Thailändisch lernen

Lebensunterhalt Kosten!

        #221  

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Danke für diese Auskünfte, aber nochmal ich bekomme keine Rente (und werde wohl auch nie eine bekommen) und werde wohl auch vorerst kein Rentnervisum bekommen, da ich noch keine 50 Jahre alt bin. Mich interessieren explizit eigentlich nur die Versteuerung von Dividenden und Spekulationsgewinnen. Also ob man die auch in Thailand versteuern muss, auch wenn man sein Konto/Depot z.B. in Deutschland hat. Das Zitat von gabbiano finde ich ja schon mal ganz gut, aber ich suche da eher etwas handfesteres, also wo auch die Paragraphen genannt werden oder von einer behördlichen Seite oder seriösen Kanzlei oder so. Wenn das keiner von euch zur Hand hat, dann ist das nicht schlimm, dann muss ich mich wohl da nochmal richtig hineinarbeiten, aber es wäre halt schon schön wenn man mir hier über das Forum Arbeit ersparen könnte. ;) - Falls ich noch etwas interessantes dazu finden sollte was noch nicht geannt wurde, dann werde ich euch natürlich darüber informieren.

Noch habe ich im übrigen auch noch Wohnungen in Deutschland, was mir wohl noch ermöglichen könnte mich eher nach deutschem als nach thailändischen Recht versteuern zu lassen. Und da der deutsche Staat sich sicherlich keine Steuern entgehen lassen möchte, so würde mir im Zweifelsfall auch die deutsche Botschaft helfen Probleme mit der thailändischen Steuerbehörde zu lösen, oder? ;)

Also in Deutschland muss ich so wenig an Steuern zahlen, da zahle ich liebe diesen kleinen Betrag, als in Thailand irgendwann richtig Ärger zu bekommen, heftig Steuern nachzuzahlen und ggf. auch noch Anwaltskosten und co begleichen zu müssen.

Dieses Formular ist hierfür sicherlich absolut notwendig: ungültiger Link entfernt
 
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        #223  

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Das hat 2 Gründe. Der erste Grund ist das diese Bande sehr teuer ist. Der zweite Grund ist das ich keine Uli Hoeneß werden will! Also jemand der auf seinen Steuerberater vertraut hat, keine Ahnung von der Materie hat und dann wegen der Unfähigkeit seiner Berater verurteilt wird. Im übrigen bin ich generell so ein Typ der immer alles verstehen will womit er unmittelbar zu tun hat und am liebsten alles selber macht, egal ob geistige oder körperliche Arbeit.
 
        #224  

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Ich habe auch ein Depot bei der comdirect mit diversen Fonds; und gehe mal davon aus, dass ich später in Thailand einen Teil meiner Kosten dort dann auch durch den Verkauf von Fondsanteilen finanzieren werde (bis ich mit 67 zusätzlich meine Rente bekomme).
Also zur Rente ist ja hier alles gesagt, diese wird durch das Doppelbesteuerungsabkommen bereits in Deutschland versteuert und dir dann auf Dein Konto überwiesen.

Zum Depot und dem Verkauf von Fondsanteilen wurde mir von der Bank folgendes mitgeteilt:
Bleibt der Wohnsitz in Deutschland ziehen die auch weiterhin 25% Abgeltungsteuer ab.
Meldet man sich jedoch in Deutschland ab und verlegt seinen ständigen Wohnsitz nach Thailand (dies muss man dann der Depotbank schriftlich beweisen) gilt man bei der Bank als Steuerausländer und die ziehen beim Verkauf von Fondsanteilen keine Abgeltungsteuer ab.
Man bekommt somit den Verkaufserlös ohne Abzüge ausbezahlt.
Der formhalber hat mich jedoch die Bank daraufhingewiesen, dass man sich dann eigentlich selber an das thailändische Finanzamt wenden müßte und freiwillig eine Steuererklärung abgeben müsste. (ich glaube die haben dort auch so eine Art Abgeltungsteuer dort - aber nur über 15%)
Von sich aus würde das thailändische Finanzamt bezogen auf den Verkauf von Fondsanteilen nicht an einen herantreten; die bekommen ja nämlich auch keine Meldung von der Depotbank und wissen somit auch gar nicht, welche Verkaufserlöse ich erzielt habe.
Die Bank sagte mir aber Sie würde keinen kennen, der sich dort freiwillig meldet.
Aber muss ja jeder für sich entscheiden.:yes:

Aber wer alles genau wissen will sollte sich wirklich an einen dortigen Steuerberater wenden.
Und was ist daran so teuer ?!
Man klärt das Thema einmal mit denen ab; das kostet einen dann vielleicht 1 Beratungsstunde, und das Thema ist geklärt.
Da ist ein Mädel aus der Gogobar LT sicherlich genauso teuer.....
 
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        #225  

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@patti1: Vielen Dank für deinen Bericht, er hat mir sehr geholfen. Ich werde mich nun auf jeden Fall mal mit der 15% Abgeltungssteuer befassen. ;)
 
        #226  

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Member hat gesagt:
Das hat 2 Gründe. Der erste Grund ist das diese Bande sehr teuer ist. Der zweite Grund ist das ich keine Uli Hoeneß werden will! Also jemand der auf seinen Steuerberater vertraut hat, keine Ahnung von der Materie hat und dann wegen der Unfähigkeit seiner Berater verurteilt wird. Im übrigen bin ich generell so ein Typ der immer alles verstehen will womit er unmittelbar zu tun hat und am liebsten alles selber macht, egal ob geistige oder körperliche Arbeit.

Bezüglich meiner Tipps gehst du die Sache falsch an. Fragen kostet nichts, ein "Nein" hast du, letztendlich kannst du nur gewinnen indem du die gewünsc hten Infos bekommst. Ich habe sowohl bei der GTCoC als auch bei der GTG schon Anfragen gestellt, die mir per Email beantwortet wurden. Gekostet hat es nichts.

Das einfach mit der Begründung, dass die Bande zu teuer ist abzutun, lasse ich nicht gelten, da du überhaupt nicht weißt, ob das was kostet oder wenn, wieviel. Eine Möglichkeit Informationen zu bekommen mit einer Begründung abzutun der die Grundlage und das Wissen fehlen (bezüglich möglicher Kosten) ist letztendlich nichts anderes, als eine Chance einfach in den Mülleimer zu schmeißen.

Dein Vergleich mit UH hinkt!

Wenn du, wie du sagst, ein Typ bist, der generell alles verstehen will, dann verstehe ich nicht, wieso du Möglichkeiten der Informationsbeschaffung (s. o.) einfach verwirfst?

Hier noch 2 Links, die dir vielleicht weiterhelfen:

Doppelbesteuerungsabkommen 1

Doppelbesteuerungsabkommen 2
 
        #227  

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@KingPing: Ok, vielleicht frage ich bei denen doch mal an, wenn es bei mir konkreter wird und danke für die Links. ;)
 
        #228  

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Achja, auf folgender Seite hat man u.a. bzgl. der deutschen beschränkten Steuerpflicht einen wunderbaren Überblick, auch über Urteile. - § 49 EStG Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte - dejure.org

Immerhin bleibt man ja u.U. innerhalb von 5 Jahren nach der Auswanderung in Deutschland steuerpflichtig. Das sollte man nicht aus dem Auge verlieren. ;)

Es gibt aber auch Anträge für die unbeschränkte Steuerpflicht. Das kann z.B. dann interessant werden, wegen Erbschaften, eigenen Betrieb und co.
 
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