Thailand-Frage Nach Aufenthalt im Ausland zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (nicht private KV)

  • Ersteller
        #1  

Member

Member hat gesagt:
Übrigens ein Tipp. Ich kündige die KV in Deutschland bei längerem Aufenthalt bei mir meist 5 Monate v. November bis April , nach Rueckkehr bin ich wieder nach Antrag in Deutschland krankenversichert. Man muss nur ein Flugticket nachweisen.

Member hat gesagt:
Ich kläre Dich gerne auf da ich beruflich aus dem Versicherungswesen komme, ich bin gesetzl. versichert.
Dazu habe ich eine Frage.
Du bist im Urlaub und irgendetwas passiert. Du musst nach Deutschland ausgeflogen werden das zahlt die Hanse Merkur, ADAC etc. Jetzt kommst du vom Airport direkt ins Krankenhaus zu weiter Behandlung. Jetzt bist du aber nicht versichert weil du ja gekündigt hast. Was passiert jetzt? Die frage ist wirklich ernst gemeint.
 
        #41  

Member

Member hat gesagt:
Ich will echt keinem zu nahe treten
Du kannst mich jederzeit Verbessern oder Widersprechen, wenn ich falsche Auskünfte gebe.
Member hat gesagt:
nicht mal selbst rechtsverbindliche Auskünfte geben,
Soll ich jetzt jedesmal darunter schreiben das es keine verbindliche Rechtsauskunft ist?
Es sollte jedem klar sein, das hier nur Meinungen und Erfahrungen ausgetauscht werden.

Member hat gesagt:
man kann sich als Rentner aber auch freiwillig versichern,
Member hat gesagt:
Freiwillig versicherte Rentner zahlen schließlich deutlich mehr.
Dazu noch Beiträge auf eventuelle Mieteinnahmen, Kapitalzinsen etc.

Wenn ich das in den verschiedenen Thread verfolge, wissen die Meisten noch nicht einmal das es Unterschiede zwischen der GKV und der GKVdR gibt.
Insbesondere was die Aufnahmebedingungen betrifft.
 
        #42  

Member

Member hat gesagt:
Soll ich jetzt jedesmal darunter schreiben das es keine verbindliche Rechtsauskunft ist?
Es sollte jedem klar sein, das hier nur Meinungen und Erfahrungen ausgetauscht werden.

Du hast eine Frage von Zentaurier beantwortet, aber eben nicht richtig bzw. nur teilweise richtig, mit einer gegoogelten Antwort vermute ich mal..
Das hilft ihm doch nicht oder?

Erfahrungen austauschen finde ich super. Meinungen zu besten geben über ein sehr komplexes Thema finde ich persönlich eher nicht zielführend.

Ich wollte damit das ganze Thema hier in dem Rahmen in Frage stellen, es richtet u.U. mehr Schaden an als, dass es irgendwem hilft.

Naja, macht ihr mal. Ich habe zu dem Thema geschrieben was mir wichtig war.

Member hat gesagt:
Wenn ich das in den verschiedenen Thread verfolge, wissen die Meisten noch nicht einmal das es Unterschiede zwischen der GKV und der GKVdR gibt.
Insbesondere was die Aufnahmebedingungen betrifft.

Siehst du und das meine ich. Da bringst du Sachen durcheinander. GKV und KVDR. Das eine ist der Oberbegriff für alles und das andere ist eine Versicherungsart innerhalb der GKV speziell für Rentner.
Unterscheide gibt es zwischen der FKV (freiwilligen Krankenversicherung ) für Rentner und KVDR (Krankenversicherung der Rentner).
 
Zuletzt bearbeitet:
        #43  

Member

Member hat gesagt:
Als Rentner oder auch vor der Rente,
um anschliessend in die GKVdR aufgenommen zu werden, funktioniert es nicht.
Vor dem vollendeten 55. Lebensjahr und mit 9/10 gesetzlicher Versicherungszeit in der 2. Hälfte des Erwerbslebens, würde das funktionieren, um Anrecht zu haben in die GKVdR aufgenommen zu werden.

ok, also kann z.B. ein Rentner mit 75 Jahren der sagen wir bereits 10 Jahre im Ausland lebte (in D abgemeldet) nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse obwohl er einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach Rückkerh nachgeht? Mit nur 800€ Verienst ist ja die Schwelle zur Privatversicherung bei weitem nicht gegeben. Wie soll das dann gehen, dann müsste es ja eine private Pflichtversicherung geben, in die er dann müsste da er ja als Arbeitnehmer pflichtversichert sein muss. Nicht wichtig aktuell, aber würde mich schon interessieren wie das dann laufen soll.
 
        #44  

Member

Member hat gesagt:
ok, also kann z.B. ein Rentner mit 75 Jahren der sagen wir bereits 10 Jahre im Ausland lebte (in D abgemeldet) nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse obwohl er einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach Rückkerh nachgeht? Mit nur 800€ Verienst ist ja die Schwelle zur Privatversicherung bei weitem nicht gegeben. Wie soll das dann gehen, dann müsste es ja eine private Pflichtversicherung geben, in die er dann müsste da er ja als Arbeitnehmer pflichtversichert sein muss. Nicht wichtig aktuell, aber würde mich schon interessieren wie das dann laufen soll.
@tamoi Viel Erfolg! :atze: #nooffense
 
