Info Nachrichten aus Thailand - kein Corona Mist

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        #3.221  

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Ich vermute mal das bei "Falang" Firmen ein wenig "genauer" hingeschaut wird was illegale Software anbelangt:


@KingPing du warst schneller ;)
 
        #3.223  

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Heute ein SEHR (!) interessanter artikel zu Thailand im internationalen nachrichtenteil der nzz.ch !!!
moechte ihn aus den bekannten gruenden hier nicht verlinken. wer sucht, der findet !
 
        #3.224  

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Touristen mit hohen Strafen bedroht:


Es geht im Artikel um den Schutz von Walen. Die Jetskifahrer fuhren aber als Gruppe an den vermeintlichen Ort der Walpopulation... Der oder die Oganisatoren werden aber nicht genannt oder mit Strafen bedroht oder?
 
        #3.227  

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Wenn die Wechselstuben Mitarbeiterin diesen Verlust aus eigener Tasche zahlen muß, dann muss Sie ab jetzt Anschaffen gehen

 
        #3.229  

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Member hat gesagt:
Wenn die Wechselstuben Mitarbeiterin diesen Verlust aus eigener Tasche zahlen muß, dann muss Sie ab jetzt Anschaffen gehen


Wenn es so abgelaufen ist, gehoert Dummheit bestraft :rolleyes:

Ich habe wahrscheinlich so ein betruegerisches Gangster Gesicht das bei mir immer erst THB von mir genommen werden bevor ich die Fremdwaehrung erhalte, Pass Scan ist selbstverstaendlich.

Um sich zu schuetzen tauschen die Hotels auch kein Geld von Leuten die nicht bei ihnen wohnen

Das fehlendes Geld in der Wechselkasse ersetzt werden muss ist keine Neuheit, zumindest die Hotelkassier, Restaurantkassierer, Bankangestellten muessen das Geld ersetzen, entweder mit Lohn/Service charge Abzug oder per Tip
 
        #3.230  

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Thailand schiebt Ausländische Gefangene in ihre Heimatländer, zum Zwecke der Verbüssung Ihrer Reststrafe ab.


Anmerkung, die z.B in Thailand verbüßte Strafhaft ( auch Untersuchungshaft und ähnliches) wird unter gewissen Bedingungen auf die Haft in Deutschland angerechnet:

Quelle: Anrechnung oder Härteausgleich für Auslandshaft | Rechtslupe

Zitat aus der o. g. Quelle:

"Im Hinblick auf die im Urteil geschilderten Haftbedingungen weist der Bundesgerichtshof darauf hin, dass der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit für die Anrechnung in Thailand erlittener Haft auch schon einen vom Tatgericht angelegten Maßstab von 1 : 3 für rechtsfehlerfrei erachtet hat."

Anmerkung von mir; das ist nicht als Privileg für den Straftäter zu sehen, sondern hier berücksichtigt das Gericht, das weder die Hygienischen noch die sonstigen Haftbedingungen dem Standart eines Europäischen Landes entsprechen. Eine vergleichbare Inhaftierung in z.B Norwegen, Schweden oder Holland würde 1:1 angerechnet, obwohl die genannten Länder unter Umständen noch bessere Haftbedingungen aufweisen als der dt. Vollzug.
 
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