Thailand Mal ne blöde Frage zum Verdienst Lebensunterhalt

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        #231  

Member

Member hat gesagt:
Da wäre ich mir nicht so sicher.... Ich wollte geplant Ende diesen Jahres zuerst meine Selbständigkeit als Freelancer abmelden lassen vom StB. Nach Nachfrage wieso (eben mit Plan möglicherweise wieder ins Ausland zu gehen) hat der mir eindringlich davon abgeraten, da ich damit rechnen muss, dass das hiesige FA mir dann die letzten 3 Jahre meiner Einnahmen als Grundlage zur Wegzugsbesteuerung vor die Nase werfen werde.

Mein Gegenargument von wegen "Kapitalgesellschaften" etc. wurden dann mit "lassen Sie sich überraschen, zahlen erstmal die Forderung (muss man ja, da geht kein Weg dran vorbei) und bekommen dann in 3 - 4 Jahren möglicherweise vom Gericht dann Recht!" Nun, aufgrund meiner 6stelligen Jahreseinnahmen bis 2023 weiß ich nicht, ob ich da unbedingt mal so auf nen mittleren 5stelligen kostenfreien Kredit an das FA verzichten könnte & wollte um mich möglichst fix zu verpissen. Die nun vorgeschlagene Lösung ist, mindestens 2 Jahre gen 0 Einnahme aus Selbständigkeit zu fahren, damit die da nicht auf dumme Gedanken kommen.
Die Aussage Deines Steuerberaters finde ich etwas dünn. Entweder der nennt Dir eine entsprechende Rechtsgrundlage dazu, oder Du musst Dir mal eine Zweitmeinung einholen.

Von einem solchen Gesetz müsste man doch gehört haben, das beträfe doch Tausende Selbständige, die ins Ausland ziehen…

Ich weiß lediglich, dass man eventuell nachversteuern muss, wenn man zu schnell wieder aus dem Ausland zurückkehrt, weil dann unterstellt wird, man sei nur aus steuerlichen Motiven temporär ausgewandert.
 
        #232  

Member

Nicht falsch verstehen, das "Wegzugsbesteuerung" habe ich hinzugedacht. Gesagt hatte er davon nichts. Er hatte das schon begründet, ich erinnere mich aber nicht mehr genau daran, mit was. War ja immerhin irgendwann im März / April diesen Jahres. Ich erinnere mich aber auf jeden Fall noch daran, dass das FA das auch am Umsatz fest macht. Daraus spekuliere ich, wenn man nur < 40k €/Jahr Umsatz hat, wohl nicht davor groß Angst haben muss bzw. die geforderte Summe dann auch gering ist.
 
        #233  

Member

Member hat gesagt:
Gefangen im eigenen Land 🤔

Die Wegzugsbesteuerung soll 2025 noch weiter verschärft werden wie hier geschrieben wird:

Ich habe den Eindruck, da braucht jemand dringend Einnahmen, weil die Ausgaben nicht im Griff sind.
Diese Vorabpauschalen, die jetzt schon berechnet werden bei gewissen Investmentfonds sind bereits eine Unsitte, die es nur in Deutschland gibt.
Mal sehen, was der große Zauberer, der die „Steuererklärung auf dem Bierdeckel“ erfunden hat, ab Februar 2025 dazu sagt.

Member hat gesagt:
Nicht falsch verstehen, das "Wegzugsbesteuerung" habe ich hinzugedacht. Gesagt hatte er davon nichts. Er hatte das schon begründet, ich erinnere mich aber nicht mehr genau daran, mit was. War ja immerhin irgendwann im März / April diesen Jahres. Ich erinnere mich aber auf jeden Fall noch daran, dass das FA das auch am Umsatz fest macht. Daraus spekuliere ich, wenn man nur < 40k €/Jahr Umsatz hat, wohl nicht davor groß Angst haben muss bzw. die geforderte Summe dann auch gering ist.
Ja, da solltest Du nochmal nachfragen, woran genau er das in Deinem Fall festmacht.
 
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