Neues von der Botschaft

  • Ersteller
        #21  

Member

Mal eine Frage dazu:

Es ist allgemein bekannt, dass mind. 20 % der Bewohner Deutschlands
weder richtig lesen noch richtig schreiben können.
Werden die jetzt alle nach Madagaskar deportiert? :roll:
 
        #23  

Member

Member hat gesagt:
Bin mal gespannt, ob das mit dem Grundgesetz,
das die Familie unter besonderen Schutz stellt, vereinbar ist.

sehe ich auch so, das koennte der kausus knacksus ein ... :hehe:


und :D hansen

ich beneide dich um deinen monitor,
wenn du deine eingestellten links ganz anschauen kannst ... :lach1:
 
        #24  

Member

Member hat gesagt:

wenn du deine eingestellten links ganz anschauen kannst ... :lach1:

Geht doch, man muss nur seitwaerts scrollen. :hehe:


Deutschkurs ist gut - im Ausland erzwungen indiskutabel.
 
        #25  

Member

Was mich daran ärgert (unabhängig davon ob es einem persönlich betrifft oder nicht) ist dies,
dass man als deutscher Staatsbürger z.B. mit einem Türken aus Anatolien (Erdhöhle) auf eine Stufe gestellt wird.

Andere Länder wie z.B. USA, Canada, Israel (sic!) und noch ca. 10 andere Länder sind von dieser Regelung nicht betroffen. Die sind
wohl alle zweisprachig aufgewachsen.
Hauptsächlich die Amis,
wo fast keiner von denen Ahnung hat was eine Fremdsprache ist.

Typisch Deutsch: Schuldig im voraus wegen 3. Reich.

Die können mich alle mal!
 
        #27  

Member

@kalli,ed

Sorry, weiß nicht woran es liegt. Habe keine Probs damit.

Ist mir jetzt aber auch egal. Die Befreiung Tibet´s von den Chinesen und der Abstieg des HIV wären wichtiger :lach1: :yes:

Wenn es sonst niemand stört. :wink0:


@cyber

Kein Kommentar. :?

Paul hat Dir ja schon geantwortet.


Zum Thema:

Ich denke, das es klagen hageln wird.

Partnerinstitute des GI sind auch in der lage die Prüfung abzunehmen.

Die unter anderem auch ein kleines Diktat beinhalten soll.

In Thailand gibt es leider kein Partnerinstiutut, so das die ganze Sache nur über das GI läuft.

http://www.goethe.de/lrn/prf/de32342.htm

Bei dieser Ausnahmeregelungen, könnte es Interessant werden.

Sie sind wegen einer körperlichen,geistigen oder seeli-schen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage,ein-
fache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen.

Muß ja nur noch jemand bescheinigen, das man zu blöde ist. Doch wer? :?

Manche Ausnahmeregelungen sind ganz klar Diskriminierend.

Wenn, dann eine Prüfung für alle die diese Anträge stellen.

Ist aber wieder typisch in "bessere" und "schlechtere" einteilen zu wollen.

Übrigens, die Preise für einen Monat Deutsch Unterricht ("noch" nicht beim GI), sind seit Mittwoch auf 12000 Baht gestiegen!!!

Bei Familiennachzug sollte man eine Ausnahme machen. Wie bei meinem Beispiel mit Heirat in Thailand, und einem Kind, das schon einen Deutschen Pass hat.

Bei einem Heiratsvisum nicht vor bei der Beantragung, sondern vor der Ausreise, den Nachweis verlangen.

Das würde sinn machen.


Gruß

Hansen
 
        #28  

Member

Hier noch einmal ein link zu den Prüfungsbestandteilen, die alle Damen nun durchlaufen müssen.

http://www.goethe.de/lrn/prj/pba/sd1/bes/deindex.htm

Auf der Seite ist der Link "Voraussetzungen" auch sehr Interessant.

Was da verlangt wird :?, hat mit "einfachen Deutschkenntnissen" :( wohl nix zu tun.

Das gibt Buat Hua Maak Maak

Nachtrag:

Zunächst wird das Prinzip des "Förderns und Forderns" im Gesetz verankert. Auf der einen Seite fördert der Staat, vor allem durch Sprachkurse, die Integration der Ausländer. Auf der anderen Seite wird vom Ausländer die Bereitschaft zur Integration gefordert und dies auch gesetzlich festgelegt.

Es werden in Deutschland im Rahmen der Integration Sprachkurse, wo die Kosten vom Staat übernommen werden, angeboten.

Leider müssen die Integrationswilligen in Thailand Ihre Kurse selbst bezahlen. Sprich Ihre Ehepartner.
 
        #29  

Member

Hier nochmal ein Link zur ganzen Reform des Zuwanderungsrechtes:

http://www.marktplatz-recht.de/index.php?id=38&cmd=show&mid=29523

.....und vernünftige Neuregelungen gibt es auch.


Menschen, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet und in Deutschland nur geduldet sind, sich jedoch bereits seit acht bzw. sechs Jahren hier aufhalten, erhalten zunächst ein Aufenthaltsrecht und einen gleichrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt bis Ende 2009, damit sie ohne Inanspruchnahme öffentlicher Sozialleistungen durch Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Darüber hinaus können sie ihren Aufenthalt legalisieren, wenn sie bis Ende 2009 überwiegend erwerbstätig waren und für die Zukunft ein festes Beschäftigungsverhältnis gefunden haben.
 
        #30  

Member

hmmm

im prinzip finde ich es auch gut das jemand der hier leben möchte deutsch können sollte

aber das wird ja schon länger verlangt-----


aber mal allgemein--es geht ja nicht nur um thailand sondern eben um alle nicht eu staaten-----

von daher finde ich das gut das versucht wird dem ein wenig einhalt zu gebieten-----

das das dann wieder einige benachteiligt werden ---ist halt immer so---aber es sollte schon so ne art härte fälle geben wo mal eben eine ausnahme gemacht wird

jedoch sind dafür die deutschen amtzschimmel zu feige ---da sie sonst konsequenzen fürchtenwenn sie mal selbst entscheiden------



na ja-------man wird sehen wie sich das alles ao entwickelt


gruss rudi
 
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