Viele schreiben, dass die Airline den Flug bis 14 Tage vor Abflug einfach stornieren kann. Das kann man aber so pauschal nicht nicht sagen. Hier eine rechtliche Einordnung.
Ja, eine Airline darf Flüge bis 14 Tage vor Abflug stornieren, ohne eine Entschädigung nach EU-Fluggastrechten zahlen zu müssen. Dann gibt es nur Erstattung oder Umbuchung. Das gilt aber nur bei betriebsbedingten Annullierungen wie Flugplanänderungen oder Auslastung, nicht bei Preisfehlern.
Wenn es sich um einen Error Fare handelt, kommt deutsches Vertragsrecht zur Anwendung. Die Airline müsste sich zeitnah nach der Buchung auf einen Irrtum berufen, um den Vertrag anzufechten. Je mehr Zeit vergeht, desto unwahrscheinlicher wird das. Wer ein E-Ticket und eine Buchungsbestätigung hat, hat einen gültigen Beförderungsvertrag. Wenn die Airline wochenlang nicht reagiert, wird der Vertrag durch Untätigkeit akzeptiert.
Eine Stornierung wegen Preisfehler erst kurz vor Abflug wäre rechtlich kaum durchsetzbar. Das wäre kein normaler Annulierungsgrund mehr, sondern ein rechtlich verspäteter Versuch, sich einseitig vom Vertrag zu lösen.
Zusammengefasst: Die 14-Tage-Regel gilt nur bei normalen Flugstreichungen. Bei Preisfehlern muss die Airline schnell reagieren, ab 14 Tagen nach der Buchung wird das sehr schwer anzufechten.