        #45  

Member

Member hat gesagt:
@dimbak
Die Intention ist, dass man nicht einfach im Alter zurück in die GKV gehen kann, wenn die private Krankenversicherung zu teuer wird (kein heraus picken der Rosinen). Es gibt den Leitsatz einmal privat immer privat.
Deshalb auch der erschwerte Zugang zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
Versicherungspflicht nach Paragraph 5 SGB V zB arbeiten, Arbeitslosengeld, Bürgergeld usw.
Einige waren lange selbständig und gehen später in die GKV (anstellen lassen und mehr als 520 €) und sparen Beiträge, sie kommen bei längerer Selbstständigkeit mit privater KV nicht mehr in die KVdR und müssen dann sich privat versichern.
Ich finde dieses auch gerecht sonst wäre es Rosinen picken auf Kosten der Allgemeinheit.
Mit den besten Grüßen von Toddi64
In Bezug auf die Wahl der KK, d.h. private oder gesetzliche KK, verstehe ich den Gerechtigkeitsaspekt. Die 9/10 Regel, die vielen Auswanderern aufs Bein faellt, ist dagegen voellig aus der Zeit gefallen. Das empfinde ich als total ungerecht, denn in der in Deutschland beitragsfreien Zeit wurden in Deutschland auch keine Leistungen beansprucht! Dahinter steckt der gerade in Deutschland populaere kollektivistische Ansatz, dass man nur durch volle Einordnung ins Kollektiv Anspruch auf Gleichbehandlung haben kann. Jeder, der fuer laenger als 10% der Zeit ausserhalb des Kollektivs gewirkt hat, wird fast wie ein Verraeter behandelt. Das ist mein Empfinden.

Obwohl das jetzt OT wird, wuerde es mich schon interessieren, ob Spaeteinwanderern auch der Weg in die gesetzliche KVdR verwehrt wird, wenn sie genau die gleichen Beitragszeiten in Deutschland haben wie ein Rueckkehrer. Ich weiss es nicht. In Bezug auf den Gerechtigkeitsanspruch duerfte die Antwort in jedem Fall interessant sein. Waere es gerecht, den Einwanderer besser zu stellen als den Rueckkehrer? Er hatte schliesslich keine Moeglichkeit vorher einzuzahlen? Welches Menschenbild haben wir, wenn wir die Frage mit "ja" oder "nein" beantworten? Der staendige Ruf nach Gerechtigkeit verschleiert naemlich, dass es wirkliche Gerechtigkeit nicht gibt. Alle Massnahmen im Namen einer angeblichen Gerechtigkeit bevorzugen und benachteiligen bestimmte Verhaltensweisen, auch wenn diese moralisch voellig gleichwertig sind. Ist das Gerechtigkeit?

PS: Ich persoenlich habe kein Interesse zurueck in die deutsche KV zu kommen. Ich kenne diese Problematik von Anderen, denen es anders geht.
 
        #46  

Member

Member hat gesagt:
Du hast eine Frage von Zentaurier beantwortet, aber eben nicht richtig bzw. nur teilweise richtig, mit einer gegoogelten Antwort vermute ich mal..
Das hilft ihm doch nicht oder?

Was bitte daran war, bezogen auf den von mir zitierten Text falsch?

Member hat gesagt:
Unterscheide gibt es zwischen der FKV (freiwilligen Krankenversicherung ) für Rentner und KVDR (Krankenversicherung der Rentner)

Man ann natürlich auch mit Fachbegriffen um sich schmeissen, die wenige verstehen.

Meine Aussage betraf die Aufnahmebedingungen in die KVDR, die im Gegensatz zur Aufnahme in eine "normale" GKV deutlich andere, erschwerte Vorraussetzungen hat.
 
        #47  

Member

Hinweis
Männer last die private Versicherung hier raus es geht hier ausschließlich um gesetzliche Krankenversicherung.

Nach Aufenthalt im Ausland zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (nicht private KV)​

 
        #48  

Member

Member hat gesagt:
ein Rentner mit 75 Jahren der sagen wir bereits 10 Jahre im Ausland lebte (in D abgemeldet) nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse obwohl er einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach Rückkerh nachgeht? Mit nur 800€ Verienst ist ja die Schwelle zur Privatversicherung bei weitem nicht gegeben.

Du meinst einen Rückkehrer/Renter der keinen Anspruch auf Aufnahme in die GKVdR hat und deswegen einen Job annimmt, oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze von z.Z. 520€?

Ich gehe davon aus, § 5 Abs.1 Nr. 1 SGB V
greift.

Member hat gesagt:
Ich gebe hier nur meine Meinung wieder.
 
        #49  

Member

Member hat gesagt:
Man ann natürlich auch mit Fachbegriffen um sich schmeissen, die wenige verstehen.

Meine Aussage betraf die Aufnahmebedingungen in die KVDR, die im Gegensatz zur Aufnahme in eine "normale" GKV deutlich andere, erschwerte Vorraussetzungen hat.
Welche Fachbegriffe? Ich habe lediglich deine Abkürzungen, welche du ständig durcheinander bringst ausgeschrieben.

Die KVDR ist die normale gesetzliche Versicherung für Rentner und die hat auch keine erschwerten Voraussetzungen, die hat einfach nur Voraussetzungen.

Member hat gesagt:
Ich gehe davon aus, § 5 Abs.1 Nr. 1 SGB V
Und schon wieder eine Falschauskunft.
 
        #50  

Member

Member hat gesagt:
Hinweis
Männer last die private Versicherung hier raus es geht hier ausschließlich um gesetzliche Krankenversicherung.

Nach Aufenthalt im Ausland zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (nicht private KV)​


Auf was bezieht sich dein Veto?
Ich sehe hier nur Beiträge die sich mit der GKV und der GKVdR befassen. 😯
 
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