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Also zum Wohnsitz (österreichisches Recht)
Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die in Österreich ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Einen Wohnsitz in Österreich haben Personen, die im Bundesgebiet über eine Wohnung verfügen, die sie offensichtlich längerfristig als solche nutzen (werden). Die Wohnung muss nicht der Hauptwohnsitz sein, sie muss aber den persönlichen Verhältnissen entsprechend zum Wohnen geeignet sein. Zur Begründung eines Wohnsitzes muss die Wohnung zwar nicht ununterbrochen, aber zumindest wiederkehrend benützt werden. (nicht vergessen der Zurechnungsbetrag von EUR 9.000 für nicht Hauptwohnsitzinhaber).
Ich würde (wenn Auslandsgeschäft oder Wohnung oder Beteiligung) am ehesten über eine eigene Vermögensverwaltung (GmbH.) gehen, dann sind die Reisen absetzbar und auch noch eventuelle Verluste, Gewinnausschüttungen sind hingegen im Schachtelprivileg steuerfrei) (und nicht nur wenn man mit einer alten Schachtel, ähm dass ist eine andere Geschichte).
Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die in Österreich ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Einen Wohnsitz in Österreich haben Personen, die im Bundesgebiet über eine Wohnung verfügen, die sie offensichtlich längerfristig als solche nutzen (werden). Die Wohnung muss nicht der Hauptwohnsitz sein, sie muss aber den persönlichen Verhältnissen entsprechend zum Wohnen geeignet sein. Zur Begründung eines Wohnsitzes muss die Wohnung zwar nicht ununterbrochen, aber zumindest wiederkehrend benützt werden. (nicht vergessen der Zurechnungsbetrag von EUR 9.000 für nicht Hauptwohnsitzinhaber).
Ich würde (wenn Auslandsgeschäft oder Wohnung oder Beteiligung) am ehesten über eine eigene Vermögensverwaltung (GmbH.) gehen, dann sind die Reisen absetzbar und auch noch eventuelle Verluste, Gewinnausschüttungen sind hingegen im Schachtelprivileg steuerfrei) (und nicht nur wenn man mit einer alten Schachtel, ähm dass ist eine andere Geschichte).