Member
Ich denke es geht hier um Urlauber die aufgrund eines Flugausfalls nicht rechtzeitig wieder nach Hause/Arbeitsplatz kommen.Member hat gesagt:Also wenn es grundsätzlich nicht deine eigene Schuld ist wenn du einen Flug verpasst oder ein Flug gestrichen wird, muss der Arbeitgeber für die Zeit weiter Spesen und Unterkunft bezahlen(außer die Airline stellt Hotel).
Was nicht vergütet wird, außer es steht im Vertrag ist die Arbeitszeit...
Wer geschäftlich fliegt sollte da aber genug Überstunden haben um das auszugleichen....
Anders sieht es aus wenn man einen Flug verpasst auf eigene Schuld, das kann dann bis zur Kostenübernahme für umbuchen usw., bis hin zur Kündigung gehen....
Es gibt auch in vielen Fällen Entschädigungen von den Airlines, die stehen immer dem Fluggast zu nicht dem wo bucht xD
Warum bitte-
Zitat"" muss der Arbeitgeber für die Zeit weiter Spesen und Unterkunft bezahlen""
???
Etwas komische Rechtsauffassung.