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Mit der Freigrenze ist Vorsicht geboten. (Freigrenze != Freibetrag)Member hat gesagt:Ab nächstes Jahr steigt die Freigrenze von 600€ auf 1.000€ an.
Anhebung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte ab 2024 » PW AG
Die Grenze für die Steuerfreiheit von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften soll ab 2024 von 600 € auf 1.000 € (Freigrenze) erhöht werden. Haben beide Ehegatten bei Zusammenveranlagung Veräußerungsgewinne erzielt, steht jedem Ehegatten die Freigrenze einzeln zu.www.pw-ag.de
Hat man in einem Jahr keine oder kaum Gewinne, bringt sie einem nichts oder wenig. Hat man in einem Jahr größere Gewinne, kommt man schnell über die 1000€ und muss voll versteuern, sofern die Haltefrist für Steuerfreiheit noch nicht erreicht ist. Das nur als Ergänzung - habe den Artikel nicht gelesen.