Thailändisch lernen

Lebensunterhalt Kosten!

        #211  

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        #212  

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@Steiner: Nach Artikel 18 Absatz 2 des DBAs musst Du doch keine Steuern in Thailand auf deine Rente zahlen, wenn Du diese zuvor in Deutschland versteuert hast und solange Du dich als unbeschränkt steuerpflichtig einstufen läßt und, soweit ich weiß die 80%-Regel einhälst, dann sollte das doch kein Problem darstellen sogar noch in Deutschland die Steuerlast minimal zu halten oder gar keine Steuern zu zahlen. Oder?
 
        #213  

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Im übrigen sind meine Aussagen nur Vermutungen und keine Beratung, nicht das sich später mal einer über mich beschwert. :)
 
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        #214  

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Das könnte vielleicht interessieren. von Reto Derungs, Gründer "Swisslaw"

Wer in Thailand Wohnsitz hat und im Ausland Einkommen erzielt (Arbeitseinkommen, Rente u.dgl.), hätte dieses – nach dem Wortlaut des Gesetzes – in Thailand als solches zu versteuern, sofern es im gleichen Steuerjahr (Kalenderjahr) nach Thailand übertragen wird, in dem es angefallen ist. Wird solches Einkommen indessen in einem späteren Steuerjahr als demjenigen des Anfalls nach Thailand verbracht, ist es – nach der Definition der thailändischen Steuergesetze – bereits zu Vermögen geworden, und der Vorgang wird als steuerfreie Vermögensübertragung qualifiziert. Der Verwaltungsaufwand wäre unverhältnismässig, wollte man für eine solche grenzüberschreitende Transaktion den „Einkommensnachweis“ erbringen. Denn für den Pflichtigen ist es ein Leichtes, das im Ausland angefallene Einkommen vor der Einfuhr nach Thailand auf einem Bankkonto ausserhalb Thailands zu parken. Aus diesen Gründen verzichtet die thailändische Steuerbehörde zur Zeit generell auf die Besteuerung von Renten aus dem Ausland. Selbst in den Fällen, wo ihr der Einkommensnachweis einfach gelänge – z.B. gestützt auf die der Einwanderungsbehörde vorgelegte Rentenbescheinigung zur Erlangung der Jahres- Aufenthaltsbewilligung.
Grundsätzlich gilt folgende Sicherheitsvorkehr: Wenn Sie sich Ihre Rente oder den zum Verbrauch in Thailand bestimmten Ertrag Ihres Vermögens nach Thailand zahlen lassen, tun Sie gut daran, das Betreffnis auf ein in der Schweiz gelegenes, auf Ihren Namen lautendes Konto zu beziehen und dann von diesem aus – entweder per Dauerauftrag oder nach Bedarf durch Abruf (z.B. mittels Internet-Banking) – auf Ihr thailändisches Bankkonto abzudisponieren.
 
        #215  

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@gabbiano: Danke, den Text habe ich auch irgendwo schon mal gelesen, aber es ist auf jeden Fall nochmal sehr nützlich ihn so zu posten. ;) - Aber kennt keiner die Homepage vom thailändischen Finanzamt? - Naja ich google es nun mal unter dem Begriff "สำนักงานภาษี". ;)
 
        #216  

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Ahm, wen es interessiert, Pattaya gehört zur 5. Region vom Finanzamt bzw. Tax Office of the revenue Department. Weiter scheint es in Pattaya die ein oder andere spezielle Steuerregelung zu geben, da die, soweit ich das bisher verstanden habe, diesbezüglich Sonderrechte haben. Also gabbiano meinte ja indirekt durch sein Zitat, so wie ich es verstanden habe, das man sich da keinen Kopf drum machen soll und einfach nur in Deutschland versteuern muss, da sich Thailand nicht so darum kümmert. Es könnte aber trotzdem für den ein oder anderen interessant sein. Also nicht jeder mag ja diese halblegalen Lösungen. ;)

Also ich mache mir halt Sorgen, weil ich keine Rente bekomme und nur von meinen Dividenden leben könnte, da ich ja noch nicht nru diese habe, und es diesbezüglich nicht so genau geregelt ist. Also man könnte so formulieren das ich als Deutscher in Deutschland steuerpflichtig bin, da ich hier unbegrenzt steuerpflichtig bin, da ich 80% meines Einkommens in Deutschland erlange, da ja mein Depot in Deutschland verwaltet wird. Aber auf der anderen Seite müßte ich doch in Thailand Steuern zahlen, wenn ich länger als 180 Tage oder so mich in Thailand aufhalte. Mhh, das gefällt mir so mal gar nicht.

Ok, ich könnte z.B. mein Depot in Deutschland lassen und z.B. jedes Jahr über 2 Konten das Geld so überweisen das die Gewinne vom letzten Steuerjahr im aktuellen Jahr nach Thailand überwiesen werden, aber irgendwie finde ich das nicht so optimal. Vor allem würde ich gerne die Quelle von gabbio wissen. Also ich habe das auch schon mal gelesen,a ber nie die Quelle davon herausgefunden bzw. den Paragraphen bzw. die Paragraphen die dies aussagen.
 
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        #217  

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das man sich da keinen Kopf drum machen soll und einfach nur in Deutschland versteuern muss, da sich Thailand nicht so darum kümmert.

Nein. In Deutschland abmelden und nichts versteuern, und in Thailand auch nichts versteuern.
 
        #218  

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Ja, das könnte man machen, aber bei dieser Lösung muss man extrem darauf achten wie sich die Gesetze ändern und das man auf jeden Fall die Form wahrt, also alle getzlichen Auflagen peinlichst einhält. Und gerade hier habe ich meine Bedenken bzgl. Thailand, da sich dort ziemlich oft die Gesetze, gerade für Ausländer, ändern. Ich kenne mich einfach zu wenig mit dem thailändischen Recht aus um mich hier wirklich sicher bewegen zu können, wenn ich mal doch Post vom thail. Finanzamt bekommen sollte. - Aber sag mal, woher haste denn nun dieses Zitat her?
 
        #219  

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das hab ich ergoogelt.."Steuerzahlen in Thailand". Das interessiert mich als zukünftigen Expat.

Ausserdem wissen ja die Behörden genau was du für eine Rente erhältst. (Immigration/Jahresaufenthaltsbewilligung). In Thailand müssen die Steuererklärungen Ende März abgegeben werden. Um sicher zu gehen, kann man sich ja jeweils im Frühjahr bei einem Anwalt erkundigen.
 
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