Fantasie Meine Auswanderung - regelmässiger Bericht

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Auch von mir alles Gute zu deiner Hochzeit.reiwaf1999

Hier ne kleine Info zum Grundbesitz in Thailand!:

Können Ausländer in Thailand überhaupt Land besitzen

Das wird in jedem Falle die erste Frage sein, die sich jeder stellen wird, sobald er sich mit dem Gedanken befasst, in Thailand ein Grundstück oder ein Haus zu erwerben. Die eindeutige Antwort auf diese Frage lautet NEIN. Aber es gibt legale Wege, die es ermöglichen, das Recht zur Nutzung eines Grundstücks abzusichern, um darauf ein Haus zu bauen.
Die gebräuchlichsten Wege sind:


  1. Der Kauf des Grundstücks erfolgt im Namen eines Thais, üblicherweise der Ehefrau oder Lebenspartnerin, der man vertrauen kann. Anschließend wird ein Erbpachtvertrag über 30 Jahre geschlossen, der die Option enthält, den Vertrag um weitere 30 Jahre zu verlängern.
  2. Ebenso wie bei der vorgenannten Möglichkeit wird das Grundstück von der thailändischen Ehefrau oder Lebenspartnerin gekauft. Nur anstelle eines Erbpachtvertrages wird beim Grundbuchamt ein Nießbrauch eingetragen. Das kann beispielsweise das lebenslange Recht beinhalten, eine Wohnung oder ein Haus zu bewohnen und das Grundstück zu nutzen.
Bis zum 15. Mai 2006 gab es noch eine dritte Möglichkeit, die darin bestand, eine thailändische Company zu gründen, und im Namen der Company ein Grundstück zu kaufen. Am 15. Mai 2006 wurde jedoch von der thailändischen Regierung eine Verordnung erlassen, die diesen Vorgang sehr kompliziert, vielleicht sogar unmöglich macht. Zumindest für den Kauf eines Grundstücks zum Bau eines Wohnhauses kann dieser Weg nicht mehr empfohlen werden.
30 Jahre Erbpacht mit Verlängerung

Der einfachste Weg für einen Ausländer in Thailand Land zu nutzen, besteht darin, das Grundstück im Namen eines thailändischen Staatsangehörigen zu kaufen und es dann abgesichert durch einen Erbpachtvertrag auf 30 Jahre zu pachten. Der Vertrag sollte die Option beinhalten, die Erbpacht um weitere 30 Jahre zu verlängern. Mit dem einfachsten Weg ist hier gemeint, daß dieser Weg der schnellste und billigste ist. Jedoch im Grundbuch wird der Name des Thai als Eigentümer eingetragen. Das bedeutet: Der oder die Thai besitzt das Grundstück. Daher sollte schon beim Kauf des Grundstücks der Erbpachtvertrag mit dem neuen Eigentümer abgeschlossen werden.
Beim Abschluss eines Erbpachtvertrag sind die folgenden Punkte zu beachten:


