Member
Die Aussage Deines Steuerberaters finde ich etwas dünn. Entweder der nennt Dir eine entsprechende Rechtsgrundlage dazu, oder Du musst Dir mal eine Zweitmeinung einholen.Member hat gesagt:Da wäre ich mir nicht so sicher.... Ich wollte geplant Ende diesen Jahres zuerst meine Selbständigkeit als Freelancer abmelden lassen vom StB. Nach Nachfrage wieso (eben mit Plan möglicherweise wieder ins Ausland zu gehen) hat der mir eindringlich davon abgeraten, da ich damit rechnen muss, dass das hiesige FA mir dann die letzten 3 Jahre meiner Einnahmen als Grundlage zur Wegzugsbesteuerung vor die Nase werfen werde.
Mein Gegenargument von wegen "Kapitalgesellschaften" etc. wurden dann mit "lassen Sie sich überraschen, zahlen erstmal die Forderung (muss man ja, da geht kein Weg dran vorbei) und bekommen dann in 3 - 4 Jahren möglicherweise vom Gericht dann Recht!" Nun, aufgrund meiner 6stelligen Jahreseinnahmen bis 2023 weiß ich nicht, ob ich da unbedingt mal so auf nen mittleren 5stelligen kostenfreien Kredit an das FA verzichten könnte & wollte um mich möglichst fix zu verpissen. Die nun vorgeschlagene Lösung ist, mindestens 2 Jahre gen 0 Einnahme aus Selbständigkeit zu fahren, damit die da nicht auf dumme Gedanken kommen.
Von einem solchen Gesetz müsste man doch gehört haben, das beträfe doch Tausende Selbständige, die ins Ausland ziehen…
Ich weiß lediglich, dass man eventuell nachversteuern muss, wenn man zu schnell wieder aus dem Ausland zurückkehrt, weil dann unterstellt wird, man sei nur aus steuerlichen Motiven temporär ausgewandert.