Regelungen in Österreich für NICHT EU- und EWR-Führerscheine.
- Bei Gründung eines Wohnsitzes in Österreich ist der ausländische Führerschein 6 Monate ab Gründung des Wohnsitzes gültig, wenn der Besitzer / die Besitzerin das 18. Lebensjahr vollendet hat.
- Ohne Wohnsitz in Österreich ist der ausländische Führerschein 12 Monate ab Eintritt in das Bundesgebiet gültig, wenn der Besitzer / die Besitzerin das 18. Lebensjahr vollendet hat.
- (in Verbindung mit einen Internationalen Führerschein).
Ausländer mit Wohnsitz in Österreich müssen innherhalb von 6 Monaten ihren Führerschein umschreiben lassen da er sonst seine Gültigkeit verliert. Hierfür muss eine praktische Fahrprüfung abgelegt werden.
Es gibt aber einige Ausnahmen. Für Länder wie zB. Schweiz, USA, Australien, Japan, Israel, Süd Korea,..
(um die wichtigsten zu nennen)
Diese Lenkberechtigungen werden als gleichwertig angesehen und können daher unter vereinfachten Bedingungen umgeschrieben werden (keine praktische Fahrprüfung erforderlich).
Quelle: ÖAMTC (Österreich)
Interessant für Thaigirls in Austria
JA er ist gültig (für 6 Monate / in Verbindung mit den Internationalen)
fürs Umschreiben müssen sie aber eine Fahrprüfung ablegen.
Meine Erfahrung...die Thai girls fahren hier so "gut" bzw. "schlecht" wie unsere Emanzen
sawasdee frank69