  • Der Vertrag darf nicht länger als 30 Jahre laufen darf. Section 540 des Civil und Commercial Code besagt dies zweifelsfrei. Wurde der Vertrag für eine längere Laufzeit abgeschlossen, so muss diese auf maximal 30 Jahre reduziert werden. Die Verlängerung der Erbpacht ist ausdrücklich erlaubt.
  • Jeder Pachtvertrag, der länger als 3 Jahre läuft, muss bei der Bezirksverwaltung (Amphur) eingetragen werden. Die Kosten für Registrierung und Stempelgebühr betragen 1,5%. Die Pachtzahlung selbst wird für den thailändischen Eigentümer als Einkommen angesehen, das versteuert werden muss.
  • Der Erbpachtvertrag selbst kann alle möglichen Klauseln enthalten, so zum Beispiel über die Summe der Erbpacht, was im Todesfalle des Pächters oder des thailändischen Eigentümers passiert, oder wie verfahren wird, wenn der Pächter das Haus auf dem Grundstück verkaufen will. Auch sollte der Anwalt eine Klausel hinzufügen, daß im Falle einer zukünftigen Gesetzesänderung, die es Ausländern erlauben wird, Land zu besitzen, der Titel am Eigentum des Grundstücks auf den bisherigen Pächter übertragen wird.
  • Sollte die Beziehung mit dem Eigentümer in die Brüche gehen, kann es zu Problemen bei der Verlängerung der Erbpacht kommen. Zwar haben thailändische Gerichte festgestellt, daß Erbpachtverlängerungen ein legale Grundlage haben und auch betreffende Klauseln im Erbpachtvertrag rechtens sind. Wer jedoch vor Gericht zieht, um sein Recht einzuklagen, wird feststellen, daß thailändische Gerichte nicht unbedingt als ausländerfreundlich einzustufen sind. Zwar kann im Vertrag alles geregelt werden, soweit es die Verlängerung der Erbpacht betrifft, die Option den Vertrag zu verlängern, kann jedoch nicht im Grundbuch eingetragen werden.
  • Grundsätzlich überlebt die Erbpacht den Tod des Eigentümers. Der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten wird auf die Erben übertragen. Er kann auch auf Dritte übertragen werden. Auch hier besteht die Möglichkeit, daß die neuen Eigentümer einer Verlängerung der Erbpacht nicht mehr zustimmen wollen. Hierzu gibt es ein Grundsatzurteil des Supreme Court Judgement 6763/1998, das besagt, daß im Falle eines Verkaufs des Grundstücks bevor der Pächter die Möglichkeit hatte, die Erbpacht zu erneuern bzw. verlängern, die Option zur Verlängerung nicht mehr bindend sind.
  • Der Erbpachtvertrag sollte eine Unterverpachtung gestatten. Das kann dann von Vorteil sein, wenn der Pächter sein Haus verkaufen möchte und der Käufer als Unterpächter in den Erbpachtvertrag eintritt.
  • Wird das Grundstück von der Ehefrau des Pächters gekauft, so muss der ausländische Ehemann/Pächter eine Erklärung abgeben, daß die Kaufsumme für das Land nicht aus dem Ausland stammt und das Grundstück ist alleiniges Eigentum der Ehefrau. Der Ehegatte muss zustimmen, daß er keinerlei Rechte am Grundstück besitzt und auch keine diesbezüglichen Interessen wahrnehmen wird. Diese Erklärung kann bei einer evtl. Scheidung wichtig werden.
  • Eine zusätzliche Schutzmaßnahme des Pächters kann darin bestehen, den originalen Grundstückstitel (Nor Sor 3 oder Chanot) in Verwahrung zu nehmen. Ohne das Original-Dokument kann der Eigentümer weder das Grundstück übertragen oder verkaufen, noch beleihen oder das Grundstück in irgendeiner Art verpfänden.
Eintragung eines Rechts zum Nießbrauch im Grundbuch

Unter einem Nießbrauch versteht man das unveräußerliche und nicht vererbbare absolute Recht, Nutzung aus einer Sache oder einem Recht zu ziehen. Am häufigsten wird das Nießbrauchsrecht angewendet, um das Recht zu sichern, eine Wohnung oder ein Haus lebenslang zu bewohnen und alle Nutzungen aus einem Grundstück zu ziehen.
Nießbrauch ist eine aus dem lateinischen Begriff "usus fructus" abgeleitete Übersetzung. Im englischen heißt dieses Recht "usufruct" und auch im thailändischen Recht kennt man Nießbrauch als: "Sit Thi Gap Gin Ta Lord Shee Vit".
Der thailändische Rechts-Begriff "Sit Thi Gap Gin Ta Lord Shee Vit" ist eine Übersetzung des lateinischen "usus fructus" und räumt dem Nutznießer das Recht ein, alle Erträge und und Vorteile aus einer Immobilie zu ziehen, die einem anderen gehört, solange die Immobilie weder zerstört oder in irgendeiner Weise verändert wird. Nießbrauch ist vom Recht her gleichzusetzen mit einer lebenslangen Erbpacht. Es soll jedoch auch schon vorgekommen sein, dass auf Einspruch des Eigentümers der eigentlich lebenslange Nießbrauch auf eine Periode von 30 Jahren reduziert wurde.
Eigentlich wissen nur wenige Leute von der Möglichkeit des Nießbrauchs. Auch thailändische Anwälte und Immobilienmakler wissen oft wenig darüber. Ein Grund hierfür mag sein, daß thailändische Anwälte damit kein Geld verdienen können. Die Details sind im Civil and Commercial Code of Thailand, Title VII, Usufruct, Section 1417 und folgende geregelt.
Details zum Nießbrauch (Usufruct), die man wissen sollte:


