Thailändisch lernen

KINK Agogo (LK Metro)

        #61  

Member

Ich fürchte, wir werden etwas offtopic. Deshalb soll dieses mein letztes Posting zur Sache werden.

Nach Wikipedia ist KINK "ein amerikanisches Unternehmen mit Sitz in San Francisco" ... mit der Rechtsform Kapitalgesellschaft. Auch ein Logo ist mit abgedruckt:
Anhang anzeigen 118px-Kink.com_logo.svg.jpg
Die Firma legt offensichtlich Wert auf Corporate Design. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Firme sich nicht als Marke hat registrieren lassen.

Ob die Großschreibung allein reicht, Markenrecht zu verletzen, vermag ich nicht zu sagen. Deshalb hatte ich in meinem ersten Posting zur Sache gefragt: "Nimmt die Gogo eigentlich irgendwelchen inhaltlichen Bezug auf diese Firma?"
 
        #62  

Member

Ok, wir sind halt unterschiedlicher Meinung und es liegt mir fern, Dich von meiner überzeugen zu wollen.
Nur der Hinweis noch, dass die englischsprachige Wikipedia beide Bedeutungen aufführt.
Das soll es dann auch von meiner Seite zu dem Thema sein.
 
        #63  

Member

Ist eigentlich Scooter an den Scooter Bars beteiligt?

So allgemeine Begriffe lassen sich nur sehr schwer schützen. Aber vorsichtig sind viele Bar Betreiber ja schon und nehmen irgendwelche bekloppten Allerweltsnamen: Yes, Super, Sexy, Gold, Office, Palace, Peppermint... Ich glaube Skyfall ließe sich noch am einfachsten anfechten. Aber deswegen sagen die Thais auch sicherheitshalber Sakaifall.
 
        #64  

Member

Also schlage vor - jeder kauft sich das T-Shirt von der KINK (oder bekommt es geschenkt) und trägt es in der Öffentlichkeit.
Anschliessend sammeln wir das Feedback...
 
        #65  

Member

Member hat gesagt:
KINK ist auch der Name einer sehr speziellen Pornofirma (Kink.com – Wikipedia), die für deftigen BDSM bekannt ist.

Nimmt die Gogo eigentlich irgendwelchen inhaltlichen Bezug auf diese Firma? Oder hat sie einfach nur den Namen geklaut?

Member hat gesagt:
Es gibt da einen klitzekleinen Unterschied zwischen KINK und den Beipielen, die Du nennst: die Champagne ist, wie Du richtig sagst, eine Landschaft und Fahrenheit eine Maßeinheit für die Temperatur.

Bei KINK dürfte es sich aber um einen Markennamen handeln. Und den - gerade in der markanten Großschreibung - einfach so zu übernehmen, würde ich im Rechtssystem eines Erstweltlandes für einigermaßen riskant halten.

Member hat gesagt:
Jeder (Angloamerikaner), der jemals von KINK gehört hat, dürfte unter "KINK" etwas anderes verstehen als unter "kink".

Und dieser Wiedererkennungseffekt macht nun mal den Wert einer Marke aus.

Member hat gesagt:
Ich fürchte, wir werden etwas offtopic. Deshalb soll dieses mein letztes Posting zur Sache werden.

Nach Wikipedia ist KINK "ein amerikanisches Unternehmen mit Sitz in San Francisco" ... mit der Rechtsform Kapitalgesellschaft. Auch ein Logo ist mit abgedruckt:
Anhang anzeigen 118px-Kink.com_logo.svg.jpg
Die Firma legt offensichtlich Wert auf Corporate Design. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Firme sich nicht als Marke hat registrieren lassen.

Ob die Großschreibung allein reicht, Markenrecht zu verletzen, vermag ich nicht zu sagen. Deshalb hatte ich in meinem ersten Posting zur Sache gefragt: "Nimmt die Gogo eigentlich irgendwelchen inhaltlichen Bezug auf diese Firma?"


@MaddinK

Deine zitierten Beiträge und die darin enthaltenen Überlegungen in allen Ehren; hättest du dir aber alles sparen können, wenn du berücksichtigt hättest, dass:

1.) Glücksspiel und Pornografie in Thailand verboten sind und alle Porno-Webseiten blockiert werden seit September 2006 (Erlass der Militärregierung im Rahmen des Kriegsrechtes nach dem Putsch gegen die Regierung Thaksin).

2.) Eine amerikanische Porno-Firma kann sich nicht ihren Firmennamen oder Markenrechte an Pornofilmen nach dem Trademark Act BE 2534 Thailand und dem Trademark Act BE 2559 Thailand in Thailand schützen lassen, weil sie Produkte vertreibt, die in Thailand verboten sind.

