Ich komme selbst aus dem Bereich GKV, aber wenn man da kein Spezialist in Versicherungs- und Beitragsrecht ist, wird es manchmal schwierig mit einer korrekten Antwort.
Nur mal als Beispiel.
Es gibt:
Rentner die in der KVDR (Pflichtversicherung für Rentner) sind. Die ist günstig und es kann Sinn machen da drin zu bleiben.
Rentner die freiwillig gesetzlich versichert sind
Selbstständige die freiwillig versichert sind.
Angestellte die Pflichtversichert sind
Angestellte die freiwillig Versichert sind
Dazu gibt es noch die Familienversicherung.
Und innerhalb der Sachverhalte nochmal verschiedene Konstellationen.
Mal als Beispiel. Jemand der noch nicht Rentner ist, will 1 oder 2 Jahre in Thailand leben. Um Geld zu sparen, meldet er sich komplett ab und kündigt sein GKV.
Dadurch erfüllt er dann aber die Voraussetzungen/Vorversicherungszeit für die Pflichtversicherung der Rentner nicht mehr und zahlt als Rentner doppelt wieder drauf. Er wäre also mit einer Anwartschaft u.U. viel besser gekommen.
Auch bei der Pflegeversicherung gibt es solche Voraussetzungen, welche allerdings recht easy zu erfüllen sein sollten:
Erfüllung der Vorversicherungszeit von 2 Jahren innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Antragstellung.
Ich habe, wie erwähnt, viele Jahre in der GKV gearbeitet, würde mich aber trotzdem hüten hier verbindliche Aussagen zu treffen.
Am besten immer vorher nachfragen und zwar schriftlich.
p.S. Die Rechtsgrundlage (für eine erneute Versicherung) für Leute ohne Versicherung die zurück nach Deutschland kommen ist im Zweifelsfall immer dieser §:
Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde die Versicherungspflicht für alle im Inland wohnenden Pers
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