  • Usufruct oder "Sit Thi Gap Gin Ta Lord Shee Vit" in Thai ist eine Eintragung die vom Grundbuch vorgenommen wird. Dabei wird das Nießbrauchsrecht mit Namen des Nutznießers in das Original Dokument (Nor Sor 3 oder Chanot) eingetragen. Die Gebühr hierfür beträgt 75 Baht und muss beim Kauf, bzw. Umschreibung des Grundstücks vorgenommen werden.
  • Der Vorteil des Nießbrauchs gegenüber der Erbpacht besteht darin, daß normalerweise die Laufzeit nicht auf 30 Jahre beschränkt ist, sondern lebenslang gilt. Wie bei allen Dingen im Leben gibt es jedoch nicht nur Vorteile. Nachteilig ist, daß hier zum einen Einschränkungen bezüglich der Größe eines Grundstücks bestehen können, für das ein Nießbrauch gewährt werden soll, zum anderen kann das Recht nicht auf Dritte übertragen werden und endet mit dem Tod des Nutznießers.
  • Nießbrauch ist eine durchaus gangbare Alternative, um das lebenslange Wohnrecht abzusichern, ohne die Kosten und Einschränkungen, die ein Erbpachtvertrag mit sich bringt. Die Einräumung eines Nießbrauchs ist immer dann von Vorteil, wenn die Lebenserwartung mehr als 30 Jahre beträgt, wenn man beabsichtigt, Haus und Grundstück niemals zu verkaufen und wenn man seinen Besitz seiner thailändischen Ehefrau oder Lebenspartnerin sowie deren Erben hinterlassen möchte. Das können durchaus auch gemeinsame Kinder sein.
  • Zu beachten ist, daß nicht alle Grundbuchämter "Sit Thi Gap Gin Ta Lord Shee Vit" eintragen wollen. Man sollte diesen Punkt mit dem Grundbuchamt der Stadt oder des Bezirks abklären.
Weitere Möglichkeiten Land zu kaufen oder zu nutzen

Investition von 40 Millionen Baht

Wer in Thailand 40 Millionen Baht, also etwa 1 Million Euro, investiert und diese Investition wird vom Board of Investment als solche anerkannt, dem wird erlaubt ein Grundstück bis zu einer Größe von 1 Rai, das entspricht 1.600 Quadratmeter, zu kaufen und für Wohnzwecke zu nutzen.
Langfristiger Pachtvertrag mit dem Eigentümer

Es gibt viele Objekte, die mit dem Hinweis auf einen Mietvertrag angeboten werden, der auf unbestimmte Zeit läuft. Üblicherweise ist die Pacht dann jährlich, oder in Abständen von 2 oder 5 Jahren zu zahlen. Die Konditionen eines solchen Vertrages werden üblicherweise ausgehandelt.
Miet- und Pachtverträge, die länger als drei Jahre laufen, müssen registriert werden. Außerdem muss die fällige Steuer bezahlt werden.
Welche der vorgenannten Methoden ist die Beste?

Welcher Weg auch immer beschritten werden soll, ohne sachkundigen Anwalt geht es kaum, vor allem, wenn Risiken und spätere Streitigkeiten vermieden werden sollen. Grundsätzlich ist die thailändische Gesetzgebung und das Rechtssystem nicht dazu da, um Ausländern Vorteile zu verschaffen. Das Gegenteil ist vielmehr der Fall. Umso mehr besteht die Notwendigkeit, auf professionelle Hilfe zurück zugreifen, sich von einem Anwalt umfassend beraten zu lassen und ihm die Ausgestaltung der Verträge zu überlassen.
Steuern und Gebühren

Beim Übertragen von Land wird üblicherweise eine Gebühr in Höhe von 2 Prozent fällig. Hinzu kommt eine Art Kapitalverkehrssteuer (Withholding Tax) sowie eine Stempelgebühr in Höhe von 0,5 Prozent. Wird das Land von jemanden verkauft, der es weniger als 5 Jahre besessen hat, wird zusätzlich noch eine Business Tax in Höhe von 3,3 Prozent erhoben.
Kurze Überlegung zum Schluß

Grundregel sollte immer sein, dass man wirklich nur dann in Thailand investieren sollte, wenn man auch einen eventuellen Verlust problemlos verschmerzen kann. Es sind schon so viele Ehen und Beziehungen in Thailand gescheitert, wobei fast ausnahmslos immer Farangs finanziell Federn gelassen haben, manchmal sogar ihr kompletten Ersparnisse verloren haben. Niemand weiß, was die Zukunft bringen wird, ob vielleicht eine zukünftige thailändische Regierung Ausländern gegenüber weit weniger wohlwollend eingestellt sein wird. Wichtig ist auch für diese Fälle einen Rückzugsplan zu haben, der hilft, eventuelle zukünftige Verluste zu minimieren.

