Neue Regelungen zur Besteuerung ausländischer Einkommen in Thailand ab 01.01.2024 (Diskussions-Thread)

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        #362  

Member

Member hat gesagt:
Wie soll dies denn kontrolliert werden,
Die thailändische Bank hat mit Sicherheit die Daten der überweisenden Bank. Alles andere ist nur eine Frage der Vernetzungen.
Member hat gesagt:
ausserdem kann dies ja aus Guthaben stammen
Das ist natürlich ein entscheidender Punkt! Ich weiß jetzt nicht, ob nach dem 01.01.2024, also nach Einführung der neuen Besteuerungen, dies einen speziellen Stichtag bedeuten soll. Bliebe in 2024 generiertes Einkommen bei Transfers in 2025 auch steuerfrei oder bezieht sich die Steuerbefreiung für eben aktuell 2024 nur auf Einkommen bis 31.12.2023 und danach ist alles zu versteuern?

Wegen der Tax für 2024 war ich bei meinem zuständigen Ministry of Finance Center. Insgesamt hatte ich ca. 90 Minuten zwei Mitarbeiter als Gesprächspartner beschäftigt. Es ging vor allem um die Frage von "Existing Assets" aus 2023. Das Ergebnis war, dass ziemliche Unsicherheiten diesbezüglich vorhanden waren und das Gespräch mit dem Vorgesetzten gesucht werden solle. Hinsichtlich des DBA unterstelle ich ebenfalls Defizite. Da ich mich bei meinem letzten Aufenthalt in BKK bei einem Legal and Tax Lawyer informiert hatte, war ich wohl besser (hoffentlich) informiert.

Ich brauchte eh noch ein offizielles Papier meiner PKV zur Steuerminderung . Die Zeit wollten sie für Selbstinformationen nutzen und sich melden. Bis Ende März wäre ja Zeit; solange werde ich aber nicht warten ;-). Normalerweise müssten sie Guthaben zum 31.12.2023, mit Kontoauszug nachgewiesen, von eingeführten Beträgen in 2024 als steuerfrei bewerten. Auf jeden Fall werden die Behörden noch jede Menge Mehrarbeit bekommen und es bleibt abzuwarten, ob sie es überhaupt bewältigen können.
Member hat gesagt:
was hat eine Kreditkarte mit Guthaben am Hut?
Ist was dran, ist ein Mittel zur Einkommensgenerierung in TH; jedenfalls nach der Behördenlogik. Wie es sich bei Einkäufen mit CC verhalten soll, bleibt abzuwarten. Allerdings, auch daraus ein Einkommen zu konstruieren, erscheint mir rein von der praktischen Umsetzbarkeit der Finanzbehörden, doch sehr "sportlich" und kaum machbar.
 
        #363  

Member

Member hat gesagt:
Was hat eine Kreditkarte mit Guthaben am Hut?
Mein Hut ist, dass ich ein ziemliches Guthaben auf meinem KK-Konto habe. Also nicht in die miesen gehe sondern das praktisch als "Sparkonto" nutze. Dieses Ersparte ist natürlich schon versteuert.
Mehr?
Ok, wenn ich ein normales Konto in D. habe und davon meine KK bediene, ist das Geld in der Regel auch schon versteuert. Wenn Thailand nun nochmal besteuern möchte, wäre das "meiner Meinung nach" eine Doppelbesteuerung.
Nun kennst meinen Hut.
 
        #364  

Member

Member hat gesagt:
Bliebe in 2024 generiertes Einkommen bei Transfers in 2025 auch steuerfrei oder bezieht sich die Steuerbefreiung für eben aktuell 2024 nur auf Einkommen bis 31.12.2023 und danach ist alles zu versteuern?
Bereits in D versteuertes Einkommen/Erträge kann nicht nochmal besteuert werden…somit ist das Vermögen zu dem Stichtag steuerlich unantastbar…
 
        #365  

Member

Member hat gesagt:
Bliebe in 2024 generiertes Einkommen bei Transfers in 2025 auch steuerfrei oder bezieht sich die Steuerbefreiung für eben aktuell 2024 nur auf Einkommen bis 31.12.2023 und danach ist alles zu versteuern?


Meinem Kenntnisstand nach ist es so:

In 2024 galt noch das Schlupfloch, dass Geld, das erst im Folgejahr eingeführt wird, steuerfrei ist, d.h. in 2024 hätte man noch angeben können, dass das Geld aus 2023 stammt.

Seit 2025 ist aber unabhängig davon, wann das Geld erwirtschaftet wurde, alles (abgesehen von bereits versteuertem Geld laut DBA) steuerpflichtig.
 
