Thailand-Frage Nach Aufenthalt im Ausland zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (nicht private KV)

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        #1  

Member

Member hat gesagt:
Übrigens ein Tipp. Ich kündige die KV in Deutschland bei längerem Aufenthalt bei mir meist 5 Monate v. November bis April , nach Rueckkehr bin ich wieder nach Antrag in Deutschland krankenversichert. Man muss nur ein Flugticket nachweisen.

Member hat gesagt:
Ich kläre Dich gerne auf da ich beruflich aus dem Versicherungswesen komme, ich bin gesetzl. versichert.
Dazu habe ich eine Frage.
Du bist im Urlaub und irgendetwas passiert. Du musst nach Deutschland ausgeflogen werden das zahlt die Hanse Merkur, ADAC etc. Jetzt kommst du vom Airport direkt ins Krankenhaus zu weiter Behandlung. Jetzt bist du aber nicht versichert weil du ja gekündigt hast. Was passiert jetzt? Die frage ist wirklich ernst gemeint.
 
        #51  

Member

Member hat gesagt:
Welche Fachbegriffe? Ich habe lediglich deine Abkürzungen, welche du ständig durcheinander bringst ausgeschrieben.
🙃🥳

Member hat gesagt:
Die KVDR ist die normale gesetzliche Versicherung für Rentner und die hat auch keine erschwerten Voraussetzungen, die hat einfach nur Voraussetzungen.
Ja, man kann alles drehen, wie man es braucht.
Selbstverständlich ist es deutlich schwerer die Voraussetzung zu Erfüllen die zu einer Aufnahme als Pflichtversicherter in die GKVdR berechtigen, als in eine "normale GKV aufgenommen zu werden.
Member hat gesagt:
Und schon wieder eine Falschauskunft.
Dann mal los. 👍
Falls du meinst...
Das die Grundvorraussetzung erfüllt sein muss...
"Vor Vollendung des 55. Lebensjahres, in den letzten fünf Jahren für mindestens einen Tag gesetzlich versichert",
war lange vorher geklärt.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #52  

Member

Ich bin gerade in der Übergangsphase von Altersteilzeit zu Rente und will sobald das durch ist für 8 Monate nach Thailand.
Daher war dieser Thread sehr interessant für mich und ich habe bei meiner Krankenkasse angefragt, ob man die Krankenversicherung ruhen lassen kann. Ich musste ein Formular ausfüllen und ein paar Unterlagen einreichen und heute habe ich den Bescheid bekommen:
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Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für die Übersendung der Unterlagen.

Sie sind vom xx.xx.2023 – (Abreisedatum) als Rentner bei der Mercedes-Benz BKK pflichtversichert. Eine postalische Mitteilung dazu ist unterwegs.

Die Versicherung endet zum (Abreisedatum), da Sie dann Ihren Lebensschwerpunkt nach Thailand verlegt haben. Bitte teilen Sie uns im Mai 2024 Ihr genaues Rückkehrdatum mit, damit wir die Versicherung als Rentner dann fortsetzen können. Bitte übersenden Sie uns eine Anmeldungbescheinigung Ihres Wohnsitzes im Ausland, sobald diese vorliegt.

Noch bestehende Fragen beantworten wir gern.
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Das scheint also ziemlich problemlos zu funktionieren

Danke liebes Forum! Ohne Dich hätte ich das nicht gewusst! :)
 
        #53  

Member

Member hat gesagt:
man kann sich als Rentner aber auch freiwillig versichern, wenn man dafür die Voraussetzungen erfüllt.
Das muss man denn aber genau anhand seiner Situation bewerten. Als freiwillig gesetzlich Versicherter werden alle Einnahmen zur Berechnung des Versicherungsbeitrages herangezogen. Dann gehören Mieteinnahmen, Einnahmen aus Aktien, Fonds, Festgeld u.s.w zum Versicherungsbeitrag . Ich bin sehr froh das ich automatisch in die Pflichtversicherung der Rentner übernommen wurde sonst währe mein Beitrag heute drei mal so hoch.

Andere Frage: Hat denn einer von Euch in letzter Zeit mal gescheckt ob man sich als Pflichtversicherter in Deutschland abmelden muss um die Krankenversicherung ruhen zu lassen?
Ich bin 6 Monate im Jahr in Thailand und könnte so 1000,- € sparen.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #54  

Member

Ich möchte mal meine Erfahrungen zu diesem Thema kundtun. Vielleicht hat jemand auch noch einen Vorschlag was ich da machen kann.
Ich bin immer etwa 8 Monate in Thailand (Rentner) und bin aber weiterhin in Deutschland gemeldet.
Letztes Jahr hat das mit dem ruhen der gesetzlichen Krankenversicherung hervorragend funktioniert. Ich habe das auch in diesem Thread weiter oben schon geschrieben. Dieses Jahr habe ich das wieder beantragt und alle Unterlagen (Mietvertrag Condo, Flugticket und Auslandskrankenversicherung) eingereicht.
Erstmal ist 2 Monate gar nichts passiert obwohl ich mich mehrmals beschwert habe. Dann endlich hat einer von der Krankenkasse angerufen und hat mir erzählt, dass sie das jetzt nicht mehr machen wollen. Ich habe dem Mann dann gesagt er solle mir das bitte schriftlich geben damit ich zum Anwalt damit gehe. Daraufhin hat er gesagt: Also gut, dann nur noch dieses Mal!
Ich habe dann auch einen entsprechenden Brief erhalten.