Greetings GG

Ps. ฉันจริงใจกับคุณนะ : Es ist schön in Thailand Urlaub zu machen (überwintern) noch schöner ist es dort nicht leben zu müssen!
 
Zuletzt bearbeitet:
        #262  

Member

Ich habe ja geschrieben - gut hast du einen Vertrag gemacht mit deiner Frau. Ich kenne die gleiche Situation von Indonesien, dort geht es gleich zu. Mit Vertrag absichern), dann kann die Ehefrau das Land nicht verkaufen. Allerdings kann die Ehefrau eines Ausländers kein Land mehr kaufen (die Kinder können es noch)...kommt sicher auch bald in Thailand....Und ein Haus bauen und abreissen kannst du auch....
 
        #263  

Member

Hallo,

ich für meinen teil schliese hiermit die Diskussion ob man Land kaufen kann oder nicht mit diesem Post ab. Ich habe ja bereits ausführlich darüber geschrieben.
Natürlich gebe ich allen recht die die Meinung vertreten man kann als Ausländer kein Land kaufen.

Wichtig ist mir nur das ich eben das von mir nicht gekaufte Land bewohne und alles machen kann was man eben so mit seinem Land macht (Verträge soweit vorausgesetzt). Wenn nun jemand denkt ich habe es nicht gekauft dann darf er diese Meinung ruhig weiter haben. Ich werde Ihm nicht diese Meinung streitig machen. Solange ich auf meinem nicht gekauften Land Leben kann ist mir diese Meinung relativ egal, solange Anwälte mir versichern das es anders ist.
So das wars von mir zu diesem Thema:

Möchte aber noch auf den Post des Users @Samui121 verweisen, der ja sehr ausführlich alles darstellt und man daraus seine Schlüsse treffen kann.
Genauso möchte ich auch auf Kommentare diverser Anwälte vor Ort zum Grunderwerb verweisen.

Jetzt wünsche ich noch allen einen schönen Abend und ich werde mich langsam zu Bett begeben.

gruss
reiwaf1999
 
        #264  

Member

Und weiter schreiben die Tage bitte
 
        #265  

Member

Member hat gesagt:
[..]
Wichtig ist mir nur das ich eben das von mir nicht gekaufte Land bewohne und alles machen kann was man eben so mit seinem Land macht (Verträge soweit vorausgesetzt). Wenn nun jemand denkt ich habe es nicht gekauft dann darf er diese Meinung ruhig weiter haben. Ich werde Ihm nicht diese Meinung streitig machen. Solange ich auf meinem nicht gekauften Land Leben kann ist mir diese Meinung relativ egal
[..]

Gute Einstellung :tu:

Jedenfalls freue ich mich, mehr von Dir zu hören (auch mal wieder zu anderen Themen). Jetzt geht's aber erstmal bald auf Kreuzfahrt in die Flitterwochen, oder?
 
        #266  

Member

Hallo,

nachdem wir nun offiziell verheiratet sind ist der nächste Schritt die Hochzeitsreise.

Wie ich ja bereits in anderem Post hier geschrieben habe geht es per Schiff ein bischen in der gegend rum...LOL

Ok, mehr Details:

am 16.02 geht es in BKK los, dann nach Koh Samui - Penang - Kuala Lumpur - Singapore - Ho-Chi-Minh Stadt - und wieder back nach BKK
wir sind dann am 02.03. wieder in BKK.

Da es unsere erste grössere Kreuzfahrt ist sind wir natürlich schon gespannt wie alles wird. Jedenfalls gibt es ein Casino an Board. Da werde ich mal versuchen meine verluste wieder reinzuholen......LOL
Alles in allem soll ja auf dem Boot alles Vorhanden sein was man zum relaxen braucht.
Aber wie immer: Papier ist geduldig.....erst die Realität wird zeigen ob es alles so ist wie beschrieben.