3.) Selbst wenn Pornografie in Thailand erlaubt wäre und ein Schutz des Firmennamens oder von Markenrechten möglich wäre, müsste sich die KINK AGogo in einer ähnlichen Branche, mit dem Vertrieb ähnlicher Produkte bewegen, wie der amerikanische Porno-Anbieter, um den ähnlich klingenden Firmennamen des Porno-Anbieters nach Möglichkeit durch ein ähnlich aussehendes Firmenlogo zu verletzen.


Die KINK AGogo hat keinen Namen geklaut, weil der Name des Porno-Anbieters in Thailand nicht geschützt ist als Markenname.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #66  

Member

Member hat gesagt:
Ist eigentlich Scooter an den Scooter Bars beteiligt?
Scooter ist jetzt bei Tik Tok. :headbash:
 
        #67  

Member

@juhe, vergessen wir mal §3 deiner juristischen Ausarbeitung, weil ich darf meinen Bierbrunnen ja auch nicht Facebook nennen. Dann wäre aber eine Klage berücksichtigend §1 und §2 des Bauunternehmens Kink aus Bayern gegen die Kink Agogo möglich?
 
        #68  

Member

@riva

Vielen Dank für dein Interesse an meinem verhergehenden Beitrag.

Du hast dich bereits über die große Datenkrake in die beiden angegebenen Trademark Acts Thailand BE 2534 und Be 2559 eingelesen. Super!


In Deutschland ist es möglich, dass ein Bauunternehmen KINK, München neben einer Sanitärfirma KINK, Köln und einem Getränkegroßhandel KINK, Stuttgart als überregional tätige Firma angemeldet wird. Der Firmenname "KINK" als Familienname, z. B. Manfred KINK Inkontinenzprodukte Hamburg, ermöglicht noch weitergehende Firmierungen.



Wenn das von dir @riva angesprochene Bauunternehmen Kink aus Bayern gegen die KINK AGogo in Pattaya klagen möchte, ist vorausgesetzt, dass das Bauunternehmen Kink aus Bayern:

  • nach Trademark Act Thailand mit Firmennamen mit Firmenlogo registriert ist und auch die zu schützenden Produkte (z.B. Fertighäuser)
  • in Thailand geschäftlich tätig geworden ist nach der Trademark Registrierung.


Wo liegt deiner geschätzten Meinung nach @riva der Klagegrund des Bauunternehmen Kink aus Bayern gegenüber der AGogo KINK:

  • sind die Gogo-Girls in der KINK AGogo so stabil gebaut und so unbeweglich, wie die Fertighäuser des Bauunternehmen Kink???

  • wurde der Schriftzug des weltberühmten Bauunternehmens Kink Bayern (ähnlich der Schrift eines weltberühmten Brauseherstellers) von der KINK AGogo benutzt???

  • wurde die einzigartige pink-anmutende Farbe des Firmenlogos des Bauunternehmen Kink Bayern (ähnlich der eines weltbekannten Telekommunikationsunternehmens) von der KINK AGogo in Pattaya benutzt??? Der Farbton des Firmenlogos des Bauunternehmen Kink aus Bayern ist selbstverständlich weltweit rechtlich geschützt ;-)



@riva schreib doch mal etwas über deine Klage mit dem Bierbrunnen Köln gegen den Bierbrunnen Neuss und den Bierbrunnen Düsseldorf. Hatten die Richter endlich ein Einsehen und haben dich verstanden??? und müssen die beiden anderen Kneipen endlich umbenannt werden, weil deine Kneipe in Köln weltbekannt ist durch deine Reiseberichte in verschiedenen Sextouri-Foren???
 
Zuletzt bearbeitet:
        #69  

Member

'Riva Pees Bierbrunnen' ist in Düsseldorf und dem Rest der Welt geschützt ;-) Nach deiner Logik @juhe könnte in Kuwait aber jemand seine Shisha Bar so nennen weil Alkohol im Land verboten ist. Das stimmt aber genau so wenig als das aufgrund des Pornoverbots Kink aus San Francisco seinen Markennamen in Thailand nicht schützen könnte. Die Firma Kink hat die Marke sicherlich nicht als Pornoladen geschützt sondern allgemein als Streaming- und Produktionsfirma.

Kink ist ein Gebrauchswort und lässt sich deswegen nicht so alleine schützen. Dazu braucht es noch weitere bildliche Merkmale. Schriftdesign usw.

Jetzt leg ich mich in den Garten und höre Kink.fm
 
        #70  

Member

Wer soll denn jetzt klagen? Es gibt Fahrräder mit diesem Namen, KINK - Wake-Boards, Snowboards, einen Haarsalon, einen DJ, ein Balletstudio, ein Piano-Power-Album, eine Partyorganisation, einen Schriftsteller, einen Online-Shop, noch einen Shop, diesmal für Haarcandy, dann sogar einen Modeshop, und bestimmt noch viele andere mit dem Namen. KINK steht doch eher für einen Fetish und in der KINK-Agogo werden doch Shows angeboten, die eben diesem Fetisch entsprechen. Also ist der Name bestimmt korrekt...

Und nicht zu vergessen natürlich:

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