Ich habe jetzt mal ein bisschen recherchiert und das gefunden:

Da steht:
Bleiben Sie trotz Auslandsaufenthalt weiter in Deutschland gemeldet, kann eine Abmeldung trotzdem möglich sein. Das gilt, wenn Sie nachweisen können, dass Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt oder Sie sich anderweitig gegen Krankheit abgesichert haben (§ 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V).

Ich habe auch mal diesen Paragraphen angeschaut und da steht im Wesentlichen das Gleiche.

Ich habe jetzt 2 Möglichkeiten:
Entweder ich fange jetzt eine Streiterei mit meiner Krankenkasse an oder ich wechsle einfach die Krankenkasse.
Ich habe mal schon ein paar Krankenkassen angeschrieben, aber die haben das alle abgelehnt. Ist eigentlich klar. Damit ist ja nichts verdient!

Hat jemand vielleicht eine Krankenkasse die das macht, oder sonst einen Vorschlag?
 
        #55  

Member

Man muss halt unterscheiden. Raus kommst du immer; § 190 Abs. 13 SGB V ist eindeutig. Du willst ja aber nur ein zeitlich befristetes "Ruhen", d.h. ohne großes Brimbamborium nach deiner Rückkehr wieder rein. Und da sind sie nicht verpflichtet, freiwillig Versicherte aufzunehmen, wenn du für die Zeit deiner Abwesenheit keine Anwartschaft abgeschlossen hast.
 
        #56  

Member

Member hat gesagt:
Und da sind sie nicht verpflichtet, freiwillig Versicherte aufzunehmen, wenn du für die Zeit deiner Abwesenheit keine Anwartschaft abgeschlossen hast.
Anders ist es meines Erachtens wenn man nicht freiwillig Versicherter ist und bereits in der KVDR der Rentner , da braucht es keine Anwartschaft ,das ist rausgeworfenes Geld ,bei Rückkehr nach D muss jede gesetzliche KK einen wieder nehmen ,da dann wieder die deutsche Versicherungspflicht greift .

Member hat gesagt:
Hat jemand vielleicht eine Krankenkasse die das macht, oder sonst einen Vorschlag?
Ja , wechsel doch einfach ganz normal die Kasse wenn Du hier bei einer gemeldet bist ohne die später geplante Abmeldung zu erwähnen , hast Du den Wechsel vollzogen kannst Du Dich entsprechend § 190 Abs. 13 SGB V bei der neuen Kasse wieder abmelden wenn Du in Thailand bist oder beschreite den Rechtsweg und lass Dir von Deiner derzeitigen KK bei Ablehnung Deines Antrages einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid für Deinen Antrag geben .
 
Zuletzt bearbeitet:
        #57  

Member

Member hat gesagt:
Anders ist es meines Erachtens wenn man nicht freiwillig Versicherter ist und bereits in der KVDR der Rentner , da braucht es keine Anwartschaft ,das ist rausgeworfenes Geld ,bei Rückkehr nach D muss jede gesetzliche KK einen wieder nehmen ,da dann wieder die deutsche Versicherungspflicht greift .
Genau so sehe ich das auch. Ich bin pflichtversichert und daher müssten die mich wieder aufnehmen.
Ich glaube der Streitpunkt liegt an der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Die wollen als Nachweis das ich mich abmelde. Aber das ist schwierig, weil ich in Deutschland z.B. noch Fahrzeuge angemeldet habe. Zwar nur mit Saisonkennzeichen, aber doch etwas kürzer als meine Abwesenheit
 
        #58  

Member

Laut Gesetz sollte das aber kein Streipunkt sein. Eine Abmeldung ist nicht erforderlich. Die Mitgliedschaft ... endet mit Ablauf des Vortages, an dem

1. ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird oder
2. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.

Wenn du über 180 Tage weg bist, ist dein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht mehr Deutschland, also Bedingung erfüllt
Aber bereits mit Abschluss einer anderen KV fürs Ausland ist die Bedingung erfüllt.

Du erfüllst also sogar beide Bedingungen.
 
        #59  

Member

Das Problem ist, dass unser Fragesteller nicht erst nach 180 Tagen die KV Zahlungen einstellen moechte, sondern direkt nach der Abreise. Damit wird entscheidend, was man unter einem Wohnsitz versteht bzw. verstehen kann. Reicht ein Mietvertrag? Beim ersten Mal wurde er anstandslos akzeptiert, beim zweiten Mal nur noch ausnahmsweise, Wuerde ein Eintrag des Wohnortes im deutschen Pass durch die deutsche Botschaft akzeptiert werden? Einmalig? Grundsaetzlich immer?

Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Abschluss einer KV im Ausland grundsaetzlich als ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall akzeptiert werden muss, falls dieser Anspruch auf Absicherung nicht in Deutschland gilt.
 
        #60  

Member

Member hat gesagt:
hi wolfgang,
du bist aber schon aus der freistellungsphase der atz raus?

ich frage, weil meine auskunft ist,
so lange atz gehalt fliesst, ist keine befreiung von beiträgen zur gkv möglich. 🤷
egal ob man die zeit in thailand verbringt ...
 
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