Member
Vielen herzlichen Dank für eure Antworten. Irgendwie bin ich nun aber verwirrt.
Deutsche Botschaft sagt:
Die Visumverlängerung muss vor Ablauf der zulässigen visumfreien Aufenthaltsdauer beim zuständigen thailändischen Immigration Bureau beantragt werden.
Airline:
Es muss auf der Einreisekarte, die Sie im Flugzeug ausgehändigt bekommen, bereits die Ausreise nach spätestens 30 Tagen eingetragen werden. Bitte vergewissern Sie sich vorab bei der Fluggesellschaft, ob der Flug auch ohne Visum möglich ist (einige Fluggesellschaften lehnen die Beförderung ab, wenn kein Weiter- oder Rückflugnachweis innerhalb der nächsten 30 Tage stattfindet, bzw. kein Visum nachgewiesen werden kann).
Also muss man die Verlängerung wenn man auf Nummer sicher gehen will ja eigentlich schon im Vorhinein buchen....
Deutsche Botschaft sagt:
Die Visumverlängerung muss vor Ablauf der zulässigen visumfreien Aufenthaltsdauer beim zuständigen thailändischen Immigration Bureau beantragt werden.
Airline:
Es muss auf der Einreisekarte, die Sie im Flugzeug ausgehändigt bekommen, bereits die Ausreise nach spätestens 30 Tagen eingetragen werden. Bitte vergewissern Sie sich vorab bei der Fluggesellschaft, ob der Flug auch ohne Visum möglich ist (einige Fluggesellschaften lehnen die Beförderung ab, wenn kein Weiter- oder Rückflugnachweis innerhalb der nächsten 30 Tage stattfindet, bzw. kein Visum nachgewiesen werden kann).
Also muss man die Verlängerung wenn man auf Nummer sicher gehen will ja eigentlich schon im Vorhinein buchen....