Luftfahrt News

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        #1.832  

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Von heute...


Grüne für Bußgelder gegen Airlines bei ausbleibender Erstattung von Ticketkosten


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Parkende Lufthansa-Maschinen am Münchner Franz-Josef-Strauß-Flughafen

Die Grünen fordern Geldstrafen gegen Fluggesellschaften, welche die Ticketkosten von Corona-bedingt stornierten Flügen nicht fristgerecht zurückzahlen. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als zuständige Beschwerdestelle müsse stärker gegen Airlines vorgehen, die ihre Kunden weiter hinhalten, sagte der Tourismusexperte der Grünen-Bundestagsfraktion, Markus Tressel, dem "Handelsblatt" (Dienstagsausgabe). Im Zweifel müsse das LBA dabei auch zum Mittel von Bußgeldern greifen.
Die Kunden hätten schon jetzt "sehr viel Verständnis gezeigt" und über Monate auf Erstattung gewartet, betonte Tressel. Er appellierte an die Bundesregierung, eine Lösung zu finden, damit nicht tausende Kunden einzeln den Rechtsweg beschreiten müssten. Tressel warnte vor einer Klagewelle, welche "die Gerichte noch lange beschäftigen wird".
Das Bundesverkehrsministerium schließt Geldstrafen für Airlines nicht aus, wenn diese Verbrauchern die Kosten von aufgrund der Corona-Pandemie stornierten Flügen nicht fristgerecht zurückzahlen. Sofern dem LBA "entsprechende Sachverhalte durch betroffene Fluggäste angezeigt werden, werden diese hinsichtlich einer möglichen bußgeldrechtlichen Ahndung geprüft", heißt es laut "Handelsblatt" in einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage Tressels.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) räumte ein, dass aufgrund der hohen Zahl von Flugstreichungen in der Corona-Krise Verzögerungen bei der Kostenerstattung über die "üblichen Fristen" hinaus möglich seien. Die Ansprüche der Kunden blieben jedoch gewahrt, teilte der Verband dem "Handelsblatt" mit.
Nach dem europäischen Fluggastrecht muss die Rückerstattung für gestrichene Flüge binnen sieben Tagen nach der Mitteilung über die Annullierung erfolgen. Das gilt nicht nur für europäische Fluglinien, sondern bei jeder Buchung eines Flugs mit Abflugort in einem EU-Land. Die von den Airlines nach den Corona-bedingten Stornierungen vielfach ausgestellten Gutscheine müssen die Kunden nicht akzeptieren. Lehnen sie den Gutschein ab, behalten sie Anspruch auf Kostenerstattung.
 
        #1.834  

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Was soll der Käse, #1833?

In #1832 wurde der Bericht exakt so dargestellt wie er in #1833 nachgepostet wurde und das sogar noch doppelt.
:shake: :shake:

Nicht das mir noch einer kommt von wegen Quellenangabe
 
        #1.835  

Member

Member hat gesagt:
Nicht das mir noch einer kommt von wegen Quellenangabe

Zu viel Text!
Und eine Quellenangabe sollte u.a. schon sein denn:

Zeitungs- oder Webartikel in voller Länge hierher kopieren und dann als Meldung einstellen kann vom Autor als Verletzung seiner Urheberrechte angesehen und evtl. verfolgt werden.

Wohl aber erlaubt ist das sogenannte "Zitatrecht" nach §51 UrhG. Das bedeutet, mal einen Satz oder, bei längeren Artikeln, auch ein oder zwei Absätze in einem Forum zur Diskussion zu stellen ist OK, aber auch dies nur mit Quellenangabe!

Quelle Netz :bye:
 
        #1.837  

Member

Member hat gesagt:
Nur bedingt Schweiz. Die haben die Verordnung zwar anerkannt, ist aber dort gerichtlich nicht durchsetzbar. Bin selbt Betroffener mit Abflug Verspätung von 8 Std in Zürich gewesen.
 
        #1.839  

Member

Member hat gesagt:
Und waa passiert? Seite funzt nicht. Guter Start😁😁😁

Wenn du die Seite mit einem Bindestrich zwischen Berlin und Airport aufrufst, dann geht es.

Hier der korrekte Link:

Code:
https://ber.berlin-airport.de/de

und einmal noch zum draufklicken.

 
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