Thailand-Frage Nach Aufenthalt im Ausland zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (nicht private KV)

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        #1  

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Member hat gesagt:
Übrigens ein Tipp. Ich kündige die KV in Deutschland bei längerem Aufenthalt bei mir meist 5 Monate v. November bis April , nach Rueckkehr bin ich wieder nach Antrag in Deutschland krankenversichert. Man muss nur ein Flugticket nachweisen.

Member hat gesagt:
Ich kläre Dich gerne auf da ich beruflich aus dem Versicherungswesen komme, ich bin gesetzl. versichert.
Dazu habe ich eine Frage.
Du bist im Urlaub und irgendetwas passiert. Du musst nach Deutschland ausgeflogen werden das zahlt die Hanse Merkur, ADAC etc. Jetzt kommst du vom Airport direkt ins Krankenhaus zu weiter Behandlung. Jetzt bist du aber nicht versichert weil du ja gekündigt hast. Was passiert jetzt? Die frage ist wirklich ernst gemeint.
 
        #61  

Member

Member hat gesagt:
hi wolfgang,
du bist aber schon aus der freistellungsphase der atz raus?
Ja, da bin ich schon länger raus. Ich bin Rentner und pflichtversichert

@GRO : Genauso sehe ich das auch. Aber die erzählen mir irgendetwas das ihre interne Regelung wäre dass ich die Abmeldung brauche. Aber was interessiert mich das? Die müssen sich doch auch an das Gesetz halten, oder?
 
        #62  

Member

Member hat gesagt:
Dazu habe ich eine Frage.
Du bist im Urlaub und irgendetwas passiert. Du musst nach Deutschland ausgeflogen werden das zahlt die Hanse Merkur, ADAC etc. Jetzt kommst du vom Airport direkt ins Krankenhaus zu weiter Behandlung. Jetzt bist du aber nicht versichert weil du ja gekündigt hast. Was passiert jetzt? Die frage ist wirklich ernst gemeint.

Nach meinem Kenntnisstand muss die Kasse einen rückwirkend zum Tag der Einreise aufnehmen und dann auch ab diesem Zeitpunkt die entsprechenden Kosten übernehmen. Ob das in der Praxis dann auch so glatt läuft, ist natürlich eine andere Frage.
 
        #63  

Member

nächstes Jahr , sollten die Störenfriede von der FDP und diverse Sachverständige mir nicht noch einen Strich durch die Rechnung machen und weiter an der vorzeitigen Rente sägen werde ich auch als besonders langjährig Versicherter nach fast 47 Anrechnungsjahren bei der RV mit 64 Jahren und 6 Monaten meinen Ruhestand antreten . Geplant ist dann mit dem o2 Visum ,Eos und Reentrypermit so etwa 9 Monate in TH zu verbringen, 3 Monate dann mit Mia in D. So richtig entschieden wie ich das mit der KV handhabe weiss ich auch noch nicht genau .
1. Möglichkeit 2 Jahre Langzeit AKV beim ADAC (1700€) ,allerdings ist da wirklich die Frage wenn man mal nach Deutschland will und abgemeldet ist bei der KV jedesmal wieder anmelden ? und ich hoffe das beim Ernstfall bei Rückreise die Kasse dann auch wieder nimmt so wie @GRO es beschreibt . Ausserdem steigen die Prämien für diese Variante ab 65 enorm bei erneuter Verlängerung .
2. Möglichkeit Abschluss einer internationalen KV ,die auch Urlaubsaufenthalte in D abdeckt , hier bietet nach meiner Kenntniss die Pacific Cross das für mich passenste Lösung halber Beitrag bei 30% Absicherung ,zu 70% bin ich durch die Beamtenbeihilfe meiner verstorbenen Frau abgesichert . Vor 65 noch ohne Gesundheitprüfung danach steigen die Beiträge auch abnorm .
Welche Lösung würdet Ihr nehmen ?? Abmelden komplett in D wollte ich mich eigentlich nicht ,nur bei der KV ,wäre auch auch ne Luxusfrage doppelt zu bezahlen .
 
        #64  

Member

Was sind eigentlich die Aussichten fuer einen Langzeitmigranten, knapp 20 Jahre weg, keine Anwartschaft, noch keine 67?

Ich hatte mich vor einigen Jahren informiert und da sah durchwachsen aus. Man musste seinen Versichertenstatus im Ausland nachweisen, sonst haette die deutsche KV die Beitraege fuer die letzten 15+ Jahre nachgefordert. Ausnahme waren Laender ohne ein oeffentliches System.
Eine Moeglichkeit dieses sehr teure Problem zu umschiffen waere gewesen, wenn man sich in einem weiteren Land anmeldet und dann bei Rueckkehr ummeldet. Bulgarien war ein Kandidate, doch wird Bulgarien mittlerweile nicht mehr von den deutschen GVKs anerkannt.
Vielleicht hat jemand in einer aehnlichen Situation persoenliche Erfahrungen oder ein Kollege hier ist kompetent, da beruflich damit befasst. Jeder Hinweis wird sehr geschaetzt! DANKE!
 
        #65  

Member

Member hat gesagt:
einen Langzeitmigranten, knapp 20 Jahre weg, keine Anwartschaft, noch keine 67?

Was heisst "weg"?

"Deshalb besteht für alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Deutschland die Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung."


Member hat gesagt:
sonst haette die deutsche KV die Beitraege fuer die letzten 15+ Jahre nachgefordert.
Das trifft zu, aber nur wenn man unter die Versicherungspflicht fällt.
 
        #66  

Member

Das war ganz schlecht formuliert. Tschuldigung!

Weg = abgemeldet, kein Konto, Versicherung, Lager, Telefon, Adresse oder irgend etwas anderes in Deutschland. Bei kurzfristigen Aufenthalten in D immer in bezahlten Unterkuenften (Hotel, Airbnb) gewohnt.
 
        #67  

Member

Member hat gesagt:
Das war ganz schlecht formuliert. Tschuldigung!

Weg = abgemeldet, kein Konto, Versicherung, Lager, Telefon, Adresse oder irgend etwas anderes in Deutschland. Bei kurzfristigen Aufenthalten in D immer in bezahlten Unterkuenften (Hotel, Airbnb) gewohnt.
Alles gut, deswegen die Nachfrage.
Dann musst du auch keine *Angst* vor Nachforderungen der KV haben.
Wohnsitz oder wie man auch sagt
(und gerne von Behörden unterstellt wird)
"gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland ist/war bei dir nicht gegeben.
 
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