        #366  

Member

Member hat gesagt:
Ist was dran, ist ein Mittel zur Einkommensgenerierung in TH; jedenfalls nach der Behördenlogik. Wie es sich bei Einkäufen mit CC verhalten soll, bleibt abzuwarten.
Nach der reinen Logik müssten alle Transfers von nicht bereits versteuertem Einkommen gleich behandelt werden, also Bargeldumtausch und Kredit- und Debitkartenzahlung genauso wie Überweisungen.

Member hat gesagt:
Die Zeit wollten sie für Selbstinformationen nutzen und sich melden. Bis Ende März wäre ja Zeit;

Klingt nach Methode Habeck: erstmal einführen und dann feststellen, dass man es nicht erklären kann, weil man es selbst nicht verstanden hat.

Member hat gesagt:
Seit 2025 ist aber unabhängig davon, wann das Geld erwirtschaftet wurde, alles (abgesehen von bereits versteuertem Geld laut DBA) steuerpflichtig.

Demnach müsste alles versteuerte Geld, das man zum Zeitpunkt des Umzuges nach Thailand auf dem Sparkonto hat, in Thailand steuerfrei sein. Auch wenn es aus Einkommen resultiert, das erst nach 2023 erzielt wurde.
 
        #367  

Member

@zweitreise
Schöner Vergleich. Ob die Thais aber daraus lernen und sich verbessern wollen, bleibt fraglich.

Ich sehe es auch so, eine Idee erst richtig planen und durchdenken. Dann kann man diese meinetwegen auch einführen. Aber so, Niemand kennt sich richtig aus. Fragen können nicht beantwortet werden und die Umsetzung wird von allen Beteiligten erwartet, geht gar nicht. Auch die elektronische Steuererklärung gibt es aktuell nur in Thai.

Das Selbe erwarte ich aber auch von deutschen Behörden und Verantwortlichen...leider klappt das dort nur bedingt oder ähnlich schlecht.
 
        #368  

Member

Member hat gesagt:
Mein Hut ist, dass ich ein ziemliches Guthaben auf meinem KK-Konto habe. Also nicht in die miesen gehe sondern das praktisch als "Sparkonto" nutze. Dieses Ersparte ist natürlich schon versteuert.
Prinzipiell richtig aber das gilt ja auch für Geld was ich in Deutschland verdiene und nach Thailand auf mein Konto überweise. Das Geld überweise ich von meinem Nettoeinkommen. Wenn ich jetzt in Thailand > 180 Tage im Jahr leben würde, müsste ich dann das Geld versteuern oder nicht?
 
        #369  

Member

Die bisherigen Aussagen sind ja relativ klar. Alles Geld was man nach Thailand transferiert oder was man hier nutzt (Kreditkarte ATM, Bezug)muss, wenn es Einkünfte sind, versteuert werden. Wenn man länger wie 180 Tage in Thailand lebt, hat man ja hier seinen Lebensmittelpunkt dann wäre bis auf einige Ausnahmen die Steuerpflicht in Thailand und nicht in DACH. Jedes der Länder hat ja sein eigenes Doppelbesteuerungsabkommen.
Die Crux an der Sache ist, dass man, wenn man jetzt nicht exorbitante Bezüge hat, man wahrscheinlich im DACH weniger Steuern zahlen würde, als man sie in Thailand zahlen müsste.
Hat man Einkünfte, die man vor 2024 verdient oder erworben hat (Erbschaft, Hausverkauf etc.), gäbe es den Weg, sich das englischsprachig beglaubigen zu lassen. Dann können diese Einkünfte auch steuerfrei in Thailand bleiben.
Der automatische Datenaustausch funktioniert laut ChatGPT so, dass eigentlich nur die Kontostände und Kontodaten am Jahresendeausgetauscht werden. Bei Verdacht der Steuerhinterziehung können allerdings mehrere Daten zum Beispiel Kreditkarten oder ATM Transaktionen angefordert werden.
Wie schon in einem Thread vorher ausgeführt, glaube ich es gäbe nur einen legalen Weg. Immer wieder alle 3-4 Jahre weniger wie 180 Tage in Thailand sein und dann einen so grossen Geldbetrag in bar nach Thailand einführen, dass man davon wieder ein paar Jahre leben kann. Zusätzlich dazu vielleicht so einen Betrag von 1300 € monatlich auf das Thai Bankkonto überweisen, das verursacht kaum Steuerbeträge.
 
        #370  

Member

Member hat gesagt:
eben: alles, was nach TH monetär eingeführt wird ist steuerlich relevant"

Deswegen schlepp ich Bargeld umher. Schliesslich hab ich in der CH ein Bankschliessfach
 
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