Von heute...
Grüne für Bußgelder gegen Airlines bei ausbleibender Erstattung von Ticketkosten
Anhang anzeigen b5f360f558677a70d8e0ba8a9d64ee7c2ae552f5.jpg
Parkende Lufthansa-Maschinen am Münchner Franz-Josef-Strauß-Flughafen
Die Grünen fordern Geldstrafen gegen Fluggesellschaften, welche die Ticketkosten von Corona-bedingt stornierten Flügen nicht fristgerecht zurückzahlen. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als zuständige Beschwerdestelle müsse stärker gegen Airlines vorgehen, die ihre Kunden weiter hinhalten, sagte der Tourismusexperte der Grünen-Bundestagsfraktion, Markus Tressel, dem "Handelsblatt" (Dienstagsausgabe). Im Zweifel müsse das LBA dabei auch zum Mittel von Bußgeldern greifen.
Die Kunden hätten schon jetzt "sehr viel Verständnis gezeigt" und über Monate auf Erstattung gewartet, betonte Tressel. Er appellierte an die Bundesregierung, eine Lösung zu finden, damit nicht tausende Kunden einzeln den Rechtsweg beschreiten müssten. Tressel warnte vor einer Klagewelle, welche "die Gerichte noch lange beschäftigen wird".
Das Bundesverkehrsministerium schließt Geldstrafen für Airlines nicht aus, wenn diese Verbrauchern die Kosten von aufgrund der Corona-Pandemie stornierten Flügen nicht fristgerecht zurückzahlen. Sofern dem LBA "entsprechende Sachverhalte durch betroffene Fluggäste angezeigt werden, werden diese hinsichtlich einer möglichen bußgeldrechtlichen Ahndung geprüft", heißt es laut "Handelsblatt" in einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage Tressels.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) räumte ein, dass aufgrund der hohen Zahl von Flugstreichungen in der Corona-Krise Verzögerungen bei der Kostenerstattung über die "üblichen Fristen" hinaus möglich seien. Die Ansprüche der Kunden blieben jedoch gewahrt, teilte der Verband dem "Handelsblatt" mit.
Nach dem europäischen Fluggastrecht muss die Rückerstattung für gestrichene Flüge binnen sieben Tagen nach der Mitteilung über die Annullierung erfolgen. Das gilt nicht nur für europäische Fluglinien, sondern bei jeder Buchung eines Flugs mit Abflugort in einem EU-Land. Die von den Airlines nach den Corona-bedingten Stornierungen vielfach ausgestellten Gutscheine müssen die Kunden nicht akzeptieren. Lehnen sie den Gutschein ab, behalten sie Anspruch auf Kostenerstattung.