Thailändisch lernen

Krankenversicherung für Ehe-Visa ?

        #21  

Member

Hallo!
Natürlich Visum und Einreise direkt von/in Dänemark, nicht über Deutschland!
MfG
 
        #22  

Member

Ich glaube, du bist da nicht up to date. Du kannst sowohl in Thailand als auch in Deutschland heiraten. Den Papier- und Behördenkram macht es auch nicht einfacher oder schwieriger. Meine Frau und ich haben in Aachen geheiratet. Mit den Behörden hatten wir NULL Probleme. Es war eher das Gegenteil der Fall. Die Hilfsbereitschaft der Damen beim Standesamt grenzte fast schon an Fürsorglichkeit. Und auch die Trauung auf dem Standesamt war alles andere als das Runterleiern eines standardisierten Geschwafel (das habe ich bei zwei anderen Thai/Deutsch-Trauungen so erlebt).

Heiratest du in Thailand, gibt es ein Familienzusammenführungsvisum, so heißt das Teil wohl, heiratest du in Deutschland, gibt es das Heiratsvisum. Das ist 3 Monate gültig und kann verlängert werden. Dass man sich bei der Behörde melden muss, ist mir neu. Soweit ich weiß, erfolgt die Anmeldung nach der Heirat. Solange deine Zukünftige nicht in D gemeldet ist, reicht dei Incoming KV wohl aus.

Das sind zumindest meine Info, die allerdings von 2004 sind. Ob sich da etwas geändert hat, weiß ich nicht.
 
        #23  

Member

Hallo!
Das war die Auskunft, die mir das Standesamt Bi in 2008 gegeben hat: Keine Anerkennung von Eheschließungen in Thailand, da kein entsprechendes bilaterales Abkommen existiert.
Fände ich gut, wenn diese Auskunft falsch gewesen ist.
Und nein, die Frau im Standesamt war nicht freundlich....
MfG
 
        #24  

Member

das man sich beim amt melden muß, bei einem heiratsvisa, war schon 1990 der fall kp, zumindest in heidelberg.
 
        #25  

Member

Member hat gesagt:
Hallo!
Das war die Auskunft, die mir das Standesamt Bi in 2008 gegeben hat: Keine Anerkennung von Eheschließungen in Thailand, da kein entsprechendes bilaterales Abkommen existiert.
Fände ich gut, wenn diese Auskunft falsch gewesen ist.
Und nein, die Frau im Standesamt war nicht freundlich....
MfG
Ich kann dir nur dies sagen. Habe schon zwei mal in Thailand geheiratet und erste mal in den Anfang 90zig und da hat das schon gegolten. Zumindest in Österreich.
Außerdem brauchst du dazu nur googeln oder auf die Botschaftseite schauen da steht es genau drinnen. Kündige die nicht so freundliche Standesbeamtin. Immer zum Schmid gehen nicht zum Schmidl.
 
        #26  

Member

Hallo!
Manchmal kann man den Sachbearbeiter leider nicht aussuchen...:motz:
Wäre toll, wenn essener später berichtet, ob alles gut verlaufen ist: Daumen drück :tu:
MfG
 
        #27  

Member

Daher bei solchen Auskünften ist es besser gleich ein Mail an die Botschaft zu senden da bekommst du dann die richtige Auskunft.
Beamte sind damit manchmal überfordert oder zu faul und schasseln dich gleich mal mit irgendeiner Antwort ab.
Allerdings kostet das Unternehmen Heirat nicht nur Nerven sondern auch dementsprechende Teuros.
Heirat gibt es sicher die LOW COST Variante aber wie bei allen gibt es auch eine LUXUS Variante.
Je nach Geschmack und Geldbeutel.
 
        #28  

Member

Member hat gesagt:
mal eine frage , du machst ein heiratsvisa und die dame bekommt ein dreimonatsvisa , du kannst dir also mit der heirat zeit lassen und mußt nicht schnellstmöglich heiraten ?

Ja das ist richtig. Es gibt quasi zwei Zeitfenster, welche zu beachten sind.
1) Die Befreiung zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gilt für 6 Monate, d.h. du musst innerhalb dieses Zeitraumes geheiratet haben
2) Ab dem Zeitpunkt der Einreise musst du im Regelfall nach 3 Monaten geheiratet haben. Es kann aber sein, dass aufgrund von besonderen Umständen wie z.B Krankheit das Visa für die Eheschließung verlängert werden kann. Genau habe ich mich mit dieser Frage aber noch nicht beschäftigt.
 
        #29  

Member

Nicht zu vergessen der A1 Test sonst kein Visa egal ob verheiratet oder nicht
 
        #30  

Member

Member hat gesagt:
Hallo!
Manchmal kann man den Sachbearbeiter leider nicht aussuchen...:motz:
Wäre toll, wenn essener später berichtet, ob alles gut verlaufen ist: Daumen drück :tu:
MfG


Nicht das hier ein falscher Eindruck entsteht. Ich bin bis jetzt von den deutschen Behörden immer gut unterstützt worden. Die Dame am Standesamt ist sehr freundlich und hilfsbereit. Auch der Sachbearbeiter bei der AB ist nett und versucht zu helfen. Ihm war nur die Problematik mit der Krankenversicherung nicht bekannt, was mir aufgrund seines Jobs etwas komisch vorkommt.

Das Thema scheint aber sehr komplex zu sein. Vielleicht gibt es ja wirklich einen Unterschied zwischen Meldung bei der AB und der Anmeldung des inländischen Wohsitzes. Ich habe heute aber bei dem Telefonat ausdrücklich nochmal nachgefragt, ob sie ihren Wohnsitz bei mir anmelden muss und die Antwort war ein klares "JA".

In den Versicherungsbedingungen der ADAC Incomming-Versicherung heißt es ganz klar: "Die Incoming-Krankenversicherung gibt es für einen vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland von 1 Monat und bis zu höchstens 12 Monate" und "Im Rahmen der Incoming-Krankenversicherung hilft die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG Ihrem ausländischen Gast bei seinem vorübergehenden Besuch in Deutschland".

Ich denke nicht dass diese Voraussetzungen auf ein Heiratsvisum zutreffen, sondern lediglich auf ein Touri-Visum. Meine Rückfrage auf der ADAC Geschäftsstelle, ob der Versicherungsschutz erlischt wenn in Deutschland ein Wohnsitz angemeldet wird, wurde außerdem bejaht. Dies wird aber offensichtlich von den Versicherungen unterschiedlich gesehen.

Ich habe heute eine Mail von der Mawista erhalten. Auch hier gibt es eine KV für ausländische Gäste. Hier wurde mir aber mitgeteilt, dass der gewöhnliche Aufenthalt in den letzten Jahren entscheidend ist und dieser sei ja Thailand. Deswegen werde ich vermutlich von meinen Widerrufsrecht beim ADAC Gebrauch machen und die Versicherung bei der Mawista abschließen.
 
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