Thailändisch lernen

Thailand-Frage Nach Aufenthalt im Ausland zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (nicht private KV)

        #1  

Member

Member hat gesagt:
Übrigens ein Tipp. Ich kündige die KV in Deutschland bei längerem Aufenthalt bei mir meist 5 Monate v. November bis April , nach Rueckkehr bin ich wieder nach Antrag in Deutschland krankenversichert. Man muss nur ein Flugticket nachweisen.

Member hat gesagt:
Ich kläre Dich gerne auf da ich beruflich aus dem Versicherungswesen komme, ich bin gesetzl. versichert.
Dazu habe ich eine Frage.
Du bist im Urlaub und irgendetwas passiert. Du musst nach Deutschland ausgeflogen werden das zahlt die Hanse Merkur, ADAC etc. Jetzt kommst du vom Airport direkt ins Krankenhaus zu weiter Behandlung. Jetzt bist du aber nicht versichert weil du ja gekündigt hast. Was passiert jetzt? Die frage ist wirklich ernst gemeint.

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        #11  

Member

Mir ging es um diese Beschreibung:
Member hat gesagt:
Bei Kündigung wegen Abmeldung aus Deutschland gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Meldet man sich wieder an, ist man per Gesetz verpflichtet eine KV abzuschliessen.
Als Rentner, der bei Ausreise GKV war,
ist man wieder in der GKV.
Das ist alles richtig. Trotzdem kann das zu Trugschluessen verleiten, denn die Bedingungen, unter denen man vor Kuendigung in der GKV war, koennen nach Wiederabschluss viel unguenstiger sein. Man bekommt zwar die gleichen Leistungen wie vorher, man muss sich aber evtl. freiwillig mit u.U. viel hoeheren Kosten versichern.

Dein Link Krankenversicherung der Rentner: So versichern Sie sich im Ruhestand | Verbraucherzentrale.de beschreibt das ausfuehrlich.
 
        #12  

Member

Member hat gesagt:
Mir ging es um diese Beschreibung:

Das ist alles richtig. Trotzdem kann das zu Trugschluessen verleiten, denn die Bedingungen, unter denen man vor Kuendigung in der GKV war, koennen nach Wiederabschluss viel unguenstiger sein. Man bekommt zwar die gleichen Leistungen wie vorher, man muss sich aber evtl. freiwillig mit u.U. viel hoeheren Kosten versichern.

Dein Link Krankenversicherung der Rentner: So versichern Sie sich im Ruhestand | Verbraucherzentrale.de beschreibt das ausfuehrlich.
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht wirklich was du sagst. Das liegt aber eher an mir als an dir. Ich zweifle auch nicht an was du geschrieben hast.

Also Renter Paul war immer in der GKV. Er wird Renter und ist natürlich auch in der GKV.
Jetzt kommt er auf die Idee 7 Monate in Thailand zu überwintern und kündigt seine Mitgliedschaft in der GKV.
Nach dieser Zeit kommt er zurück nach Deutschland und meldet sich bei seiner alten GKV wieder an.
Seine Rente ist gleich geblieben.

Kann er jetzt nicht mehr wie zuvor zu den gleichen Preisen zurück in die GKV?
Warum nicht, wie wird das neu berechnet?
 
        #13  

Member

Member hat gesagt:
Kann er jetzt nicht mehr wie zuvor zu den gleichen Preisen zurück in die GKV?
Warum nicht, wie wird das neu berechnet?
Das schreibt die Techniker Krankenkasse dazu:

„Bei längeren Aufenthalten im außereuropäischen Ausland können Sie Ihre TK-Mitgliedschaft beenden.

Das kann allerdings dazu führen, dass Sie sich bei einer Rückkehr nach Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen zwar wieder gesetzlich krankenversichern, aber Ihre Krankenkasse nicht frei wählen können. Diesen Nachteil vermeiden Sie mit einer Anwartschaftsversicherung während Ihres Auslandsaufenthaltes.“

 
        #14  

Member

Member hat gesagt:
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht wirklich was du sagst. Das liegt aber eher an mir als an dir. Ich zweifle auch nicht an was du geschrieben hast.

Also Renter Paul war immer in der GKV. Er wird Renter und ist natürlich auch in der GKV.
Jetzt kommt er auf die Idee 7 Monate in Thailand zu überwintern und kündigt seine Mitgliedschaft in der GKV.
Nach dieser Zeit kommt er zurück nach Deutschland und meldet sich bei seiner alten GKV wieder an.
Seine Rente ist gleich geblieben.

Kann er jetzt nicht mehr wie zuvor zu den gleichen Preisen zurück in die GKV?
Warum nicht, wie wird das neu berechnet?
Die Antwort ist: Das haengt vom Einzelfall ab.

Unter @tamoi's Link Krankenversicherung der Rentner: So versichern Sie sich im Ruhestand | Verbraucherzentrale.de findet man u.a.:
  • Für die Pflichtmitgliedschaft sind bestimmte Voraussetzungen wie Vorversicherungszeiten zu erfüllen. Hierbei ist ausschließlich die spätere Hälfte des Erwerbslebens maßgeblich.
  • Gesetzlich krankenversicherte Rentner, welche diese Zeiten nicht erfüllen, können sich in der Regel freiwillig gesetzlich versichern. Dann werden jedoch auch Beiträge auf private Einnahmen (z.B. Einnahmen aus privater Altersversorge, Kapitalerträge, etc.) verlangt.
Damit entscheiden die Vorversicherungszeiten in der zweiten Haelfte des Erwerbslebens, ob er auch auf private Einnahmen Kassenbeitraege zahlen muss.
Es scheint aber auch generell noch Ausnahmen zur Krankenversicherungspflicht fuer Rentner zu geben, siehe hier:

Krankenversicherung der Rentner (Versicherungsrecht) / 5 Vorrangversicherung und ...

