Thailändisch lernen

Thailand-Frage Nach Aufenthalt im Ausland zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (nicht private KV)

        #1  

Member

Member hat gesagt:
Übrigens ein Tipp. Ich kündige die KV in Deutschland bei längerem Aufenthalt bei mir meist 5 Monate v. November bis April , nach Rueckkehr bin ich wieder nach Antrag in Deutschland krankenversichert. Man muss nur ein Flugticket nachweisen.

Member hat gesagt:
Ich kläre Dich gerne auf da ich beruflich aus dem Versicherungswesen komme, ich bin gesetzl. versichert.
Dazu habe ich eine Frage.
Du bist im Urlaub und irgendetwas passiert. Du musst nach Deutschland ausgeflogen werden das zahlt die Hanse Merkur, ADAC etc. Jetzt kommst du vom Airport direkt ins Krankenhaus zu weiter Behandlung. Jetzt bist du aber nicht versichert weil du ja gekündigt hast. Was passiert jetzt? Die frage ist wirklich ernst gemeint.

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        #31  

Member

Nachdem 1.Beitrag von Member @John7 habe ich dann dazu auch noch folgende Quelle gefunden
Danach wäre es problemlos möglich die GKV zu pausieren ,am besten ist wohl man spricht vorher auch nochmal mit seiner Kasse .

hier auch noch mal was zum Thema krank zurück dann nach D ,wie läuft es dann mit der Versicherung
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
        #32  

Member

Danke @Ostwind.
In den Artikeln wird von Pausieren gesprochen.
Irgendwer hier hatte geschrieben dass das schon seit Jahren nicht mehr möglich wäre. Allerdings sehen die Artikel nicht so aus als wären sie schon Jahre alt aber wer weiß das schon.

Man muss wohl wirklich mit seiner GKV sprechen um die notwendigen Informationen zu bekommen.
 
        #33  

Member

Member hat gesagt:
Danke @Ostwind.
In den Artikeln wird von Pausieren gesprochen.
Irgendwer hier hatte geschrieben dass das schon seit Jahren nicht mehr möglich wäre. Allerdings sehen die Artikel nicht so aus als wären sie schon Jahre alt aber wer weiß das schon.

Man muss wohl wirklich mit seiner GKV sprechen um die notwendigen Informationen zu bekommen.

Das Thema GKV und dann noch in Deutschland ist extremst individuell.
Geprägt von etlichen Ausnahmen, Verwaltungsvorschriften, Gesetzen.
Im obrigen Beispiel geht es um Personen die ihre Arbeit gekündigt haben, also auch kein Einkommen in Deutschland haben.
Vielleicht auch der Krankenkasse gesagt, wir bleiben ein Jahr (100Tage) auf Reisen. (?)
Ein Rentner hat aber, im Normalfall, Einkommen und wird darauf auch nicht verzichten wollen.
Renten sind per Gesetz Einkommens und Sozialabgabenpflichtig.
Es sei denn, man meldet sich in Deutschland nach ausserhalb der EU ab. (Sozialabgaben)
Und/Oder (Steuern) es besteht ein entsprechendes DBA, was Thailand für viele Rentner interessant macht.
 
        #34  

Member

Das läuft ja jetzt fast wie die Frage wie ist denn Deine Frau im Bett ? mm der eine sagt so ,der andere sagt so .
Schade das sich @John7 nicht nochmal dazu äußert , seinem Beitrag entnehme ich das er auch in der GKV ist und sehr wohl pausieren kann .
Mal sehen ,vieleicht stelle ich das auch nochmal in ein Krankenkassenforum .
 
        #35  

Member

Ich komme selbst aus dem Bereich GKV, aber wenn man da kein Spezialist in Versicherungs- und Beitragsrecht ist, wird es manchmal schwierig mit einer korrekten Antwort. :)

Nur mal als Beispiel.

Es gibt:

Rentner die in der KVDR (Pflichtversicherung für Rentner) sind. Die ist günstig und es kann Sinn machen da drin zu bleiben.
Rentner die freiwillig gesetzlich versichert sind
Selbstständige die freiwillig versichert sind.
Angestellte die Pflichtversichert sind
Angestellte die freiwillig Versichert sind

Dazu gibt es noch die Familienversicherung.

Und innerhalb der Sachverhalte nochmal verschiedene Konstellationen.

