Thailändisch lernen

Krankenversicherung für Ehe-Visa ?

        #31  

Member

Das Thema ist eigendlich ganz einfach, ich habe am 29.11.2012 in Bangkok geheiratet.
Die Ehe ist auch in Deutschland eingetragen und beurkundet.

Die deutschen Behörden waren ALLE sehr zuvorkommend. Das einzige Problem dabei ist dass
das Ganze ewig dauert bis alle Dokumente erbracht, beglaubigt, übersetzt und Hin und Hergeschickt wurden.

Beispiel: Meine Frau auf der Botschaft um das besagte Familienzusammenführungsvisum zu beantragen, da stellt die Sachbearbeiterin fest
der A1 ist seit einem Monat abgelaufen, (meine Frau stand kurz vor der A2 Prüfung) nach einer kurzen Befragung auf Deutsch war dieser Punkt
als erledigt abgehagt.
Wer diesbezüglich Infos sucht wird auf der HP von Kiesow gut beraten.
 
        #32  

Member

@ Raincild
nur eine Frage hast du schon mal was von einem:
Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen
gehört? Google das mal :yes:
 
        #33  

Member

Member hat gesagt:
das man sich beim amt melden muß, bei einem heiratsvisa, war schon 1990 der fall kp, zumindest in heidelberg.

Ich vertraue da mal auf deine Erfahrung und dein Wissen. Ich kann mich beim besten Willen nicht mehr daran erinnern dass ich mit meiner Frau beim Amt war. Als ich im Juni 2004 mit meiner Frau zwecks Heirat nach D gekommen bin, lag ich erst mal 2 Wochen mit einer Lungenentzündung :ungff: im Klinikum in Aachen.
 
        #34  

Member

@Atze: Ich habe mir mal die Mühe gemacht, alte Unterlagen zu wälzen. Wir sind am 4. Juni 2004 mit Heiratsvisum nach D eingereist. Seit dem 01.07.2004 ist meine Frau in D bei der Stadt Aachen gemeldet.

Wahrscheinlich gibt es da auch bestimmte Fristen, innerhalb derer die Meldung erfolgen muss. Sorry, das ist alles schon zu lange her.

Zum Thema Dänemark: Lasst bitte den Unsinn, dieses hier zu empfehlen. Es ist zwar eine Möglichkeit, kann aber vielfach Probleme bringen, da ihr die hiesigen Behörden übergeht. Es ist den ganzen Stress nicht wert, den es möglicherweise nach sich zieht. Geht einfach den geraden Weg über eine Heirat in Thailand mit anschließendem Visum auf Familienzusammenführung oder direkt mit einem Heiratsvisum.
 
        #35  

Member

Zu den Schwierigkeiten mit deutschen Behörden möchte ich auch kurz meine Erfahrungen schildern.

Ich bin Anfang Januar zum Standesamt nach Essen gegangen und habe meine Absicht erklärt meine thailändische Freundin zu heiraten. Ich habe daraufhin den oft erwähnten "Laufzettel" bekommen, worauf alle vorzulegenden Dokumente aufgeführt waren.

Ich möchte nun nicht alle Dokumente wieder aufzählen, da dieses Thema ja auf der Seite von Kiesow sehr gut abgehandelt wird. Bei mir gab es aber zwei Besonderheiten:

1) Das Standesamt in Essen benötigte keine legalisierten Dokumente !!!. D.h, ich konnte mit den thailändischen Originalunterlagen und den deutschen Übersetzungen die Anmeldung der Ehe beantragen. Dies hat uns erheblich Zeit und Kosten gespart. Ich habe zuvor natürlich auch beim OLG Hamm und auch der Ausländerbehörde in Essen angerufen und nachgefragt, ob diese legalisierte Unterlagen benötigen, aber auch dort wurde mir gesagt, dass wenn das Standesamt die Legalisation nicht fordert, auch von ihrer Seite eine Legalisation nicht nötig sei. Auch die deutsche Botschaft in Bangkok schrieb mir, dass die Anforderungen des Standesamtes in Essen zwar ungewöhnlich seien, aber wenn das Standesamt auch ohne legalisierte Unterlagen die Anmeldung zur Eheschließung durchführen würde, dann auch von der deutschen Botschaft keine Legalisation der Unterlagen verlangt würde. Deswegen rate ich immer vor einer Legalisation der Unterlagen zunächst das örtliche Standesamt aufzusuchen.

2) Negativ war, dass neben den bei Kiesow aufgeführten Unterlagen, meine Freundin noch eine "eidesstattliche Versicherung der Ledigkeit" bei der deutschen Botschaft in Bangkok abgeben musste. Dies war aber das einzig negative und eigentlich kaum einzusehen, weil bereits zwei Bescheinigungen von ihrer Heimatgemeinde und vom Bezirksamt in Bangkok vorlagen. Die eidesstattliche Versicherung hat rund 5,000 THB gekostet, war aber kein Problem.