Dazu kann ich aber keinen Kommentar abgeben.
 
        #15  

Member

Member hat gesagt:
Ich kläre Dich gerne auf da ich beruflich aus dem Versicherungswesen komme, ich bin gesetzl. versichert. Ob Deine Private KV in z. Bsp. Thailand zu 100 % erstattet weiss ich deshalb nicht.

Die gesetzliche KV in Deutschland wie z.Bsp. die Barmer, DAK, AOK zahlt nicht im aussereuropäischen Ausland. Dafür braucht man eine Auslandsreisezusatzversicherung.

In Europa kannst Du von Deiner Krankenkasse einen Auslandsreisekrankenschein ordern fuer z. Bsp. Spanien Türkei Portugal.

Problem: Die werden oftmals von Privaten Einrichtungen nicht anerkannt bzw. Du musst Dich auf einen umständl. Weg zu einer staatl. Einrichtung meist entfernt begeben.

Da hilft Dir da die klassische Auslandsreiseversicherung f. ca. 8 € Debeka bis zu 70 Tage Auslandsaufenthalt.

Ich bin aber meist 5 Monate in SOA, d.h. ich brauche eine längere Auslandsreiseversicherung die ueber 70 Tage geht, deshalb die Axxa oder Hanse Merkur, die ab 61. LJ aber teuerer wird .

So eine Versicherung kostet ca. ab € 0.85 bis €1,20 pro Tag, je nachdem ob auch die USA oder Kanada dabei ist.
Ich war ,irrtümlicherweise, der Annahme das Du privat versichert bist!

Und die bezahlt eben Weltweit bei einem Urlaub.

Mit den Gesetzlichen, das wusste ich schon,deshalb war ich in Deutschland immer Privat versichert!
 
        #16  

Member

@dimbak ja das hatte ich auch gelesen.
Trifft aber auf Rentner Paul nicht zu er hat 40 Jahre in die GKV eingezahlt.
An seinen Einnahmen nämlich der Rente hat sich auch nichts geändert.

Ich will dich nicht festnageln oder sonst irgendetwas.
Ich dachte das es eventuell klare Regeln dazu gibt die vielleicht für den Einen oder Anderen interessant wären.

@kaluga da steht leider auch nur wischiwaschi
"Das kann allerdings dazu führen, dass Sie sich bei einer Rückkehr nach Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen zwar wieder gesetzlich krankenversichern, aber Ihre Krankenkasse nicht frei wählen können.".

Ersatzkassen könne sich bestimmt weigern. Aber die AOK z.B. muss bestimmt jeden nehmen.

Na ja mal sehen was @John7 sagt, es ist ja sein Fachgebiet.
 
        #17  

Member

Wichtig ist absolut nur, dass wenn jemand nach Thailand auswandert und dann wieder zurueck nach Deutschland moechte und vorher in der GKV war, das besser innerhalb fuenf Jahre macht. Ansonsten kann der nicht mehr in die GKV und muss sich privat versichern.
 
        #19  

Member

Member hat gesagt:
Mir ging es um diese Beschreibung:

Das ist alles richtig. Trotzdem kann das zu Trugschluessen verleiten, denn die Bedingungen, unter denen man vor Kuendigung in der GKV war, koennen nach Wiederabschluss viel unguenstiger sein. Man bekommt zwar die gleichen Leistungen wie vorher, man muss sich aber evtl. freiwillig mit u.U. viel hoeheren Kosten versichern.

Dein Link Krankenversicherung der Rentner: So versichern Sie sich im Ruhestand | Verbraucherzentrale.de beschreibt das ausfuehrlich.

Deswegen hatte ich im ausgehenden Beitrag gefragt, wann derjenige sich aus der gesetzlichen KV abgemeldet hat...
Ist es, wie ich bei dir annehme, lange vor Renteneintritt passiert, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, ob du(derjenige) das Recht hat, pflichtversichert in der GRV der Rentner zu sein.

Weiter schrieb ich:
Member hat gesagt:
Als Rentner, der bei Ausreise GKV war,
ist man wieder in der GKV.

Genau das! ist in jedem Fall unstrittig.
Gemeint war damit, pflichtversichert.
 
        #20  

Member

@tamoi
Danke fuer die Klarstellung. Solange sich alles auf die Pflichtversicherung bezieht, ist es eindeutig.

In dem von mir vorher verlinkten Artikel steht ein interessanter Absatz:

Krankenversicherung der Rentner (Versicherungsrecht) / 5 Vorrangversicherung und ...

Wichtig

Dauerhafter Ausschluss der KVdR​

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Personen auf Dauer versicherungsfrei und somit von der KVdR ausgeschlossen. Dies trifft zu, wenn sie nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht keine gesetzliche Krankenversicherung bestand.

Ist mit "nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden" der Fall gemeint, wenn man durch Rueckzug nach Deutschland nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig wurde? Ich versuche noch die Implikationen dieser Regel zu verstehen. Vielleicht kann ja auch @John7 etwas dazu schreiben.
 
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