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Zitat:
Menschen, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet und in Deutschland nur geduldet sind, sich jedoch bereits seit acht bzw. sechs Jahren hier aufhalten, erhalten zunächst ein Aufenthaltsrecht und einen gleichrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt bis Ende 2009...usw..usw...
Bitte wo sind DA vernünftige Verbesserungen zu erkennen ??
Der Grossteil von dieser Regelung betroffenen Personen wird dennoch WEITERHIN Sozialhilfe beantragen...nur ihre spätere Ausweisung wird damit fast unmöglich gemacht
Da lobe ich mir die klaren und deutlichen Worte unseres österr. Vizekanzlers
Molterer am letzten Parteitag der ÖVP.
Zitat: "Ein automatisches Bleiberecht - wie von den Grünen vorgeschlagen - würde bedeuten, dass Asylverfahren automatisch “überzogen“ würden. „Das hebelt das Asylrecht aus“, so der Bundesparteichef.
„Die ungeregelte Zuwanderung muss gestoppt werden. Wo wir Leute brauchen, müssen wir offen bleiben“, so Molterer. Er könne sich diesbezüglich eine so genannte „A-Card“ vorstellen. Bei der Integration hätte jedoch Österreichs Werteordnung als Maßstab zu gelten: „Wir verlangen nicht mehr, als unsere Spielregeln zu akzeptieren.“ (Zitat Ende)
Auch die Einbürgerungen sind genüber dem Vorjahr um 53 Prozent !!! ZURÜCKGEGANGEN. Gibts auch nicht mehr "automatisch".
...und unser Innenminister ist zufrieden.
Nun müssen Staatsbürgerschaftstest gemacht werden
Neben beherrschung der Deutschen Sprache werden Kenntnisse in Geographie,
Politik und Geschichte verlangt. Darüber hinaus muss der Antragsteller auch
Bundesländerspezifische Fragen beantworten können.
Für mein Bundesland
(Niederösterreich) wären das zB: (Entommen aus den Prüfungsunterlagen !!)
1. Zu welchen keltischen Königreich gehörten grosse Teile des heutigen Niederösterreich?
2. Wer erbaute im 1. Jahrhundert nach Christi Geburt die römische Provinzhauptstadt Carnuntum?
3. Welche Religion setzte sich seit der spätrömischen Zeit in Niederösterreich durch?....oder wer war "Egon Schiele"?....wer war "Ferdinand Georg Waldmüller" ?....usw..usw...
Dies sollte wohl auch klar sein
keine gerichtlichen Verurteilungen und
kein anhängiges Strafverfahren (sowohl im In- als auch im Ausland)
keine schwer wiegenden Verwaltungsübertretungen mit besonderem Unrechtsgehalt
hinreichend gesicherter Lebensunterhalt
Nachweis fester und regelmäßiger eigener Einkünfte aus Erwerb, Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen für die letzten drei Jahre zum Entscheidungszeitpunkt.
Fremdenrecht und Aufenthaltsrecht wurden natürlich AUCH verschärft 8)
Dennoch sind mir so Regelungen wie bei der deutschen Botschfaft bei uns nicht bekannt. Deutschkurs kann das girl auch später in Österreich machen.
Über die neuen Bestimmungen (Fremdenrecht, Einbürgerung..usw) bin ich sehr erfreut. Die Latte liegt nun ziemlich hoch (in Österreich) für nicht "Integrationswillige".
sawasdee frank69
Menschen, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet und in Deutschland nur geduldet sind, sich jedoch bereits seit acht bzw. sechs Jahren hier aufhalten, erhalten zunächst ein Aufenthaltsrecht und einen gleichrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt bis Ende 2009...usw..usw...
Bitte wo sind DA vernünftige Verbesserungen zu erkennen ??
Der Grossteil von dieser Regelung betroffenen Personen wird dennoch WEITERHIN Sozialhilfe beantragen...nur ihre spätere Ausweisung wird damit fast unmöglich gemacht
Da lobe ich mir die klaren und deutlichen Worte unseres österr. Vizekanzlers
Molterer am letzten Parteitag der ÖVP.
Zitat: "Ein automatisches Bleiberecht - wie von den Grünen vorgeschlagen - würde bedeuten, dass Asylverfahren automatisch “überzogen“ würden. „Das hebelt das Asylrecht aus“, so der Bundesparteichef.
„Die ungeregelte Zuwanderung muss gestoppt werden. Wo wir Leute brauchen, müssen wir offen bleiben“, so Molterer. Er könne sich diesbezüglich eine so genannte „A-Card“ vorstellen. Bei der Integration hätte jedoch Österreichs Werteordnung als Maßstab zu gelten: „Wir verlangen nicht mehr, als unsere Spielregeln zu akzeptieren.“ (Zitat Ende)
Auch die Einbürgerungen sind genüber dem Vorjahr um 53 Prozent !!! ZURÜCKGEGANGEN. Gibts auch nicht mehr "automatisch".
...und unser Innenminister ist zufrieden.
Nun müssen Staatsbürgerschaftstest gemacht werden
Neben beherrschung der Deutschen Sprache werden Kenntnisse in Geographie,
Politik und Geschichte verlangt. Darüber hinaus muss der Antragsteller auch
Bundesländerspezifische Fragen beantworten können.
Für mein Bundesland
(Niederösterreich) wären das zB: (Entommen aus den Prüfungsunterlagen !!)
1. Zu welchen keltischen Königreich gehörten grosse Teile des heutigen Niederösterreich?
2. Wer erbaute im 1. Jahrhundert nach Christi Geburt die römische Provinzhauptstadt Carnuntum?
3. Welche Religion setzte sich seit der spätrömischen Zeit in Niederösterreich durch?....oder wer war "Egon Schiele"?....wer war "Ferdinand Georg Waldmüller" ?....usw..usw...
Dies sollte wohl auch klar sein
keine gerichtlichen Verurteilungen und
kein anhängiges Strafverfahren (sowohl im In- als auch im Ausland)
keine schwer wiegenden Verwaltungsübertretungen mit besonderem Unrechtsgehalt
hinreichend gesicherter Lebensunterhalt
Nachweis fester und regelmäßiger eigener Einkünfte aus Erwerb, Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen für die letzten drei Jahre zum Entscheidungszeitpunkt.
Fremdenrecht und Aufenthaltsrecht wurden natürlich AUCH verschärft 8)
Dennoch sind mir so Regelungen wie bei der deutschen Botschfaft bei uns nicht bekannt. Deutschkurs kann das girl auch später in Österreich machen.
Über die neuen Bestimmungen (Fremdenrecht, Einbürgerung..usw) bin ich sehr erfreut. Die Latte liegt nun ziemlich hoch (in Österreich) für nicht "Integrationswillige".
sawasdee frank69