Wie gesagt, jetzt werde ich Montag beim Standesamt einen Termin vereinbaren und dann die Unterlagen zurück nach Thailand senden. Wenn alles rund läuft und die Sprachkenntnisse meiner Freundin nicht noch einmal überprüft werden (bzw. sie einen möglichen Test besteht), haben wir innerhalb von 3 Monaten das Visa in der Tasche. Ich sehe deswegen im Nachhinein absolut keinen Grund in Dänemark, Australien oder sonstwo zu heiraten. Sicherlich haben wir viel Glück gehabt und bei anderen Standesämtern sieht es vielleicht anders aus, aber ich glaube dass die deutschen Behörden oft schlechter gemacht werden als sie sind.

So, dass wars zu meinen Erfahrungen.
 
        #36  

Member

Das mit der Legalisation war in Aachen wie bei dir, wurde bei uns nicht gefordert.
 
        #37  

Member

Das mit der Legalisierung, wird so wie aus diversen Beiträgen ersichtlich von Standesamt zu Standesamt wohl unterschiedlich gehandhabt.
Daher ist es am Besten beim zuständigen Standesamt diesbezüglich Informationen einzuholen.
Bei mir mussten alle Dokumente legalisiert werden für den Erhalt des Ehefähigkeitszeugnisses (Österreich )
Des weiteren sind laut Auskunft für den Erhalt des Visum folgende Unterlagen notwendig:
Dem Visumsantrag wären nachfolgende Unterlagen beizulegen:

Von 7.3.2013


- Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular mit 2 aktuellen Passfotos; Photo: 35 mm breit, 45 mm hoch, Photo muss scharf sein, Person muss direkt in die Kamera schauen, Mund muss geschlossen sein, Kopf muss 2/3 des Photos einnehmen, darf aber 36 mm nicht überschreiten, Augenhöhe muss in der oberen Hälfte des Photos liegen, Augenfarbe muss deutlich erkennbar sein, Distanz zwischen der rechten und linken Pupille muss zwischen 8 und 10 mm liegen, Hintergrund weiß.

- Gültiger Reisepass oder Reisedokument, sowie gegebenenfalls den früheren Reisepass; Reisepass muss 3 Monate länger gültig sein als das beantragte Visum.

- Flugreservierung

- Heiratsurkunde

- Reisepasskopie des Ehegatten

- Reisekrankenversicherung

- Nachweis finanzieller Mittel Ihrer Gattin oder von Ihnen (Kontoauszug der letzten 3 Monate)


Ihre Gattin kann in Österreich einen Aufenthaltsantrag stellen. Diesbezügliche Informationen können Sie auf der Website BM.I - Niederlassung und Aufenthalt abrufen. Bitte beachten Sie, dass der Nachweis von Deutschkenntnissen notwendig ist.

Mit freundlichen Grüßen
 
        #38  

Member

Nachweis finanzieller Mittel Ihrer Gattin oder von Ihnen (Kontoauszug der letzten 3 Monate)

Das habe ich vor 2Wochen auf dem Landratsamt abgegeben, ausserdem noch Wohnraumnachweis, Meldebescheinigung
und monatliche Verpflichtungen (Miete, Nebenkosten, Alimente usw.).

War sehr locker, hatte noch einen netten Plausch mit der Sachbearbeiterin und einen Tag später bekam meine Frau den
Anruf der Botschaft dass das Visum abgeholt werden kann.


habe noch fast vergessen, durfte auch noch einen Fragebogen ausfüllen:

Wo haben sie ihre Frau kennengelernt, Urlaub in Thailand
Wie lange kennen sie sich schon Fünf Jahre
Wo war die Hochzeitsfeier kommt noch im Dezember 2013
War ihre Frau schon mal in Deutschland 4x sie hat schon 4Jahre ihren eigenen Hausschlüssel
usw.
 
        #39  

Member

Update: Nach schriftlicher Auskunft der ADAC-Zentrale in München deckt nun doch die Incomming-Vericherung eine evtl. Erkrankung meiner thailändischen Freundin ab, auch wenn sie ihren Wohsitz kurz nach Ankunft bei mir in Deutschland anmelden muss. Entscheidend ist, dass sie ihren Wohnsitz bei Antragstellung noch in Thailand hatte.
Allerdings darf die Versicherung nach der Ummeldung in Deutschland nicht mehr verlängert werden. Ist aber kein Problem, da wir sowieso spätestens 3 Monate nach Einreise heiraten müssen (Versicherungsdauer war 3 Monate).

Insoweit ist die Incomming-Versicherung nicht nur bei einem Touristenvisa sondern auch bei einem Heiratsvisum geeignet. Meine Ausgangsfrage hat sich damit erledigt.
 
        #40  

Member

Hallo

erstmal sorry dass ich diese alte Leiche wieder aus dem Forum hervorhole, ich habe jedoch keinen anderen thread gefunden der sich damit ausführlich beschäftigt.

Meine Frage zur Versicherung und Nationales Visum: Wann muss der Versicherungsschutz vorgelegt werden? Doch erst bei der Erteilung des Visums - richtig? Nicht bei Beantragung.

Was trage ich dann im Antragsdokument dort ein?

:headbash:

Anhang anzeigen antrag.jpg
 
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