Vor ein paar Tagen hatte ich schon etwas schrecken bekommen als Naa erzählte das sie "glaubt" Seekrank zu werden.......Dann gab es eine Diskussion ob sie dies erst jetzt nach dem Buchen festgestellt hat? Sie sagte nur: sie weiss es ja nicht sondern glaubt es nur. Ich fragte dann wieso sie es glaubt. Die antwort war: sie hat mal gekotzt als sie in patty auf dem restaurantschiff war. Ich sagte dann das das Schiff ja nicht mal fährt sondern verankert ist. Und ich sagte ihr das sie wahrscheinlich besoffen war und deshalb gekotzt hat. Sie sagte zwar das sie nüchtern war und das Schaukeln schuld war etc. etc.
jedenfalls sagte ich ihr das wenn sie auf dem Schiff Krank werden würde es nicht schlimm wäre, weil da es eine tolle krankenabteilung gibt und sicher auch einzel reisende Frauen auf dem Boot sind. Dann war erstmal 1 Stunde Sendepause bei Ihr......LOL LOL
Aber wir haben uns dann schnell wieder vertragen. jedenfalls werde ich vorsichtshalber paar Packungen Tabletten mitnehmen.

Sollte sie wirklich krank werden kann sie wenigstens das Krankenhaus on Board begutachten.......Und ich geh dann eben verstärkt ins Casino.....LOL

Nach der Rückkehr werden wir dann im Mai oder Juni nach Deutschland fliegen. dann zeige ich ihr in 4 Wochen mal D. geplant sind auch Abstecher nach Österreich und in die Schweiz sowie Frankreich. Vielleicht bleiben wir auch 6 Wochen. Mal sehen.

Ach ja , und in diesem jahr will ich dann auch geschäftlich noch einiges anleiern. Damit dies auch vorankommt. Und dann das wichtigste natürlich: im August/September soll dann unser haus fertig sein. freue mich da bereits auf mein Home Cinema. das wird der Hit in der Region.....LOL

Also, ich hoffe mal das alles so zu machen ist wie ich es geplant habe. Und Naa sagte mir erst gestern das Ihre Eltern jetzt doch das haus erweitern wollen.
So wie ich es verstanden habe wollen sie eine Art Anbau für die Plim und Ihren mann da hinbauen. ich sagte der naa, das sie mal die Pläne zeigen soll bzw. Zeichnung was sie sich denn so vorstellen. Aber wichtiger ist schon unser haus erstmal.

So, nun wird's zeit für den Cappu. naa schreit schon seit 10 Minuten. Werde mich dann verabschieden und melde mich wieder wenn es was zu schreiben gibt.

Wünsche allen eine schöne Zeit

gruss
reiwaf1999
 
        #267  

Member

Member hat gesagt:
Also, ich hoffe mal das alles so zu machen ist wie ich es geplant habe. Und Naa sagte mir erst gestern das Ihre Eltern jetzt doch das haus erweitern wollen.
So wie ich es verstanden habe wollen sie eine Art Anbau für die Plim und Ihren mann da hinbauen. ich sagte der naa, das sie mal die Pläne zeigen soll bzw. Zeichnung was sie sich denn so vorstellen. Aber wichtiger ist schon unser haus erstmal.



Der war gut - so fängt es meistens an...am Schluss benötigen sie das ganze Haus -- da die Familie so gross ist.
Sorry muss ja nicht so kommen, aber das musste ich schreiben.
Auf jeden Fall eine schöne und gesunde Schiffsreise...bin gespannt und bleibe am Ball.
 
        #268  

Member

Auch von meiner Seite alles Gute für Euch beide und jetzt ab zum flittern :bye:
 
        #269  

Member

Hallo,

@tahjong
Ich versteh nicht ganz wenn Du schreibst:.......am Schluss benötigen sie das ganze Haus -- da die Familie so gross ist.

Natürlich bewohnen und brauchen sie das ganze Haus. ist ja schliesslich ihr haus. Oder baust Du ein haus und lebst dann nur in 50% von dem haus?????

Danke wegen der Schiffsreise. Denke schon das es gesundheitlich passen wird. aber sagen kann man es vorher nicht.

@blechpozilist
Danke sehr. Na, das flittern haben wir schon seit Jahren hinter uns........LOL
Trotzdem danke für deine Anmerkung

Schönen Freitag wünscht
reiwaf1999

Versteh also echt nicht deine Anmerkung!!!
 
        #270  

Member

@reiwaf: tahjong hat wahrscheinlich (wie ich zunächst auch) verstanden, dass es die Erweiterung DEINES Hauses sein soll. Da sind bei mir auch die roten Lichter angegangen. Jetzt ist es für mich klar.

Ansonsten auch von mir Danke, dass Du uns am Leben und Aufbau Deiner Existenz in Thailand teilnehmen lässt. Ich wünsche Euch viel Glück und folge weiter Deinem spannenden Bericht.

LG Thaivisit
 
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