Member
Member hat gesagt:Beispiel:
Ein Paar hat in Thailand geheiratet, und ein Kind, das den Deutschen Pass von der Botschaft bekommen hat.
Nun wollen Sie zusammen nach Deutschland und zu dem Zweck einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.
Geht aber nicht. Vater und Kind können reisen, Mutter erst wenn sie Deutsch gelernt hat, und den nachweis erbracht.
Wie gesagt, keine Ausnahmen.
Gruß
Hansen
ok, zu deinem bsp:
ein deutsch-thai-paar welches sogar ein eigenes kind hat ist ja nicht unbedingt erst seit einer woche zusammen.
sollte sich dieses paar mit dem gedanken tragen jemals nach d-land zu gehen so haben sie doch ausreichend zeit auch die sprache zu lernen. da sollte schon etwas mehr hängen bleiben als nach einem drei-monats-kurs.
ich finde einen sprachkurs für das "traumland" nun wirklich nicht zu viel verlangt....
nebenbei wird so auch das (leichtsinnige) mal-eben-heiraten und die braut nach deutschland bringen sinnvoll erschwehrt.
wenn es einem ernst ist kann es nicht wirklich an einem sprachkurs scheitern!
mickey