Mal als Beispiel. Jemand der noch nicht Rentner ist, will 1 oder 2 Jahre in Thailand leben. Um Geld zu sparen, meldet er sich komplett ab und kündigt sein GKV.
Dadurch erfüllt er dann aber die Voraussetzungen/Vorversicherungszeit für die Pflichtversicherung der Rentner nicht mehr und zahlt als Rentner doppelt wieder drauf. Er wäre also mit einer Anwartschaft u.U. viel besser gekommen.

Auch bei der Pflegeversicherung gibt es solche Voraussetzungen, welche allerdings recht easy zu erfüllen sein sollten:

Erfüllung der Vorversicherungszeit von 2 Jahren innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Antragstellung.

Ich habe, wie erwähnt, viele Jahre in der GKV gearbeitet, würde mich aber trotzdem hüten hier verbindliche Aussagen zu treffen.

Am besten immer vorher nachfragen und zwar schriftlich.


p.S. Die Rechtsgrundlage (für eine erneute Versicherung) für Leute ohne Versicherung die zurück nach Deutschland kommen ist im Zweifelsfall immer dieser §:

 
        #36  

Member

Member hat gesagt:
Und was ist mit der Pflegeversicherung

Hier muss ich nach Recherche meine Antwort:
Member hat gesagt:
Wer nach Rückkehr aus dem Ausland wieder in die GKV eintritt (eintreten kann) ist gleichzeitig Pflege(Pflicht oder freiwillig) versichert.
Die Leistungen der Pflegegeldkasse gibt es auf Antrag.
berichtigen.

"Staatliche Unterstützung im Pflegefall erhalten nur diejenigen, die in den vergangen zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die gesetzliche oder private Pflegeversicherung eingezahlt haben."
 
        #37  

Member

Mal eine Frage dazu,

kann man das nicht alles bei Rückkehr nach D umgehen indem man eine geringe versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt also irgendwas über 520€ sagen wir 800€ als Beispiel?
Dann wäre man völlig egal ob man vorher privat oder GKV versichert war versicherungspflichtig und für eine private Versicherung reicht die Höhe des Einkommens ja nicht aus, würe man also im Umkehrschluss sowieso in der gesetzlichen Versicherung landen und zwar verpflichtend über die Beschäftigung.

Somit wäre das Problem doch unabhängig von irgendwelchen Abmeldungen oder Jahren im Ausland oder vorher hier oder da versichert umgangen?
Man kann ja dann wieder kündigen, ist dann aber ja in der gesetzlichen gelandet. Das sollte ja auch als Rentner gehen und jemand zu finden der einen kurzfristig einstellt sollte kein Problem sein.

Ginge das ncht so?
 
        #39  

Member

Member hat gesagt:
Man kann ja dann wieder kündigen, ist dann aber ja in der gesetzlichen gelandet. Das sollte ja auch als Rentner gehen und jemand zu finden der einen kurzfristig einstellt sollte kein Problem sein.
Als Rentner oder auch vor der Rente,
um anschliessend in die GKVdR aufgenommen zu werden, funktioniert es nicht.
Vor dem vollendeten 55. Lebensjahr und mit 9/10 gesetzlicher Versicherungszeit in der 2. Hälfte des Erwerbslebens, würde das funktionieren, um Anrecht zu haben in die GKVdR aufgenommen zu werden.
 
        #40  

Member

Member hat gesagt:
um anschliessend in die GKVdR aufgenommen zu werden, funktioniert es nicht.
man kann sich als Rentner aber auch freiwillig versichern, wenn man dafür die Voraussetzungen erfüllt.

Ich will echt keinem zu nahe treten, ich würde nicht mal selbst rechtsverbindliche Auskünfte geben, da sich da auch immer mal was ändert.

Aber, Ein bisschen Googeln hilft hier keinem, da sollte man sich schon genau informieren bei den Spezialisten der eigenen Krankenkasse. Auch der Kundenberater weiß sowas normalerweise nicht aus dem "FF".

Einfach da anrufen und die Versicherungs- und Beitragsabteilung verlangen oder halt noch besser per Email.

Es schadet natürlich nicht ein paar Schlagworte zu wissen wie Krankenversicherung der Rentner z.B.. Ich könnte mir vorstellen, dass man von den KK´s diesbezüglich nicht von sich aus aufgeklärt wird. Freiwillig versicherte Rentner zahlen schließlich deutlich mehr.
 
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