Thailändisch lernen

Thailand-Frage Nach Aufenthalt im Ausland zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (nicht private KV)

        #1  

Member

Member hat gesagt:
Übrigens ein Tipp. Ich kündige die KV in Deutschland bei längerem Aufenthalt bei mir meist 5 Monate v. November bis April , nach Rueckkehr bin ich wieder nach Antrag in Deutschland krankenversichert. Man muss nur ein Flugticket nachweisen.

Member hat gesagt:
Ich kläre Dich gerne auf da ich beruflich aus dem Versicherungswesen komme, ich bin gesetzl. versichert.
Dazu habe ich eine Frage.
Du bist im Urlaub und irgendetwas passiert. Du musst nach Deutschland ausgeflogen werden das zahlt die Hanse Merkur, ADAC etc. Jetzt kommst du vom Airport direkt ins Krankenhaus zu weiter Behandlung. Jetzt bist du aber nicht versichert weil du ja gekündigt hast. Was passiert jetzt? Die frage ist wirklich ernst gemeint.

Bitte keine sinnlose Diskussion in Fragethreads
Hier sollen Fragen gestellt und beantwortet werden. Bitte unterlasst Diskussionen zur Frage.
Einfache und klare Antworten sind hier das Maß der Dinge.
Wie das Voting funktioniert erfahrt ihr hier: KLICK
 
        #3  

Member

Member hat gesagt:


"Wie gehe ich mit hohen Behandlungs- kosten um?  Wenn durch Ihre medizinische Behandlung Kosten entstehen, müssen Sie die Rechnung selbst zahlen.  Sie sollten prüfen, ob es möglich ist, rückwirkend in die Krankenversicherung in Deutschland oder im EU-Herkunftsland aufgenommen zu werden. Dann können Sie die Kosten der Behandlung nachträglich dort einreichen."

Ist das einfach? Oder kann die GKV auch sagen sorry zu dem Zeitpunkt warst du nicht versichert?
 
        #4  

Member

SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende (früher Hartz4, jetzt Bürgergeld) führt zu einer Pflichtversicherung lt Paragraph 5 SGB V.
Zuständig ist das jeweilige Jobcenter .
Für ältere Personen (allgemeines Rentenalter, derzeit 66 Jahre) greift die Grundsicherung der Sozialämter. Über Paragraph 264 SGB V wird man bei einer Krankenkasse angemeldet. Diese rechnen die Kosten mit dem Amt zzgl Verwaltungspauschale ab und damit zahlt es der Steuerzahler.
Wie weit eine rückwirkende Gewährung erfolgt müssten die Experten beantworten. Die 💰 Leistungen werden ab dem Ersten des Antragsmonats erbracht, ob dieses auch für die Krankenversicherung greift, weiß ich leider nicht
 
        #5  

Member

Member hat gesagt:
Ruhen einer Mitglieschaft in der gesetzlichen KV gibt es schon lange nicht mehr. Falls Du die Mitgliedschaft nicht kuendigen willst kannst Du eine Anwartschaft abschliessen.
Gibt es für solche Anwartschaften eine Mindestdauer?
Grundsätzlich würde sich das ja lohnen, wenn man z.B. 2 Monate ins Ausland geht und einen GKV-Beitrag von fast 800 Euro pro Monat sparen kann.
 
        #6  

Member

GKV gekündigt oder Anwartschaft abgeschlossen...

Mit Anwartschaft:

"Die Anwartschaft beginnt mit dem Tag nach der Abreise ins Ausland.
Sie endet einen Tag vor Rückkehr ins Inland."

Bei Kündigung wegen Abmeldung aus Deutschland gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Meldet man sich wieder an, ist man per Gesetz verpflichtet eine KV abzuschliessen.
Als Rentner, der bei Ausreise GKV war,
ist man wieder in der GKV.
Wie schnell das bei einem Notfall geht?? 🤷🏼

Für eine geplante, nicht akute Behandlung sollte das machbar sein.
 
        #7  

Member

Member hat gesagt:
Meldet man sich wieder an, ist man per Gesetz verpflichtet eine KV abzuschliessen.
und ganz wichtig, die letzte Krankenkasse ist auch verpflichtet einen wieder aufzunehmen.
Member hat gesagt:
Wie schnell das bei einem Notfall geht?? 🤷🏼
Das geht normalerweise schnell. Da kümmert sich der Sozialdienst des KH drum.

Ich hatte mal einen verrückten Fall als ich noch gearbeitet habe. Da war einer im Koma und keiner wusste wo der versichert war zuletzt. Die Person will nat. keine Krankenkasse freiwillig.
Solche seltenen Konstellationen gibt es zwar, aber behandelt wurde die Person trotzdem und früher oder später findet man auch die KK. Gibt ja nicht mehr so viele.
 
        #8  

Member

Die Diskusion interessiert mich sehr ,da ich auch plane erstmal für ein Jahr hier meine Zelte abzubrechen ,erstmal die Versicherung über die Envivas für ein Jahr - kann man sich nun für die Zeit bei der gesetzlichen abmelden ,ev. .Anwartschaft ? Oder geht das nur wenn man sich hier komplett abmeldet ? Eigentlich passt das ja eher in den Versicherungsthread ,aber da wir gerade dabei sind .:)
 
        #9  

Member

Member hat gesagt:
Bei Kündigung wegen Abmeldung aus Deutschland gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Meldet man sich wieder an, ist man per Gesetz verpflichtet eine KV abzuschliessen.
Als Rentner, der bei Ausreise GKV war,
ist man wieder in der GKV.
Weisst du wie es aussieht, wenn man bei Abmeldung aus Deutschland einer gesetzlichen Krankenkasse wie AOK oder TK gekuendigt hatte und man von Alters wegen nicht mehr dort aufgenommen werden kann? Muss einen dann die gesetzliche Krankenversicherung fuer Rentner aufnehmen und wenn ja, nur als freiwillig Versicherter oder ist das ausgeschlossen?
 
        #10  

Member

Member hat gesagt:
Weisst du wie es aussieht, wenn man bei Abmeldung aus Deutschland einer gesetzlichen Krankenkasse wie AOK oder TK gekuendigt hatte und man von Alters wegen nicht mehr dort aufgenommen werden kann? Muss einen dann die gesetzliche Krankenversicherung fuer Rentner aufnehmen und wenn ja, nur als freiwillig Versicherter oder ist das ausgeschlossen?

Du meinst jetzt...
Vor vielen Jahren gekündigt hatte?

Ich denke, hier findest du die Infos die du brauchst.

 
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