Thailändisch lernen

Thailand-Frage Nach Aufenthalt im Ausland zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (nicht private KV)

        #1  

Member

Member hat gesagt:
Übrigens ein Tipp. Ich kündige die KV in Deutschland bei längerem Aufenthalt bei mir meist 5 Monate v. November bis April , nach Rueckkehr bin ich wieder nach Antrag in Deutschland krankenversichert. Man muss nur ein Flugticket nachweisen.

Member hat gesagt:
Ich kläre Dich gerne auf da ich beruflich aus dem Versicherungswesen komme, ich bin gesetzl. versichert.
Dazu habe ich eine Frage.
Du bist im Urlaub und irgendetwas passiert. Du musst nach Deutschland ausgeflogen werden das zahlt die Hanse Merkur, ADAC etc. Jetzt kommst du vom Airport direkt ins Krankenhaus zu weiter Behandlung. Jetzt bist du aber nicht versichert weil du ja gekündigt hast. Was passiert jetzt? Die frage ist wirklich ernst gemeint.

Bitte keine sinnlose Diskussion in Fragethreads
Hier sollen Fragen gestellt und beantwortet werden. Bitte unterlasst Diskussionen zur Frage.
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Wie das Voting funktioniert erfahrt ihr hier: KLICK
 
        #51  

Member

Member hat gesagt:
Welche Fachbegriffe? Ich habe lediglich deine Abkürzungen, welche du ständig durcheinander bringst ausgeschrieben.
🙃🥳

Member hat gesagt:
Die KVDR ist die normale gesetzliche Versicherung für Rentner und die hat auch keine erschwerten Voraussetzungen, die hat einfach nur Voraussetzungen.
Ja, man kann alles drehen, wie man es braucht.
Selbstverständlich ist es deutlich schwerer die Voraussetzung zu Erfüllen die zu einer Aufnahme als Pflichtversicherter in die GKVdR berechtigen, als in eine "normale GKV aufgenommen zu werden.
Member hat gesagt:
Und schon wieder eine Falschauskunft.
Dann mal los. 👍
Falls du meinst...
Das die Grundvorraussetzung erfüllt sein muss...
"Vor Vollendung des 55. Lebensjahres, in den letzten fünf Jahren für mindestens einen Tag gesetzlich versichert",
war lange vorher geklärt.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #52  

Member

Ich bin gerade in der Übergangsphase von Altersteilzeit zu Rente und will sobald das durch ist für 8 Monate nach Thailand.
Daher war dieser Thread sehr interessant für mich und ich habe bei meiner Krankenkasse angefragt, ob man die Krankenversicherung ruhen lassen kann. Ich musste ein Formular ausfüllen und ein paar Unterlagen einreichen und heute habe ich den Bescheid bekommen:
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Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für die Übersendung der Unterlagen.

Sie sind vom xx.xx.2023 – (Abreisedatum) als Rentner bei der Mercedes-Benz BKK pflichtversichert. Eine postalische Mitteilung dazu ist unterwegs.

Die Versicherung endet zum (Abreisedatum), da Sie dann Ihren Lebensschwerpunkt nach Thailand verlegt haben. Bitte teilen Sie uns im Mai 2024 Ihr genaues Rückkehrdatum mit, damit wir die Versicherung als Rentner dann fortsetzen können. Bitte übersenden Sie uns eine Anmeldungbescheinigung Ihres Wohnsitzes im Ausland, sobald diese vorliegt.

Noch bestehende Fragen beantworten wir gern.
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Das scheint also ziemlich problemlos zu funktionieren

Danke liebes Forum! Ohne Dich hätte ich das nicht gewusst! :)
 
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