetzt laufende Semester hat beurlauben lassen. Wie ich jetzt weiß war das ein Fehler… auch wenn die Buchung extra mit der Argumentation der Reise nach Deutschland begründet worden ist.
Konntest du deine finanzielle Leistungsfähigkeit hinreichend nachweisen? Es geht bei der Verpflichtungserklärung ja darum, dass man für alle Kosten des Unterhalts und der ghfs. notwendigen Abschiebung aufkommt. Und das kann man nur, wenn man entsprechende Einkünfte nuw. Vermögen hat
 
        #19  

Member

Member hat gesagt:
Konntest du deine finanzielle Leistungsfähigkeit hinreichend nachweisen?
Wer das nicht kann bekommt die Verpflichtungserklärung von der ABH erst mal gar nicht.
Und ohne ist der Antrag auf Besuchsvisum nicht möglich.
 
        #20  

Member

Das ganze Thema ist hier in den letzten 10 Jahren schon x Mal besprochen worden. Zusammengefasst sind deine Chancen extrem besch.....eiden. Ich bin schon vor 15 Jahren an 17 Jahren Altersunterschied gescheitert.
Der einzige vernünftige Weg führt über das FSJ, was auch Ausländer machen können. Auf diesem Weg habe ich die Schwestern meiner Frau ins Land geholt. Wenn sie nach dem einem Jahr eine Ausbildung machen, dürfen sie im Land bleiben.
 
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